So nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung im Abgasskandal
- Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten, die bei rechtlichen Auseinandersetzungen entstehen.
- Wir kümmern uns für Sie auch darum, dass Ihre Rechtsschutzversicherung für die anfallenden Kosten aufkommt.
- Doch auch ohne Versicherung gibt es bei uns dank eines Prozesskostenfinanzierers kein Kostenrisiko für Ihr Vorgehen gegen VW, BMW und Mercedes-Benz.
Inhalt:
- Der Abgasskandal erschüttert die Automobilbranche: Was sind die Hintergründe?
- Was sind die negativen Folgen für Fahrzeughalter?
- Sorglos dank Rechtsschutzversicherung Abgasskandal?
- Welche Kosten trägt die Rechtsschutzversicherung im Abgasskandal?
- Rechtsschutzversicherung Abgasskandal: Mit uns zur Deckungszusage?
- Rechtsschutzversicherung Abgasskandal: sieht das Gericht hinreichende Erfolgsaussichten?
- Rechtsschutzversicherung Abgasskandal: Welche Kosten kommen auf mich zu?
BGH-Urteil bestätigt Schadensersatz für Millionen Diesel
Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juni 2023 eines der wichtigsten Urteile im Dieselskandal gefällt. Die Hersteller müssen für Millionen Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zahlen. Vorsätzliche Sittenwidrigkeit muss nicht mehr nachgewiesen werden. Auf teure und langwierige Gutachten soll künftig auch verzichtet werden. Dieselklagen werden beschleunigt und Chancen für Betroffene auf Schadensersatz drastisch erhöht.
Der Abgasskandal erschüttert die Automobilbranche: Was sind die Hintergründe?
Hinter dem Begriff "Abgasskandal" verbirgt sich einer der größten Umwelt-, Verbraucher- und Industrieskandale der letzten Jahre. Zunächst kam im September 2015 ans Licht, dass der weltweit größte Autobauer, Volkswagen, seine Kunden jahrelang betrogen hat. In verschiedenen Diesel-Modellen der Marken VW, Audi, SEAT, Skoda und Porsche wurde eine Manipulationssoftware verbaut. Sie führte bei weltweit ungefähr 11 Millionen Diesel-PKW dazu, dass der Stickoxid-Ausstoß auf der Straße viel höher ausfiel, als im Testmodus. Dabei nahm Volkswagen sowohl negative Folgen für die Umwelt, als auch Gesundheitsschäden beim Menschen billigend in Kauf.
Nach und nach werden zudem immer mehr Details enthüllt, die zeigen, dass auch die beiden anderen großen deutschen Autohersteller, Mercedes und BMW, bei der Abgasreinigung getrickst haben. Gegen beide laufen hierzulande Ermittlungen und Mercedes-Benz hat 2017 einen freiwilligen Rückruf von mehr als drei Millionen Mercedes-Dieselfahrzeugen angeordnet, im Mai 2018 folgte ein offizieller Rückruf für die ersten Modelle von Mercedes-Benz durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Davon ist zunächst nur der Transporter "Vito" betroffen, jedoch können weitere Rückrufe folgen. Und auch bei BMW gab es Ende März 2018 eine amtliche Rückrufaktion für 11.000 Diesel-Autos durch das KBA. Insgesamt betroffen sind die folgenden Modelle:
Was sind die negativen Folgen für Fahrzeughalter?
Das Resultat des Abgasskandals für betroffene Fahrzeughalter sind gravierende Wertverluste. Denn durch das betrügerische Vorgehen der Fahrzeughersteller haftet den Autos, die Kunden von VW, Mercedes und BMW einst guten Glaubens erworben haben, nun der Makel "Schummel-Diesel" an. Das wiederum führt bei einem Wiederverkauf zu hohen Verlusten bzw. zu großen Problemen, das Fahrzeug überhaupt loszuwerden. Wie gravierend der Preisverfall bei Diesel-PKW ist, zeigt folgende Grafik. Experten sind sogar der Meinung, dass diverse Autos mittlerweile bis zu 30 % an Wertverlust erleiden oder teilweise unverkäuflich sind.
Aus freien Stücken werden die Fahrzeughersteller ihre Kunden dafür jedoch nicht entschädigen, zu groß wäre dabei der wirtschaftliche Verlust. Deshalb wird jeder einzelne betroffene Verbraucher, der einen Ausgleich erhalten möchte, zu einem rechtlichen Vorgehen gegen die Konzerne gezwungen. Besonders im Falle von VW ist Eile geboten, denn die Verjährung der Ansprüche tritt spätestens Ende 2019 ein - insofern der Rückruf Ihres Fahrzeugs erst nach dem 31. Dezember 2015 erfolgte.
Wenn Sie den Betrug an Ihnen durch die Autobauer nicht einfach hinnehmen wollen, dann sind wir der erfahrene Partner an Ihrer Seite.
Kostenfreie Ersteinschätzung im Abgasskandal
Auch Sie fahren einen Diesel? Dann kann es sein, dass Sie unfreiwillig Teil des Abgasskandals wurden. Ob Ihr Modell betroffen ist und wie hoch Ihr Schadensersatz ausfallen könnte, erfahren Sie kostenfrei und in einer Minute in unserer kostenlosen Ersteinschätzung.
Entschädigung im Abgasskandal: Das können Sie mit unserer Hilfe erreichen
Wenn Sie wegen des Abgasskandals entschädigt werden möchten, gehen wir mit Hilfe Ihrer Rechtsschutzversicherung gegen den Händler oder Hersteller vor. Dabei haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Entweder Sie verlangen die Rückzahlung des Kaufpreises oder ein adäquates Neufahrzeug und geben dafür Ihren alten Diesel-PKW ab. Als weitere Möglichkeit, Ihren Diesel loszuwerden, prüfen wir bei finanzierten Fahrzeugen Ihren Kreditvertrag auf einen möglichen Widerruf. Wenn Sie Ihr Auto hingegen behalten möchten, können Sie einen Schadensersatz von bis zu 10.000 Euro fordern. Bei der Beauftragung über unser Online-Formular können Sie sich entweder für eine der Optionen entscheiden oder uns alle Möglichkeiten für Sie prüfen lassen.
Sorglos dank Rechtsschutzversicherung Abgasskandal?
Viele Verbraucher haben Bedenken, wenn es um rechtliche Auseinandersetzungen wie im Abgasskandal geht und nehmen wegen des Kostenrisikos, das sie damit verbinden, lieber Abstand davon. Wenn Sie jedoch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, dann können Sie diese jetzt bemühen und müssen – abgesehen von einer gegebenenfalls vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung – nichts für Ihre Rechtsdurchsetzung zahlen. Über die Vertragsbedingungen der Rechtsschutzversicherung ist die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Entschädigung in der Regel mitversichert.
Welche Kosten trägt die Rechtsschutzversicherung im Abgasskandal?
Grundsätzlich übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten, die bei rechtlichen Auseinandersetzungen sowohl gerichtlicher als auch außergerichtlicher Natur entstehen. Somit zahlt sie für Anwalt und Gerichtsverfahren. Die Rechtsschutzversicherung springt zudem ein, wenn Sie im Falle einer Niederlage vor Gericht die Kosten des Prozessgegners tragen müssen. Bevor die Versicherung leistet, muss eine Deckungsanfrage gestellt werden. Durch eine Zusage wird sichergestellt, dass die Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Darum kümmern wir uns für Sie.
Vermeiden Sie hastige Versicherungsabschlüsse
Wenn Sie gegen VW, Mercedes oder BMW vorgehen und dafür Ihre Rechtsschutzversicherung nutzen wollen, so geht dies nur, wenn zum Zeitpunkt des Kaufvertrages das Versicherungsverhältnis bereits bestand. Häufige Ablehnungsgründe sind unter anderem der Abschluss des Kaufvertrages vor Versicherungsbeginn oder im Rahmen der Wartezeit. Die Versicherung wird die Kostenübernahme in diesen Fällen zutreffend ablehnen. Es ergibt also keinen Sinn, jetzt noch hastig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um diese im Abgasskandal zu nutzen.
Rechtsschutzversicherung Abgasskandal: Mit uns zur Deckungszusage?
Dass es bei der Deckungszusage durch Rechtsschutzversicherer häufig zu Problemen kommt, ist ein offenes Geheimnis. Gerade bei einem Massenschaden wie dem Abgasskandal finden die Versicherer zahlreiche Vorwände, mit denen die Kostenübernahme aus wirtschaftlichen Gründen vermieden werden soll. Bei uns kommen sie mit ihren Ausflüchten jedoch nicht durch. Unser Service für Sie: Wenn Sie uns beauftragen, stellen wir die Deckungsanfrage für Sie und übernehmen die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherung - und zwar kostenfrei. Sie müssen sich um nichts kümmern. Unsere Experten im Abgasskandal kennen die Voraussetzungen für eine Ablehnung durch die Versicherung und können entsprechend darauf reagieren. Auch wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung für Ihr rechtliches Vorgehen im Abgasskandal Ihnen gegenüber bereits abgelehnt hat, können wir für Sie prüfen, ob dieses Vorgehen rechtens ist.
Rechtsschutzversicherung Abgasskandal: sieht das Gericht hinreichende Erfolgsaussichten?
Insbesondere mit der aktuellen Rechtsprechung ist unser Team vertraut. So zum Beispiel mit dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 09. März 2017 (9 O 113/16). Darin haben die Richter dem Vorgehen der Rechtsschutzversicherer, die Deckung aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten im VW-Abgasskandal abzulehnen, eine klare Absage erteilt. Für eine hinreichende Erfolgsaussicht reiche es bereits aus, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs vor Gericht mindestens genauso hoch ist wie die eines Misserfolgs. Dies sei im VW-Abgasskandal gegeben und somit ist die Rechtsschutzversicherung verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Die Einschätzung des Gerichts hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen VW wurde durch zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile, die bereits gefallen sind, bestätigt.
Direkte Online-Beauftragung ohne Kostenrisiko
Online-Check überspringen und direkt Nägel mit Köpfen machen – aber bitte trotzdem ohne Risiko? Kein Problem.
- Beauftragen Sie uns direkt online mit der Prüfung und Durchsetzung Ihres Schadensersatzes!
- Ist Ihr Fall erfolgversprechend, können wir sofort loslegen.
- Ist Ihr Modell nicht betroffen oder lohnt sich ein Vorgehen nicht, legen wir das Mandat nieder – keine Kosten.
- Sichern Sie sich Ihre Entschädigung ohne eigenes finanzielles Risiko mit Rechtsschutzversicherung oder Prozessfinanzierer!
- Unser Versprechen: 100 % Transparenz ohne überraschende Kosten.
Rechtsschutzversicherung Abgasskandal: Welche Kosten kommen auf mich zu?
Unser Anspruch ist es, jedem vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer die Möglichkeit zu geben, seine Rechte durchzusetzen – ohne Kostenrisiko und ohne Aufwand. Der Abgasskandal bei VW, BMW und Daimler und die damit verbundenen Auswirkungen, wie Wertverluste oder Fahrverbote, haben bei den Betroffenen bereits tiefe Einschnitte im Geldbeutel hinterlassen. Genau deshalb wollen wir Ihre Kostenrisiken nicht weiter strapazieren. Bei uns ist es egal, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder nicht – wir setzen uns für Ihr Recht ein.