Flensburg ist nicht nur bekannt für sein Bier, seinen Rum und guten Handball, sondern auch für die Verkehrssünderkartei des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Diese heißt eigentlich Fahreignungsregister (FAER) und wird von vielen Autofahrern gefürchtet.
Jeder, der eine schwere Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, muss damit rechnen, neben einer Geldbuße auch Punkte in Flensburg aufgebrummt zu bekommen. Diese werden im Punkteregister verzeichnet und gesammelt.
Doch ab wann wird ein Verkehrsverstoß mit Punkten geahndet? Wie viele Punkte gibt es wofür? Und wie kann ich meine Punkte wieder loswerden? Diese und weitere Fragen wollen wir im Folgenden beantworten.
Fahranfänger sollten in der Probezeit besonders penibel auf die Verkehrsregeln achten, denn zusätzlich zu den bekannten Strafen laut Bußgeldkatalog droht hier eine Verlängerung der zweijährigen Probezeit auf 4 Jahre. Dies gilt natürlich auch für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die Punkte in Flensburg mit sich bringen.
Beim Punktekonto gelten die gleichen Regeln wie bei allen anderen Autofahrern auch: Ab 8 Punkten ist der Führerschein weg. Eine Besonderheit ist allerdings, dass Fahrer in der Probezeit im Gegensatz zu anderen Verkehrsteilnehmern keine Punkte abbauen können.
Fahranfänger sollten in der Probezeit besonders penibel auf die Verkehrsregeln achten, denn zusätzlich zu den bekannten Strafen laut Bußgeldkatalog droht hier eine Verlängerung der zweijährigen Probezeit auf 4 Jahre. Dies gilt natürlich auch für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die Punkte in Flensburg mit sich bringen.
Beim Punktekonto gelten die gleichen Regeln wie bei allen anderen Autofahrern auch: Ab 8 Punkten ist der Führerschein weg. Eine Besonderheit ist allerdings, dass Fahrer in der Probezeit im Gegensatz zu anderen Verkehrsteilnehmern keine Punkte abbauen können.
Radfahrer können mit Punkten in Flensburg bestraft werden. Dies gilt auch, wenn sie gar keinen Führerschein besitzen. Hinzu kommen Geldstrafen und in einigen Fällen sogar ein Fahrverbot, das sowohl das Fahren mit dem Fahrrad als auch mit dem Auto untersagen kann. Punkte gibt es auch hier ab einer Bußgeldhöhe von 60 Euro.
Verkehrsdelikt | Strafe |
---|---|
Fahrrad nicht verkehrssicher |
80 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg |
Rotlichtverstoß bis zu 1 Sekunde Rotlichtphase |
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Rotlichtverstoß mit mehr als 1 Sekunde Rotlichtphase |
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Überquerung eines Bahnübergangs bei geschlossener Schranke | 350 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg |
Unterlassene Hilfeleistung | 2 Punkte in Flensburg |
Sprichwörtlich ist nichts im Leben für die Ewigkeit. Dies gilt auch für Punkte in Flensburg. Wann diese verjähren, hängt von der Schwere des begangenen Verkehrsdelikts ab. So verjähren
- Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt nach 2,5 Jahren,
- Ordnungswidrigkeiten/Straftaten mit 2 Punkten nach 5 Jahren,
- Straftaten mit 3 Punkten nach 10 Jahren.
Seit der Reform des Punktesystems im Jahr 2014 verjähren Punkte übrigens auch, wenn Sie sich danach ein weiteres Verkehrsdelikt zu Schulden kommen lassen. Grundsätzlich wird jede Verkehrswidrigkeit für sich betrachtet.
Fußgänger sind Verkehrsteilnehmer und müssen sich als solche an die Straßenverkehrsordnung halten. Zu denken, dass ihnen keine Strafen wie Punkte in Flensburg drohen, wenn sie dies nicht tun, ist deshalb ein Trugschluss.
Punkte für Fußgänger gibt es zum Beispiel, wenn sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Verkehrsdelikt begangen haben – etwa dann, wenn Sie betrunken einen Autofahrer zum Ausweichen zwingen und dabei andere zu Schaden kommen.
Auch, wenn Sie einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überqueren, bekommen Sie neben einer saftigen Geldstrafe von 350 Euro einen Punkt in Flensburg.
Für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gibt es 2, für unterlassene Hilfeleistung 3 Punkte. Bedenken Sie außerdem, dass auch bei Fußgängern jedes Verkehrsdelikt mit einer Punktestrafe das Punktekonto wachsen lässt.
Auch für Vergehen, die Sie „zu Fuß“ begehen, können Sie Ihren Führerschein verlieren, wenn Sie die magische 8-Punkte-Grenze erreichen.