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Hausordnung – Müssen sich Mieter:innen daran halten?

  • Der Verstoß gegen die vertragliche Hausordnung kann eine Abmahnung nach sich ziehen.
  • Eine Hausordnung kann kein Kinderlärm, Duschgeräusche oder das Heizen unterbinden.
  • Mieter:innen können zu entstehenden Kosten bei Verstoß verpflichtet werden.

Was regelt eine Hausordnung?

Eine Hausordnung ist eine Sammlung privatrechtlicher Vorschriften, welche die Nutzung bestimmter Gebäude regelt. Eine Hausordnung gibt es in der Regel dann, sobald sich mehrere Parteien gemeinsame Bereiche teilen – das gilt für Supermärkte, Kinos, Bahnhöfe und Flughäfen.

Doch auch in Mietobjekten mit mehreren Parteien ist eine Hausordnung meist vorzufinden. Diese wird von den Hauseigentümer:innen oder den Verwalter:innen erstellt und in einem Gemeinschaftsbereich aufgehängt. Wurde noch keine Hausordnung erstellt, können sich auch alle Mieter:innen zusammentun und gemeinsam eine passende Hausordnung erstellen. Die Inhalte können individuell festgelegt werden, je nachdem, welche Dinge in dem speziellen Mietobjekt relevant sind und beachtet werden müssen.

Hausordnungen beinhalten jedoch in der Regel folgende Punkte:

Treppenhausreinigung
Ruhezeiten
Regeln für Gemeinschaftsbereiche
Müllentsorgung

Grundsätzlich ist eine Hausordnung eine einseitige Bestimmung, welcher Mieter:innen nicht zustimmen müssen. Daher dürfen in der Hausordnung auch nur Hinweise aufgelistet sein und keine Regeln und Pflichten, welche sanktioniert werden können. Jedoch gibt es häufig zusätzlich eine vertragliche Hausordnung, welcher Mieter:innen im Rahmen des Mietvertrags zustimmen müssen. So verpflichten sich Mieter:innen in der Regel zur Mülltrennung, bestimmten Reinigungsarbeiten und zur pfleglichen Behandlung gemeinschaftlich genutzter Bereiche.

Diese Punkte gehören nicht in eine Hausordnung

Eine Hausordnung ist kein Freifahrtschein für Vermieter:innen, ihren Mieter:innen Regeln und Vorschriften aufzuerlegen. Dazu zählen auch alle Dinge, die im Mietvertrag bereits erlaubt wurden. Besagt dieser, dass Mieter:innen ihre Fahrräder vor dem Haus abstellen dürfen, kann kein generelles Verbot für das Abstellen von Fahrrädern per Hausordnung ausgesprochen werden.

Auch zu folgenden Punkten kann es in der Hausordnung keine Regeln geben:

  • Besuchs-/Übernachtungsverbot
  • Dusch-/Bade-/Waschverbot zu bestimmten Zeiten
  • Untersagen von Kinderlärm
  • Abstellen von Kinderwagen oder Rollator im Treppenhaus (wenn ausreichend Platz vorhanden ist!)
  • Heizverbot
  • Uneingeschränkter Zutritt der Vermieter:innen zur Wohnung
  • Kündigungsfristen

Verstoß gegen die Hausordnung: Das sind die Konsequenzen

Laut Mietrecht kann ein Verstoß gegen die Hausordnung – meist ein wiederholter und schwerwiegender – ein Grund für eine Abmahnung sein. Nach zweifacher Abmahnung können Mieter:innen fristlos gekündigt werden. Jedoch kann eine Abmahnung und eine Kündigung nur durchgeführt werden, wenn der Mieter oder die Mieterin der Hausordnung zugestimmt hat. Das heißt, dass nur der Verstoß gegen die vertragliche Hausordnung, welche häufig in Kombination mit dem Mietvertrag unterschrieben wird, sanktioniert werden kann. Ein Verstoß gegen zusätzliche Regeln, welche auf einem Aushang im Treppenhaus zu finden sind, können mietrechtlich gesehen nicht zu einer Abmahnung führen.

Da aber häufig die Reinigungspflichten in der vertraglichen Hausordnung enthalten sind, kann das Nichteinhalten des Putzplans Konsequenzen nach sich ziehen. Werden die Reinigungen wiederholt nicht ausgeführt, kann dem entsprechenden Mieter oder der entsprechenden Mieterin Kosten der Ersatzvornahmen in Rechnung gestellt werden. Das bedeutet, dass Mieter:innen die Kosten für die Reinigung des Treppenhauses übernehmen müssen.

Was gilt, wenn es keine Hausordnung gibt?

Auch ohne eine Hausordnung sind Mieter:innen dazu verpflichtet, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu behandeln. Dazu zählt auch, dass sich die mietenden Parteien gemeinsam darum kümmern, dass Gemeinschaftsbereiche gepflegt werden. Auch gibt es gewisse Ruhezeiten, die trotz fehlender Hausordnung einzuhalten sind (Mittagsruhe: 12 Uhr bis 14 Uhr, Nachtruhe: 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr, ganztägige Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen).

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Häufige Fragen zum Thema Hausordnung

Nein. Es gibt keinerlei gesetzliche Verpflichtungen, dass eine Hausordnung existieren muss.

Die Hausordnung wird in der Regel von Eigentümer:innen, Verwalter:innen oder Vermieter:innen erstellt. Diese sind dazu verpflichtet, neue Mieter:innen über die Hausordnung zu informieren. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass alle Mieter:innen ständig Zugang zu dieser haben.

Die vertragliche Hausordnung, welche in Kombination mit dem Mietvertrag unterschrieben wurde, kann nicht ohne Zustimmung der Mieter:innen geändert werden. Die einseitige Bestimmung, welche von Verwalter:innen oder Eigentümer:innen im Hausflur aufgehangen wird, kann jederzeit und ohne jegliche Zustimmung verändert werden.