Ist es schon lange her, dass Sie auf das falsche Team gesetzt haben? Kein Problem! Die Rückzahlung kann rückwirkend für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren gefordert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Spielerin oder der Spieler keine Kenntnis über die fehlende Glücksspiel-Lizenz des Wettanbieters hatte.
Die kurze Antwort: Nein! Da sie nicht über die fehlende Erlaubnis des Anbieters informiert waren, haben Sie sich nicht bewusst des illegalen Glücksspiels schuldig gemacht.
Der Glücksspielstaatsvertrag gilt zwar deutschlandweit, jedoch wird im Bundesland Schleswig-Holstein eine Ausnahme gemacht. Dort besaßen die Anbieter der Sportwetten und Online-Casinos bereits vor dem Juni 2022 eine ausreichende Lizenz. Das bedeutet: Spielerinnen und Spieler aus Schleswig-Holstein haben kein Anrecht auf eine Rückzahlung der Spieleinsätze.