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Wasserschaden in der Mietwohnung – wer zahlt?

  • Bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung haben Mieter und Vermieter unterschiedliche Pflichten.
  • Zahlen muss, wer den Schaden verursacht hat. Verschiedene Versicherungen übernehmen dabei verschiedenartige Versicherungsfälle.
  • Ein Experte im Mietrecht kann Ihnen bei Ihrem Wasserschadensfall mit wertvollem Rat zur Seite stehen.

Wasserschaden in der Mietwohnung – was ist zu tun?

Als Mieter sollten Sie zunächst einmal den Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung informieren. Es ist wichtig, dass Sie den Schaden so schnell wie möglich melden, um zu verhindern, dass er sich vergrößert. Der Vermieter oder die Hausverwaltung wird dann den Schaden untersuchen und entscheiden, wie er behoben werden kann. Manchmal müssen Sie dann selbst aktiv werden und einen qualifizierten Handwerker oder einen Fachmann kontaktieren, der den Schaden beheben kann.

Sie können natürlich auch versuchen, den Schaden selbst zu beheben, allerdings sollte dies gut mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung abgeklärt werden, um zukünftige Probleme und Streitigkeiten zu vermeiden, sollte die Reparatur nicht so verlaufen, wie gewünscht oder gefordert. Ob und an welche Versicherungen der Schaden gemeldet werden muss, hängt davon ab, wer den Wasserschaden verschuldet hat bzw. wie es dazu gekommen ist.

Am häufigsten sind Wasserrohrbrüche die Ursache für einen Wasserschaden. Diese können durch Alterungsprozesse oder Bauarbeiten ausgelöst werden. Defekte technische Geräte, die mit Wasser arbeiten, wie Wasch- und Spülmaschinen, sind ebenfalls häufig Verursacher eines Wasserschadens. Zunehmend in den Fokus rücken momentan Schäden durch Extremwetterereignisse, wie Hochwasser oder Starkregen.

Sofortmaßnahmen bei Wasserschaden:

  • Wasser abdrehen
  • Strom abstellen
  • Schaden dokumentieren
  • betroffenen Bereich möglichst eingrenzen und trocken legen
  • empfindliche Gegenstände entfernen und für gute Belüftung sorgen, um Schimmel vorzubeugen.

Danach Vermieter und Versicherung informieren.

Das muss der Vermieter tun:

  • sich schnell ein Bild von der Lage machen
  • Folgeschäden vermeiden
  • ggf. Hinzuziehen eines Sachverständigen
  • Beseitigung des Schadens in die Wege leiten

Wasserschaden Mietwohnung

Nach einem Wasserschaden sitzen Sie nun auf Kosten, die Sie gar nicht verursacht haben? Ihre Haftpflichtversicherung spielt nicht mit oder Sie haben Probleme mit Ihrem Vermieter wegen der Folgen eines Wasserschadens? Unsere Experten im Mietrecht prüfen für Sie gerne Ihren Schadensfall.

Wer muss welche Kosten bei einem Wasserschaden in einer Mietwohnung tragen?

Bevor die Frage nach der Kostenübernahme geklärt werden kann, muss zunächst einmal die Ursache für den Wasserschaden gefunden werden. Meist handelt es sich um einen Rohrbruch, aber auch defekte Waschmaschinen oder eine übergelaufene Badewanne können enorme Schäden anrichten. Dabei gilt, wer den Schaden verursacht hat, muss auch dafür gerade stehen. Der Mieter haftet beispielsweise, wenn die Waschmaschine nicht mit einem Wasserstopp ausgestattet war und dadurch ein Schaden verursacht wurde. Der Vermieter haftet dagegen z.B. bei gebrochenen Rohren und kann ggf. Ansprüche gegenüber Dritten geltend machen.

Welche Versicherung zahlt?

  • bei Schäden am Gebäude: Gebäudeversicherung des Eigentümers
  • bei Schäden an Möbeln oder anderen beweglichen Gegenständen: Hausratversicherung
  • Schaden an der Bausubstanz (Elementarschäden): Elementarversicherung
  • Schäden bei Dritten: Privathaftpflicht des Verursachers
Hausratversicherung Gebäudeversicherung Elementarversicherung Private Haftpflicht
zahlt Wasserschäden an beweglichem Mobiliar zahlt Reparatur und Instandsetzung des Gebäudes zahlt bei Schäden durch Extremwetterereignisse zahlt, wenn der Mieter den Schaden selbst verursacht hat
zahlt normalerweise nur für Leitungswasserschäden
(Rohrbruch, Waschmaschine, Klimaanlage…)
zahlt NICHT bei Leerstand oder laufender Renovierung lohnt sich momentan noch für Gebiete mit klimatischen oder geografischen Sonderbedingungen (an Gewässern, an extremen Hanglagen etc.)  
zahlt auch für Aufräumarbeiten und eine
zeitweilige Unterbringung im Hotel
zahlt NICHT bei Hochwasser    
zahlt NICHT für übergelaufene Kanalisation
oder Badewanne oder Schäden durch Putzwasser
     
zahlt EVENTUELL für Schäden durch defekte
Aquarien oder Wasserbetten
     

Was, wenn die Versicherung NICHT zahlt?

Sollte eine Versicherung sich weigern, für einen Schaden aufzukommen, für den sie eigentlich aufkommen müsste, lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten. Er kann rechtssicher prüfen, ob es sich tatsächlich um einen abgedeckten Schadensfall handelt und die Versicherung deshalb zur Zahlung verpflichtet werden kann. Versicherungen beauftragen in der Regel eigene Sachverständige mit der Einschätzung der Situation. Diese Einschätzung muss nicht zutreffend sein. Sollten Sie Zweifel am Gutachten haben, wenden Sie sich am besten zeitnah an einen Rechtsexperten.

Kann ich bei einem Wasserschaden die Miete mindern?

Wer nicht selbst für den Wasserschaden verantwortlich ist, kann unter Umständen die Miete mindern. Etwa wenn Räume wegen Nässe oder Schimmelbildung unbewohnbar geworden sind, oder Trocknungsgeräte Tag und Nacht laufen müssen, kann eine Mietminderung veranlasst werden. Auch bei Schäden durch Extremwetterereignisse kann die Miete gemindert werden. Hier kann ein Experte im Mietrecht jeweils eine angemessene Summe errechnen.

Wasserschaden vor Einzug – wer haftet?

In manchen Fällen ist die Ursache für einen Wasserschaden ein altes und vor allem bekanntes Problem, das durch den Vermieter ignoriert oder hingenommen wurde. Kommt es in Folge und nach Unterzeichnung des Mietvertrags zu einem Wasserschaden, z.B. durch ein durchgerostetes altes Rohr, das hätte ausgetauscht werden müssen, haftet der Vermieter.

Streitfall Wasserschaden Mietwohnung

Ihre Versicherung weigert sich, Ihren Wasserschaden zu übernehmen? Sie haben Zweifel an der Neutralität des Gutachtens? Unsere Experten im Mietrecht kennen die Kniffe der Versicherungen und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.