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Grundsatzurteile für unsere Mandanten: 20 Jahre Verbraucherschutz bis zur obersten Instanz

  • Wir sind eine der führenden Kanzleien für Verbraucherschutz in Deutschland.
  • Seit unserer Kanzleigründung 2004 haben wir in tausenden Gerichtsprozessen die Rechte von Verbrauchern verteidigt.
  • In diesen Verfahren erstritten wir über 300 Millionen € Entschädigung für unsere Mandanten.
  • Wir haben für unsere Mandanten und die betroffenen Verbraucher in Deutschland zahlreiche Grundsatzentscheidungen vor dem höchsten nationalen (BGH) und europäischen (EuGH) Gericht erzielt.
Unsere Anwälte sind bekannt aus
  • Gansel Rechtsanwälte: Bis zum BGH & EuGH für mehr Gerechtigkeit

    Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte hat sich über 2 Jahrzehnte als eine der führenden Kanzleien im Bereich des Verbraucherschutzes etabliert.

    Mit einer klaren Strategie und einem unerschütterlichen Engagement für die Rechte der Verbraucher kämpfen wir nicht nur auf nationaler Ebene vor Amts- Land- und Oberlandesgerichten, sondern auch vor den höchsten deutschen und europäischen Gerichten, dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

    Unser Ziel: Gerechtigkeit für Verbraucher und wirtschaftlichen Erfolg für unsere Mandanten.  

    Wenn Verbraucher Ansprüche haben, dann handelt es sich naturgemäß um massenhaft auftretende Streu- und Bagatellschäden, so ist es eben in der Industrialisierung, und wenn eine „Schädigerindustrie“ sich weigert, das vernünftig zu regulieren, dann ist es nicht fair, für diese Versäumnisse Verbraucher und ihre Anwälte zu verhaften, sondern es braucht ein Gegengewicht.

    Gelegentlich erfordert dies auch die Ausdauer und Resilienz, Grundsatzrechtsprechung zu produzieren, um nachhaltig Verbraucherschutz sicherzustellen.

    In zahlreichen Gerichtsverfahren haben wir bereits grundlegende Urteile für unsere Mandanten erstritten, die weit über die einzelnen Verfahren hinaus Auswirkungen auf ganz Deutschland und Europa haben.

    Es geht nicht nur um Einzelfallentscheidungen, sondern um die Etablierung von Grundsatzrechtsprechung, die einer gesamten Geschädigtengruppe zugutekommt.

    Endgültige Verfahrensausgänge

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    Außergerichtlicher Vergleich

    53,44% (13.151)

    1. Instanz negatives rechtskräftiges Urteil

    13,78% (3.391)

    Berufungsrücknahme

    12,67% (3.117)

    2. Instanz negatives rechtskräftiges Urteil

    6,12% (1.505)

    Zurückweisungsbeschluss

    4,38% (1.079)

    2. Instanz positives rechtskräftiges Urteil

    3,18% (783)

    Klagerücknahme

    2,88% (709)

    1. Instanz positives rechtskräftiges Urteil

    2,32% (570)

    Gerichtlicher Vergleich

    0,86% (211)

    Erledigterklärung - 91a Beschluss

    0,41% (101)

    Vergleich mit Rechtsschutzversicherer

    0,01% (3)

    Vorgerichtlicher Vergleich

    0,01% (2)

    Stand: 10.03.2025

    Erfolgsverteilung nach OLG

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    Oberlandesgericht München

    14,58% (191)

    Oberlandesgericht Stuttgart

    8,78% (115)

    Oberlandesgericht Köln

    8,40% (110)

    Oberlandesgericht Hamm

    8,32% (109)

    Oberlandesgericht Frankfurt am Main

    6,87% (90)

    Oberlandesgericht Düsseldorf

    6,79% (89)

    Oberlandesgericht Oldenburg

    5,11% (67)

    Kammergericht Berlin

    4,66% (61)

    Oberlandesgericht Nürnberg

    3,66% (48)

    Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

    3,59% (47)

    Oberlandesgericht Karlsruhe

    3,51% (46)

    Oberlandesgericht Koblenz

    3,36% (44)

    35 mehr

    Stand: 10.03.2025

    Unterstützung durch die Kanzlei Lindner

    Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte dankt BGH-Rechtsanwalt Richard Lindner für die jahrelange vertrauensvolle Zusammenarbeit in Verfahren vor dem Bundesgerichtshof. Nur durch die Unterstützung seiner Kanzlei Lindner waren die Erfolge vor dem BGH möglich.

    Denn vor dem BGH in Zivilsachen dürfen nur solche Rechtsanwälte verhandeln, die explizit am BGH zugelassen sind. Wir kooperieren daher seit vielen Jahren erfolgreich mit der Kanzlei von Rechtsanwalt Lindner, der unsere Mandanten auf höchstem Niveau in enger Zusammenarbeit mit uns vor dem Bundesgerichtshof vertritt.

    Erfolgreich gegen Automobil-Konzerne im Dieselskandal

    Als der Dieselskandal 2015 publik wurde, hat die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte sich mit einigen anderen Verbraucherschutzkanzleien aus Deutschland und dem europäischen Ausland an die Spitze der rechtlichen Auseinandersetzung gestellt. Wir setzen uns bis heute unermüdlich dafür ein, dass betroffene Diesel-Fahrer für die illegale Manipulation ihrer Fahrzeuge Schadensersatz erhalten und Automobil-Konzerne die Konsequenzen für rechtswidriges Verhalten tragen müssen.

    Wir haben bereits für viele tausend Geschädigte Schadensersatz durchgesetzt und bedeutende juristische Meilensteine gesetzt, die die rechtlichen Leitplanken für den gesamten Dieselskandal definieren.

    Bis heute führen wir richtungsweisende Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und setzen uns damit für eine umfassende rechtliche Aufarbeitung und Schadensregulierung des Dieselskandals ein.

    Unsere Erfolge im Dieselskandal

    Seit 10 Jahren gehen wir entschieden gegen die Fahrzeug-Manipulation der Automobil-Konzerne vor. Mit Gerichtsverfahren bis zum BGH und EuGH setzen wir uns dafür ein, dass jeder betroffene Diesel-Fahrer eine Entschädigung für sein manipuliertes Dieselfahrzeug erhält.

    Erfolgreich gegen Banken mit Widerrufsjoker & Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung

    Seit über 2 Jahrzehnten setzt die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte sich auch erfolgreich für den Verbraucherschutz gegenüber Banken ein. Insbesondere als Wegbereiter für den sogenannten Widerrufsjoker haben wir die Rechtsprechung entscheidend im Sinne der Verbraucher verbessert.

    Der Widerrufsjoker bietet Kreditnehmern die Möglichkeit, ihren Kreditvertrag rückgängig zu machen, wenn die Widerrufsbelehrung im Vertrag fehlerhaft ist.

    Wir waren eine der ersten Kanzleien, die diese Form des Widerrufs konsequent durchgesetzt hat.

    Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte hat bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) dafür gekämpft, dass die Banken ihre Kunden korrekt über deren Widerrufsrechte informieren.

    Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Fehlern im Kreditvertrag

    Eine weitere Methode der Banken: Hohe Vorfälligkeitsentschädigungen von Verbrauchern verlangen, wenn diese ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen.

    Ist im Kreditvertrag fehlerhaft oder für Verbraucher missverständlich beschrieben, wie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird, haben Banken keinen Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung.

    Wir setzen uns entschieden dafür ein, dass benachteiligte Verbraucher ihr Geld von der Bank zurückbekommen.

    Unsere Erfolge gegen die Banken

    Für den Verbraucherschutz im Bankrecht gehen wir bis zum BGH und EuGH. Unser vehementer Einsatz vor Gericht ist für unzählige Verbraucher in Deutschland und Europa entscheidend, um sich gegen unfaire Methoden ihrer Banken zu wehren.