Nein. Es gibt keinerlei gesetzliche Verpflichtungen, dass eine Hausordnung existieren muss.
Die Hausordnung wird in der Regel von Eigentümer:innen, Verwalter:innen oder Vermieter:innen erstellt. Diese sind dazu verpflichtet, neue Mieter:innen über die Hausordnung zu informieren. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass alle Mieter:innen ständig Zugang zu dieser haben.
Die vertragliche Hausordnung, welche in Kombination mit dem Mietvertrag unterschrieben wurde, kann nicht ohne Zustimmung der Mieter:innen geändert werden. Die einseitige Bestimmung, welche von Verwalter:innen oder Eigentümer:innen im Hausflur aufgehangen wird, kann jederzeit und ohne jegliche Zustimmung verändert werden.