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Punkte in Flensburg 2023: Punktesystem, Verjährung & Co.

  • Wenn Sie bis zu 5 Punkte auf Ihrem Punktekonto haben, können Sie diese abbauen.
  • Ab 6 Punkten ist kein Punkteabbau mehr möglich.
  • Auch Fußgänger können mit Punkten bestraft werden.

 

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Wo und wie kann ich den Stand meines Punktekontos abfragen?

Sie sind nicht sicher, wie viele Punkte Sie in der Verkehrssünderkartei haben? Das ist kein Problem, denn Ihren Punktestand können Sie problemlos in Flensburg abfragen. Hierfür gibt es drei Möglichkeiten:

1. Bequem online:

Wir bieten Ihnen eine einfache und bequeme Möglichkeit, diese Auskunft zu erhalten. Füllen Sie in einer Minute unser Online-Formular aus und erhalten Sie binnen weniger Tage Ihren Punktestand – unkompliziert in Ihr E-Mail-Postfach. Diesen Service erhalten Sie für den fairen Preis von 22,90 Euro – zahlbar via Paypal, Kreditkarte oder Lastschrift.

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2. Über den Postweg:

Bei dieser Option steht Ihnen auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamtes ein vorgefertigter Antrag zur Verfügung. Diesen müssen Sie lediglich ausgefüllt und unterschrieben mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses an das Amt schicken. Alternativ können Sie das Formular auch amtlich beglaubigen lassen. Achtung: Eine Abfrage per Fax ist nicht möglich.

3. Persönlich:

Wenn der Weg nicht allzu weit ist, können Sie den Stand Ihres Punktekontos natürlich auch persönlich vor Ort abfragen. Dies ist in den KBA-Servicebüros in Flensburg und Dresden möglich. Hierfür müssen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Welches Punktesystem gilt?

2014 hat der damalige Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) das Punktesystem grundlegend reformiert. Konnte man bis dahin noch 18 Punkte in Flensburg „sammeln“, waren es mit der Reform ab dem 1. Mai 2014 nur noch 8. Die alten Punkte wurden in der Folge in das neue System übertragen. Einige Verkehrssünder durften sich freuen, da ihr Punktekonto nach der Reform schrumpfte. Der Grund: Nach dem neuen System wurden nur noch sicherheitsgefährdende Verstöße mit Punkten geahndet. Für kleinere Verstöße gibt es seitdem lediglich noch ein Bußgeld.

 

Ab wann gibt es Punkte in Flensburg?

Grundsätzlich muss jeder, der bei einer schweren Verkehrsordnungswidrigkeit ertappt wird, mit Punkten in Flensburg rechnen. Konkret sind dies Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit direkt beeinflussen beziehungsweise gefährden, oder laut Bußgeldtabelle eine Geldbuße von mindestens 60 Euro nach sich ziehen. Allgemein gibt es folgende Bewertungskriterien:

  • 1 Punkt:

Schwerer Verstoß mit mindestens 60 Euro Bußgeld laut Bußgeldkatalog und/oder Gefährdung der Verkehrssicherheit (z.B. Vorfahrtsverstöße, Rechtswidriges Abbiegen, Missachtung von Park- oder Halteverboten mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen, fehlerhafte/defekte Beleuchtung, Missachtung von Verkehrszeichen, Missachtung des vorgeschriebenen Abstands)

  • 2 Punkte:

Sehr schwerer Verstoß (Straftaten ohne Führerscheinentzug, Ordnungswidrigkeiten mit Führerscheinentzug und besonderer Beeinträchtigung der Straßenverkehrssicherheit, z.B. unterlassene Hilfeleistung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Überholverbot missachtet, Trunkenheit am Steuer, Mindestabstand bei mehr als 130 km/h nicht eingehalten, Wartepflicht am Bahnübergang missachtet)

  • 3 Punkte:

Verkehrsdelikte, die als Straftaten geahndet werden (z.B. Nötigung, fahrlässige Körperverletzung oder Tötung, unterlassene Hilfeleistung, Trunkenheit am Steuer mit mindestens 1,1 Promille und/oder Sachbeschädigung, Kennzeichenmissbrauch, Teilnahme an Autorennen)

Ab wie vielen Punkten in Flensburg ist der Führerschein weg?

Mit der Reform 2014 hat der Gesetzgeber einen sogenannten „Punkte-Tacho“ eingeführt. Dieser besagt, welche Konsequenzen bei welchem Punktestand drohen.

Bei 1 bis 3 Punkten befinden Sie sich noch in der „grünen Phase“. Hier drohen keine weiteren Folgen, die Punkte in Flensburg werden lediglich bis zur Verjährung gespeichert.

Bei 4 bis 5 Punkten folgt eine schriftliche Ermahnung. Diese ist für den Empfänger kostenpflichtig. Zusätzlich bekommen Sie einen Hinweis darauf, dass Sie mit einer freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar Punkte abbauen können.

Bei 6 bis 7 Punkten befinden Sie sich in der roten Phase. Hier ist höchste Vorsicht angesagt, droht doch danach der Entzug der Fahrerlaubnis. In dieser Phase erhalten Autofahrer eine (letzte) kostenpflichtige Verwarnung. Durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar kann man nun keine Punkte mehr abbauen, da dies lediglich bis zu einem Stand von 5 Punkten möglich ist.

Bei 8 Punkten kommt es dann schließlich zum Führerscheinentzug. Hinzu kommt eine Sperrfrist für mindestens 6 Monate.

Geschwindigkeitsüberschreitung: Wie viele Punkte in Flensburg drohen?

Wenn Sie zu schnell fahren und geblitzt werden oder in eine Verkehrskontrolle geraten, kommen zunächst einmal die gängigen Strafen laut Bußgeldkatalog auf Sie zu.

Beim Strafmaß kommt es erheblich darauf an, ob Sie die zulässige Geschwindigkeit innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft überschritten haben. Da die Gefahr von Sach- oder Personenschäden innerorts deutlich größer ist, werden Temposünder hier deutlich härter bestraft. Punkte gibt es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 km/h.

Geschwindigkeits­überschreitung Innerorts Außerorts
21-25 km/h 115 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
26-30 km/h 180 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot 150 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, (1 Monat Fahrverbot)*
31-40 km/h 260 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot 200 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, (1 Monat Fahrverbot)*
41-50 km/h 400 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot 320 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 560 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 2 Monate Fahrverbot 480 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 700 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 2 Monate Fahrverbot
Mehr als 70 km/h 800 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot 700 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot

* gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Wie viel Punkte bei Alkohol am Steuer?

Grundsätzlich gilt in Deutschland eine Promillegrenze von 0,5. Wer diese überschreitet und sich trotzdem noch hinter das Lenkrad setzt, muss mit harten Strafen rechnen. Schon ab dem ersten Verstoß gibt es ein empfindliches Bußgeld, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und eventuell eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

Verkehrsdelikt Bußgeld Punkte Fahrverbot, MPU etc.
Verkehrsgefährdung bei 0,3 bis 0,5 Promille Geldstrafe/Bußgeld Bis zu 3 Freiheitsstrafe/Fahrverbot
Das 1. Mal mit mehr als 0,5 Promille gefahren 500 Euro 2 1 Monat + MPU
Das 2. Mal mit mehr als 0,5 Promille gefahren 1.000 Euro 2 3 Monate + MPU
Das 3. Mal mit mehr als 0,5 Promille gefahren 1.500 Euro 3 [3 Monate + MPU
Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss Geldstrafe 3 Fahrverbot, MPU, Führerscheinentzug
Ab 1,1 Promille Geldstrafe 3 Freiheits- oder Geldstrafe, Führerscheinentzug 6 Monate bis lebenslang

Wie viele Punkte gibt es, wenn ich eine rote Ampel überfahren habe?

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben, gilt dies als Verkehrsdelikt, das die Verkehrssicherheit gefährdet. Entsprechend werden hier auf jeden Fall Punkte in Flensburg fällig. Wie viele es wann gibt, zeigt unsere Übersicht:

Verkehrsdelikt Strafe
Rotlichtverstoß nach max. 1 Sekunde Rotphase
  • 90 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg
  • Mit Gefährdung: 
    200 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Sachbeschädigung: 
    240 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
Rotlichtverstoß nach mehr als 1 Sekunde Rotphase
  • 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Gefährdung: 
    320 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Sachbeschädigung: 
    360 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
Grünen Pfeil an einer Roten Ampel ohne vorheriges Anhalten überfahren
  • 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • Mit Gefährdung: 
    100 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • Mit Unfallverursachung: 
    120 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • Mit Behinderung eines Fußgängers/Fahrradfahrers: 
    100 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg

Wie kann ich Punkte abbauen?

Wenn Sie bis zu 5 Punkte auf Ihrem Punktekonto haben, können Sie diese abbauen. Dafür reicht die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar. Bedenken Sie aber, dass Sie innerhalb von 5 Jahren nur einen Punkt abbauen können. Ab 6 Punkten ist kein Punkteabbau mehr möglich.

Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?

Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.

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Wo werden die Punkte in Flensburg gesammelt?

Flensburg ist nicht nur bekannt für sein Bier, seinen Rum und guten Handball, sondern auch für die Verkehrssünderkartei des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Diese heißt eigentlich Fahreignungsregister (FAER) und wird von vielen Autofahrern gefürchtet.

Jeder, der eine schwere Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, muss damit rechnen, neben einer Geldbuße auch Punkte in Flensburg aufgebrummt zu bekommen. Diese werden im Punkteregister verzeichnet und gesammelt.

Doch ab wann wird ein Verkehrsverstoß mit Punkten geahndet? Wie viele Punkte gibt es wofür? Und wie kann ich meine Punkte wieder loswerden? Diese und weitere Fragen wollen wir im Folgenden beantworten.

Punkte in der Probezeit: Was muss ich beachten?

Fahranfänger sollten in der Probezeit besonders penibel auf die Verkehrsregeln achten, denn zusätzlich zu den bekannten Strafen laut Bußgeldkatalog droht hier eine Verlängerung der zweijährigen Probezeit auf 4 Jahre. Dies gilt natürlich auch für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die Punkte in Flensburg mit sich bringen.

Beim Punktekonto gelten die gleichen Regeln wie bei allen anderen Autofahrern auch: Ab 8 Punkten ist der Führerschein weg. Eine Besonderheit ist allerdings, dass Fahrer in der Probezeit im Gegensatz zu anderen Verkehrsteilnehmern keine Punkte abbauen können.

Gibt es auch Punkte für Fahrradfahrer?

Fahranfänger sollten in der Probezeit besonders penibel auf die Verkehrsregeln achten, denn zusätzlich zu den bekannten Strafen laut Bußgeldkatalog droht hier eine Verlängerung der zweijährigen Probezeit auf 4 Jahre. Dies gilt natürlich auch für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die Punkte in Flensburg mit sich bringen.

Beim Punktekonto gelten die gleichen Regeln wie bei allen anderen Autofahrern auch: Ab 8 Punkten ist der Führerschein weg. Eine Besonderheit ist allerdings, dass Fahrer in der Probezeit im Gegensatz zu anderen Verkehrsteilnehmern keine Punkte abbauen können.

Radfahrer können mit Punkten in Flensburg bestraft werden. Dies gilt auch, wenn sie gar keinen Führerschein besitzen. Hinzu kommen Geldstrafen und in einigen Fällen sogar ein Fahrverbot, das sowohl das Fahren mit dem Fahrrad als auch mit dem Auto untersagen kann. Punkte gibt es auch hier ab einer Bußgeldhöhe von 60 Euro.

Verkehrsdelikt Strafe
Fahrrad nicht verkehrssicher

80 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg

Rotlichtverstoß bis zu 1 Sekunde Rotlichtphase
  • 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • Mit Gefährdung:
    100 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • Mit Unfallfolge/Sachbeschädigung:
    120 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
Rotlichtverstoß mit mehr als 1 Sekunde Rotlichtphase
  • 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • Mit Gefährdung:
    160 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • Mit Unfallfolge/Sachbeschädigung:
    180 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
Überquerung eines Bahnübergangs bei geschlossener Schranke 350 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg
Unterlassene Hilfeleistung 2 Punkte in Flensburg

Wann tritt die Verjährung der Punkte ein?

Sprichwörtlich ist nichts im Leben für die Ewigkeit. Dies gilt auch für Punkte in Flensburg. Wann diese verjähren, hängt von der Schwere des begangenen Verkehrsdelikts ab. So verjähren

  • Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt nach 2,5 Jahren,
  • Ordnungswidrigkeiten/Straftaten mit 2 Punkten nach 5 Jahren,
  • Straftaten mit 3 Punkten nach 10 Jahren.

Seit der Reform des Punktesystems im Jahr 2014 verjähren Punkte übrigens auch, wenn Sie sich danach ein weiteres Verkehrsdelikt zu Schulden kommen lassen. Grundsätzlich wird jede Verkehrswidrigkeit für sich betrachtet.

Können auch Fußgänger mit Punkten bestraft werden?

Fußgänger sind Verkehrsteilnehmer und müssen sich als solche an die Straßenverkehrsordnung halten. Zu denken, dass ihnen keine Strafen wie Punkte in Flensburg drohen, wenn sie dies nicht tun, ist deshalb ein Trugschluss.

Punkte für Fußgänger gibt es zum Beispiel, wenn sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Verkehrsdelikt begangen haben – etwa dann, wenn Sie betrunken einen Autofahrer zum Ausweichen zwingen und dabei andere zu Schaden kommen.

Auch, wenn Sie einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überqueren, bekommen Sie neben einer saftigen Geldstrafe von 350 Euro einen Punkt in Flensburg.

Für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gibt es 2, für unterlassene Hilfeleistung 3 Punkte. Bedenken Sie außerdem, dass auch bei Fußgängern jedes Verkehrsdelikt mit einer Punktestrafe das Punktekonto wachsen lässt.

Auch für Vergehen, die Sie „zu Fuß“ begehen, können Sie Ihren Führerschein verlieren, wenn Sie die magische 8-Punkte-Grenze erreichen.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.