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Prozessfinanzierung Abgasskandal: Schadensersatz gegen VW & Co. ohne Kostenrisiko

  • Aufgrund von vermeintlich hohen Anwalts- und Gerichtskosten schreckt ein Großteil aller Geschädigten im Abgasskandal ohne Rechtsschutzversicherung vor einer Klage gegen die Hersteller zurück.
  • Doch mithilfe eines Prozessfinanzierers können auch Sie gegen VW & Co. ohne Kostenrisiko vorgehen.
  • Der Prozessfinanzierer übernimmt alle Kosten und erhält nur im Erfolgsfall einen Anteil Ihrer Entschädigung.
Aktualisiert am 08.05.23

BGH-Urteil bestätigt Schadensersatz für Millionen Diesel

Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2023 eines der wichtigsten Urteile im Dieselskandal gefällt. Die Hersteller müssen für Millionen Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zahlen. Vorsätzliche Sittenwidrigkeit muss nicht mehr nachgewiesen werden. Auf teure und langwierige Gutachten soll künftig auch verzichtet werden. Dieselklagen werden beschleunigt und Chancen für Betroffene auf Schadensersatz drastisch erhöht.

Alle Details zum Urteil finden Sie hier

Warum gibt es Prozessfinanzierung im Abgasskandal?

Im Abgasskandal stehen Millionen betroffene Diesel-Kunden vor der schweren Entscheidung, ob und wie sie ihre Ansprüche gegenüber VW & Co. geltend machen. Viele Verbraucher sehen ein juristisches Vorgehen gar nicht erst als Option, da ein Verfahren im Allgemeinen mit einem hohen Kostenaufwand assoziiert wird. Denn als Kläger sind Sie dazu verpflichtet, die Gerichtsgebühren, Kosten für den eigenen Anwalt und weitere anfallende Kosten für Zeugen oder Gutachten vorzustrecken. Nur im Erfolgsfall werden Ihnen diese Kosten zurückerstattet.

Das ist für die meisten Verbraucher kaum zu stemmen. Zudem bedeutet das ja noch nicht, dass Sie das Geld wiederbekommen. Denn nur im Erfolgsfall übernimmt der Angeklagte die angefallenen Kosten. Es ist also nicht zu leugnen, dass mit einem juristischen Vorgehen ein immenses Kostenrisiko für den Kläger entsteht.

Für Verbraucher, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen, ist das Konzept der Prozessfinanzierung deshalb eine lukrative Option. Ein sogeannter Prozessfinanzierer übernimmt alle anfallenden Kosten eines Prozesses. Im Erfolgsfall zahlen Sie dem Prozessfinanzierer eine quotale Beteiligung am erstrittenen Betrag. Verlieren Sie den Prozess, bleiben die Kosten dennoch allein beim Prozessfinanzierer. Verbraucher haben also keinerlei finanzielles Risiko – müssen allerdings im Erfolgsfall einen Teil ihres wirtschaftlichen Erfolgs abgeben.

Mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers ist für Sie also ein juristisches Vorgehen ohne Kostenrisiko möglich. Wir übernehmen für Sie die Prüfung des Falls, die Korrespondenz mit dem Prozessfinanzierer und Ihre anwaltliche Vertretung. Nutzen Sie unseren Online-Check und unsere kostenfreie Ersteinschätzung, um Ihre Chancen prüfen zu lassen. Im Falle einer Beauftragung kümmern wir uns um die Deckungszusage unserer Prozessfinanzierer.

So funktioniert die Prozessfinanzierung

Prozessfinanzierungsunternehmen sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die eine gewinnorientierte Dienstleistung anbieten. Falls Sie selbst nicht in der Lage sind, die Kosten eines Gerichtsverfahrens vorzustrecken, kann dies von einem Prozessfinanzierer übernommen werden.

Alle Prozessfinanzierer arbeiten nach dem Prinzip, dass sie im Erfolgsfall, also nach einem gewonnenen Prozess oder Vergleich, einen Anteil Ihres wirtschaftlichen Gewinns erhalten. Sie geben also nur bei einem Erfolg einen Teil Ihres Schadensersatzes an den Prozessfinanzierer ab. Bei einem verlorenen Prozess übernimmt das Finanzierungsunternehmen die Kosten. Sie können dabei entsprechend keinen finanziellen Verlust erleiden.

Unsere Prozessfinanzierer erhalten bei der außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche 15 % vom Streitergebnis. Kommt es zu keiner Einigung, wird der Prozesskostenfinanzierer Ihnen nach erneuter Prüfung und bestehenden Erfolgschancen ein individuelles Prozessfinanzierungsangebot für die Klage erstellen.

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Online-Check überspringen und direkt Nägel mit Köpfen machen – aber bitte trotzdem ohne Risiko? Kein Problem.

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Prozessfinanzierung vs. Rechtsschutzversicherung: Wo liegt der Unterschied?

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, ist es für Sie in der Regel nicht notwendig, eine Prozesskostenfinanzierung in Anspruch zu nehmen. Denn eine Rechtsschutzversicherung funktioniert ähnlich, da diese alle anfallenden Verfahrens- und Anwaltskosten für Sie übernimmt.

Der Unterschied zwischen einer Rechtsschutzversicherung und einem Prozessfinanzierer liegt darin, dass Sie einen Versicherungsvertrag mit Ihrem Rechtsschutzversicherer abgeschlossen haben. Sie zahlen regelmäßig – meist monatlich oder jährlich – eine vereinbarte Prämie an die Versicherung. Daher fordern Rechtsschutzversicherungen lediglich eine Selbstbeteiligung, die ebenfalls bei Vertragsabschluss vereinbart wurde und meist nicht sehr hoch ausfällt. Egal, ob Sie das Verfahren gewinnen oder verlieren, Sie müssen keine weiteren Zahlungen an die Rechtsschutzversicherung begleichen. Auch die erstrittene Entschädigung dürfen Sie komplett behalten.

Ein Prozesskostenfinanzierungsunternehmen dagegen kommt meist erst ins Spiel, wenn Sie sich für ein juristisches Vorgehen gegen den Verkäufer oder Hersteller Ihres manipulierten Diesel-Fahrzeugs entschieden haben. Auch wird hier keine Vorauszahlung fällig, sondern Sie vereinbaren eine Erfolgsprovision. Diese richtet sich nach dem Streitwert des Verfahrens. Im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer in der Regel zwischen 10 und 25 % Ihrer erstrittenen Entschädigung. Verlieren Sie dagegen das Verfahren, übernimmt der Prozessfinanzierer genau wie die Rechtsschutzversicherung die gesamten Kosten.

Welche Kosten übernimmt ein Prozessfinanzierer im Dieselskandal?

Möchten Sie eine Individualklage gegen den Hersteller Ihres manipulierten Diesel-Fahrzeugs einreichen, sind Sie in der Pflicht, bestimmte Kosten vorzustrecken. Ein Prozessfinanzierer nimmt Ihnen dieses Kostenrisiko, indem von ihm alle anfallenden Kosten übernommen werden.

Ein Prozesskostenfinanzierer übernimmt in der Regel folgende Kosten:

  • Kosten für die eigene anwaltliche Vertretung
  • Gerichtsgebühren
  • Kosten für Zeugen
  • Kosten für Gutachten

Mit uns gegen VW & Co. vorgehen – ohne Kostenrisiko?

Möchten Sie sich gegen den Betrug der Automobilindustrie wehren, wissen aber noch nicht so recht, wie das möglich ist? Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist es, Kontakt mit uns aufzunehmen. Über unseren Online-Check können Sie die Betroffenheit Ihres Fahrzeugs herausfinden. Wir prüfen im Anschluss, wie Ihre Erfolgschancen aussehen und welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben. Die gesamte Ersteinschätzung Ihres Falls ist für Sie komplett kostenfrei. Bevor Sie uns nicht den Fall offiziell übertragen haben, fallen für Sie keinerlei Kosten an.