Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz startet

Am 12. Juli startete die zweite große Musterfeststellungsklage im Dieselskandal, diesmal gegen Mercedes-Benz. Rund 2.800 Verbraucher:innen haben sich der Klage angeschlossen. Wir verraten, welche Optionen diejenigen mit Mercedes-Benz haben, die nicht Teil der Musterfeststellungsklage sind.

Anspruch auf Schadens­ersatz?

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart soll ab dem 12. Juli geklärt werden, ob Verbraucher:innen wegen illegaler Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz-Fahrzeugen Schadensersatz zusteht. Konkret geht es in der Klage um Mercedes-Benz der GLC- und GLK-Reihe. Die Fahrzeuge wurden 2018 und 2019 vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) offiziell zurückgerufen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) – der Kläger im Verfahren – wirft dem Konzern vor, beim Einbau der Abschalteinrichtungen sittenwidrig und vorsätzlich gehandelt zu haben. Mercedes-Benz weist die Vorwürfe als unbegründet zurück und wehrt sich auch gegen die Rückrufbescheide des KBA.

Sie fahren einen Mercedes-Benz, sind aber nicht bei der Musterfeststellungsklage angemeldet? Dann setzen Sie jetzt Schadensersatz mit uns durch!

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Schadens­ersatz auch ohne Muster­feststellungs­klage

Rund 50.000 Mercedes-Benz-Fahrer:innen wären berechtigt gewesen, sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen - angemeldet sind aber nur 2.800 Betroffene.

Doch auch wer versäumt hat, sich anzumelden, hat noch gute Chancen auf Schadensersatz mit einer Einzelklage.

Meistens ist die individuelle Klage ohnehin der lukrativere Weg als die Musterfeststellungsklage – und aufwendiger. Das liegt daran, dass in einer Musterfeststellungsklage nur grundsätzliche Fragen geklärt werden. Die Durchsetzung der Ansprüche muss anschließend noch individuell erfolgen.

EuGH-­Anträge zum Thermo­fenster machen Hoffnung

In der Musterfeststellungsklage der vzbv geht es um eine Reihe von bekannten Abschalteinrichtungen, wie die Kühlmittelsollwert-Temperatur-Regelung sowie den Füllstands-Modus bei der AdBlue-Regulierung. Im Gegensatz zu den meisten Einzelklagen geht es damit nicht um das umstrittene Thermofenster.

Doch genau bei diesem Thema können Betroffene neue Hoffnung schöpfen: Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat mit seinen Schlussanträgen vom 02. Juni 2022 klargestellt, dass Hersteller wie Daimler gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben.

Ein ebenso positives Urteil des EuGH wird im Herbst 2022 erwartet und so die Durchsetzung einer Entschädigung im Abgasskandal deutlich einfacher. Diese Chance sollten sich Betroffene nicht entgehen lassen.

Wenn Sie noch keinen Schadensersatz für Ihren Mercedes-Benz gefordert haben, können Sie bei uns im Online-Check überprüfen, wie Ihre Chancen stehen. Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung mit Ihren nächsten Schritten und entscheiden dann in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten.

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