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Grundsteuererklärung Berlin – Was muss ich 2022 beachten?

  • Berliner:innen müssen spätestens bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung beim Berliner Finanzamt abgeben.
  • Über LAMA können Sie Ihre Grundsteuererklärung in nur wenigen Klicks erstellen lassen.
  • Die Prüfung und Übermittlung Ihrer Angaben übernimmt LAMA bereits ab einem Preis von nur 39,90 Euro – unabhängig von der Höhe des Grundstückswerts.

Warum müssen Berliner:innen eine „neue“ Grund­steuer­erklärung ab­ge­ben?

Nicht nur Berliner:innen, sondern alle Grundstückseigentümer:innen in Deutschland werden 2022 erstmalig dazu verpflichtet, eine „Erklärung zur Feststellung des Grundstückswertes“ abzugeben.

Der Grund: Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ist veraltet. In den neuen Bundesländern stammt die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer noch aus der Vorkriegszeit – aus dem Jahr 1935. In den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964. Deswegen erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Grundsteuer bereits 2018 für verfassungswidrig und forderte eine neue Bemessungsgrundlage.

Deutschlandweit müssen nun 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Und das dauert seine Zeit. Folglich fordern die Finanzämter von Eigentümer:innen schon im Jahr 2022 Daten und Informationen an, um die neue Grundsteuer zu ermitteln. Die neu berechnete Grundsteuer müssen Eigentümer:innen dann ab dem Jahr 2025 zahlen.

Über LAMA.immo können Sie Ihre Grundsteuererklärung unkompliziert und kostengünstig erstellen. Nach Prüfung Ihrer Daten leitet LAMA die notwendigen Informationen an das zuständige Berliner Finanzamt weiter.

Bis wann muss ich die Grund­steuer­erklärung in Berlin ab­geben?

Wenn Sie in Berlin Ihre Steuern zahlen, erhalten Sie von den Berliner Finanzämtern keine Einzelaufforderung zur Abgabe der neuen Grundsteuererklärung. In der Landeshauptstadt erfolgt die Aufforderung zur Abgabe durch öffentliche Bekanntmachungen. Entweder durch Pressemitteilungen oder das Internet. Die Fristen zur Abgabe der Grundsteuererklärung stehen aber bereits fest und können schon rot im Kalender markiert werden.

Die Grundsteuererklärung können Sie

  • frühestens ab 1. Juli 2022
  • und müssen Sie spätestens bis zum 31. Januar 2023 dem Finanzamt übermitteln.

Demzufolge haben Sie nur vier Monate Zeit, um die erforderlichen Daten und Informationen an das zuständige Finanzamt in Berlin einzureichen. Bei Fristversäumnis sind laut der Finanzverwaltung Verspätungszuschläge und Zwangsgelder bis zu 25.000 Euro nicht auszuschließen.

Wie läuft die Grund­steuer­erklärung über LAMA.immo ab?

Über Lama.immo haben Sie die Möglichkeit, Ihre Grundsteuererklärung eigenständig zu erstellen. Sie müssen hierfür nur ein paar einfache Fragen beantworten. Im Anschluss prüft LAMA Ihre Daten und ergänzt diese gegebenenfalls. LAMA reicht die fertige Grundsteuererklärung dann für Sie beim zuständigen Berliner Finanzamt ein.

  • 1 Dokumente hochladen
  • 2 Fragen beantworten
  • 3 Ihre Daten werden geprüft und ergänzt
  • 4 Automatische Erstellung der Grundsteuererklärung & Weiterleitung

Warum sollte ich über Lama.immo meine Grund­steuer­erklärung er­stellen?

Deutschlandweit zweifeln Steuerberater:innen daran, dass die Fristen zur Umsetzung der Grundsteuerreform überhaupt realisierbar sind. „Wie binnen vier Monaten insgesamt 36 Millionen wirtschaftliche Immobilieneinheiten neu bewertet werden und die Feststellungserklärungen eingereicht werden sollen, ist uns schleierhaft“, so Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer.

Aber nicht nur Steuerberater:innen sind mit der derzeitigen Situation überfordert. Auch die Eigentümer:innen werden ohne Steuerberater:in oder andere Hilfestellung wahrscheinlich mit dem Ausfüllen der angeforderten Dokumente überfordert sein. Passieren dann doch Fehler, können diese am Ende sogar teuer werden.

Im Gegensatz zu anderen kostenlosen Online-Angeboten der Steuerverwaltung werden Ihre Daten daher gründlich geprüft, bevor sie von LAMA.immo weiter an das Finanzamt übermittel wird.

Grundsteuererklärung Rundum-Service

Sie möchten am liebsten gar nichts selbst machen, was die Grundsteuer betrifft? Dann nutzen Sie doch unseren LAMA Premium Service: Senden Sie uns einfach Ihre Dokumente per Mail oder Post. Unsere Expert:innen erstellen die Grundsteuererklärung ganz bequem für Sie und leitet sie an das zuständige Finanzamt weiter. Dieser Rundum-Service kostet 299 Euro für die erste Immobilie.

Häufige Fragen zum Thema Grundsteuererklärung Berlin

Das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundstück steht, ist für Ihre Grundsteuererklärung zuständig. In Berlin kommen hierbei folgende Finanzämter in Frage:

  • Charlottenburg
  • Friedrichshain-Kreuzberg
  • Prenzlauer Berg
  • Lichtenberg
  • Mitte/Tiergarten
  • Pankow/Weißensee
  • Neukölln
  • Reinickendorf
  • Schöneberg
  • Spandau
  • Tempelhof
  • Treptow-Köpenick

Sie müssen Ihre Grundsteuererklärung grundsätzlich elektronisch übermitteln. Eine postalische Abgabe ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.

Um die Übermittlung der Grundsteuererklärung schnell, kostengünstig und unkompliziert sicherzustellen, hat unsere Kanzlei Gansel Rechtsanwälte mit der Kanzlei HSB Steuerberater „LAMA“ ins Leben gerufen.

Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem anhand des Wertes des Grundstücks, welcher von der

  • Lage des Grundstücks
  • der Größe des Gebäudes
  • dem Alter des Gebäudes

abhängig ist. Dies ist die erste Stufe zur Berechnung der Grundsteuer. Als nächstes wird der Grundsteuerwert bzw. bis 2025 Einheitswert mit der Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. ​Gemeinden haben hierbei einen großen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer, denn sie legen den Hebesatz individuell für ihre Kommune fest. Die allgemeine Formel zur Errechnung der Grundsteuer lautet also:

Einheitswert (ab 2025 Grundsteuerwert) x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Jahresgrundsteuer

In Berlin betrug die Höhe des Hebesatzes seit 2007 für Grundstücke 810 % und für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 150 %. Mit Ablauf des Jahres 2024 verliert der aktuelle Hebesatz jedoch seine Gültigkeit. Erst, wenn alle Grundstücke neu bewertet wurden, kann ab 2025 ein neuer Hebesatz festgesetzt werden.