Wie kann ich mich vor einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung schützen?
Damit es erst gar nicht zu einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen kommt, ist es wichtig, sich an die geltenden Urheberrechtsgesetze zu halten. Dies bedeutet, keine Inhalte zu verwenden, die durch das Urheberrecht eines anderen geschützt sind. Auch sollte man sich, bevor man bestimmte Inhalte teilt, gerade auch in Sozialen Medien, über die rechtlichen Bestimmungen erkundigen. Sollte es dennoch zu einer Abmahnung kommen, empfiehlt es sich, diese nicht zu ignorieren, sondern sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um sich beraten oder vertreten zu lassen.
In den vergangenen zehn Jahren haben Abmahnungen im Bereich Filesharing zugenommen. Mit der Möglichkeit, sich auf Tauschbörsen Musik, Filme oder Spiele zu beschaffen, steigt auch die Zahl derer, die wegen des sogenannten Filesharings abgemahnt werden. Dabei geht es darum, dass heruntergeladene Dateien oder Teile davon wieder zum Upload bereitgestellt werden. Dies ist illegal und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Firmen haben sich darauf spezialisiert, diese Uploads aufzuspüren und sie der IP-Adresse des Nutzers zuzuordnen, der mutmaßlich für das Zurverfügungstellen der Daten verantwortlich gewesen ist. Der Anschlussinhaber wird dann abgemahnt, auch wenn er vielleicht nicht der Täter ist, sondern Dritte die Daten zur Verfügung gestellt haben.
Die einfachste Konsequenz wäre, nicht auf Tauschbörsen aktiv zu sein. Wer allerdings darauf nicht verzichten möchte, sollte sicherstellen, dass er durch seine Downloads keine Uploads generiert. Auch wer eine Homepage betreibt, kann wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt werden. Lassen Sie daher auch Ihren Internetauftritt oder Ihre Werbung rechtlich prüfen.