Mit der Beschlagnahmung des Autos möchte der Gesetzgeber die Bedingungen für die Personen erschweren, die ohne Fahrerlaubnis Auto fahren. Laut Gesetz stellen sie eine Bedrohung im Straßenverkehr dar.
Die MPU ist ein Test, den Sie sehr ernst nehmen sollten, wenn Sie Ihren Führerschein wiedererlangen möchten. Sollten Sie die MPU nicht bestehen, verbleibt der Führerschein erstmal bei den Behörden.
Um einen LKW zu fahren, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Es ist grundsätzlich nicht möglich, im öffentlichen Straßenverkehr einen LKW ohne Fahrerlaubnis zu fahren. Um das Fahrzeug zu führen, benötigen Sie die Klassen C, CE, C1 und C1E. Ohne eine gültige Fahrerlaubnis dieser Klassen stellt das Führen der Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr eine Straftat dar, die zur Anzeige gebracht wird. Hier müssen Sie mit einer hohen Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.
Hier lautet die klare Antwort nein. Um Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Sollten Sie dennoch "schwarz fahren" und dabei erwischt werden, droht Ihnen eine Strafanzeige. Das Fahren eines Motorrades ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat.
Wenn das Gelände allerdings nicht öffentlich ist und beispielsweise nur zum Be- und Entladen von LKW genutzt wird, kann der LKW auch ohne Führerschein gefahren werden. Allerdings muss der Eigentümer das erlauben und schauen, dass die arbeitsschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Der Eigentümer sollte auch dafür Sorge tragen, dass der Fahrer den LKW auch fahren kann.
Wenn Sie ein Motorrad ohne Führerschein fahren, Sie allerdings im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, droht Ihnen nach § 21 StVG ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro.
Wenn das Fahrverbot oder der Führerscheinentzug nur auf bestimmte PKW-Typen beschränkt ist, dürfen Sie weiterhin Motorrad fahren. Die Voraussetzung ist allerdings, dass Sie für das Motorrad eine Fahrerlaubnis und einen Führerschein haben. Dies ist aber nicht bei allen Autofahrern der Fall.