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Abmahnung Urheberrecht: So reagieren Sie richtig!

  • Täglich werden tausende Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen versendet.
  • Bei den Verfahren können hohe Kosten auf den Abgemahnten zukommen.
  • Durch die Beratung eines Fachanwalts für IT-Recht können unangenehme Folgen einer Abmahnung umgangen werden.
Aktualisiert am 31.03.23

Wie sehen die gängigen Abmahn-Praktiken wegen Urheberrechts­verletzungen aus?

Einige Anwaltskanzleien haben sich darauf spezialisiert, mit vorgefertigten Standardschreiben unzählige User pro Tag wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen abzumahnen. Sie kooperieren mit speziellen Firmen, die Online-Tauschbörsen nach Möglichkeiten absuchen, illegale Uploads, etwa von Filmen, Musik oder Computerspielen, in Verbindung mit realen Personen zu bringen.

Der Anschlussinhaber, von dessen Gerät – dessen IP-Adresse identifiziert wurde – die Uploads generiert wurden, erhält dann Post vom Abmahn-Anwalt. Ihm wird illegales Filesharing zur Last gelegt. Beiliegend findet der Abgemahnte meist eine Unterlassungserklärung und die Aufforderung, eine gewisse Summe als Schadensersatz zu zahlen. Reagieren Sie auf die Abmahnung nicht, kommen in regelmäßigen Abständen Mahnschreiben und die Ankündigung einer Klage. Wer dann immer noch nicht reagiert, kann sich tatsächlich in einem Verfahren vor Gericht wiederfinden. Daher ist es wichtig, sofort nach Erhalt einer Abmahnung zu reagieren und einen geeigneten Anwalt einzuschalten, um die finanzielle, zeitliche und emotionale Belastung möglichst gering zu halten.

Einige bekannte Abmahn-Kanzleien sind:

Welche Folgen hat die Missachtung des Urheberrechts?

Die Missachtung des Urheberrechts kann zu empfindlichen Strafen führen, die von Geldbußen bis zu Gefängnisstrafen reichen. Zudem kann es zu einer Unterlassungsklage kommen, welche die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sowie eine Geldentschädigung für den Urheber beinhalten kann. Wer die Unterlassungserklärung unterzeichnet, schließt einen rechtlichen Vertrag, an den man lebenslang gebunden ist.

Abmahnung Urheberrecht

Sie haben eine Abmahnung wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen bekommen? Unsere Partner von WBS Legal (WILDE BEUGER SOLMECKE) helfen Ihnen gerne dabei, die richtige Strategie in Ihrem Fall zu finden.

Wie sind Urheberrechte definiert?

Das deutsche Urheberrecht stammt aus dem Jahr 1966 und wurde 2021 zuletzt reformiert. Es ist ein Rechtsgebiet, das den Schutz geistigen Eigentums regelt. Es ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) festgelegt und definiert, wer die Rechte an einem Werk hat, wie diese Rechte ausgeübt werden können und welche Rechte Dritte haben. Dieses Recht schützt die kreative Arbeit von Künstlern, Autoren und anderen schöpferisch Tätigen, indem es ein Recht auf Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung eines Werkes einräumt.

Wie werden Urheberrechte durchgesetzt?

In Deutschland werden Urheberrechte durch das Urheberrechtsgesetz und die Urheberrechtsverordnung geschützt. Um eine Verletzung der Urheberrechte durchzusetzen, muss der Urheber die Verletzung geltend machen. Dies kann er durch eine gerichtliche Klage oder durch eine Vergleichsregelung erreichen. In manchen Fällen kann der Urheber auch eine Abmahnung aussprechen. Wenn der Verletzer nicht auf die Abmahnung reagiert, kann der Urheber eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage erwirken. Eine solche Klage kann eine Entschädigung oder eine Unterlassung des Verletzers erwirken. In schwerwiegenden Fällen können sogar Strafanzeigen gestellt werden.

Wie kann ich mich vor einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung schützen?

Damit es erst gar nicht zu einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen kommt, ist es wichtig, sich an die geltenden Urheberrechtsgesetze zu halten. Dies bedeutet, keine Inhalte zu verwenden, die durch das Urheberrecht eines anderen geschützt sind. Auch sollte man sich, bevor man bestimmte Inhalte teilt, gerade auch in Sozialen Medien, über die rechtlichen Bestimmungen erkundigen. Sollte es dennoch zu einer Abmahnung kommen, empfiehlt es sich, diese nicht zu ignorieren, sondern sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um sich beraten oder vertreten zu lassen.

In den vergangenen zehn Jahren haben Abmahnungen im Bereich Filesharing zugenommen. Mit der Möglichkeit, sich auf Tauschbörsen Musik, Filme oder Spiele zu beschaffen, steigt auch die Zahl derer, die wegen des sogenannten Filesharings abgemahnt werden. Dabei geht es darum, dass heruntergeladene Dateien oder Teile davon wieder zum Upload bereitgestellt werden. Dies ist illegal und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Firmen haben sich darauf spezialisiert, diese Uploads aufzuspüren und sie der IP-Adresse des Nutzers zuzuordnen, der mutmaßlich für das Zurverfügungstellen der Daten verantwortlich gewesen ist. Der Anschlussinhaber wird dann abgemahnt, auch wenn er vielleicht nicht der Täter ist, sondern Dritte die Daten zur Verfügung gestellt haben.

Die einfachste Konsequenz wäre, nicht auf Tauschbörsen aktiv zu sein. Wer allerdings darauf nicht verzichten möchte, sollte sicherstellen, dass er durch seine Downloads keine Uploads generiert. Auch wer eine Homepage betreibt, kann wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt werden. Lassen Sie daher auch Ihren Internetauftritt oder Ihre Werbung rechtlich prüfen.

Welche Konsequenzen kann eine Abmahnung haben?

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen kann zu verschiedenen Konsequenzen führen. Zunächst kann der Abgemahnte zur Unterlassung und zur Zahlung einer Abmahngebühr verpflichtet werden. Darüber hinaus kann es zu weiteren Schadensersatzforderungen kommen, wenn der Urheberrechtsverstoß vorsätzlich begangen wurde. Auch bei einer Wiederholung des Urheberrechtsverstoßes kann es zu weiteren Konsequenzen kommen, wie zum Beispiel Nachforderungen der Abmahngebühr oder sogar einer gerichtlichen Verhandlung und Verurteilung.

Richtiges Vorgehen bei Abmahnung:

  • 1 Abmahnung weder ignorieren noch in Panik verfallen
  • 2 Anwalt kontaktieren und beraten lassen
  • 3 Strategie erarbeiten und angemessen reagieren
  • 4 Geld, Zeit und Energie sparen

Häufig gestellte Fragen:

Das Urheberrecht schützt Werke normalerweise für die Lebensdauer des Autors und darüber hinaus für weitere 70 Jahre nach seinem Tod. Daher ist die genaue Dauer des Schutzes individuell und abhängig von der Lebensdauer des Autors. Die Urheberrechte können auch auf die Erben übertragen werden.

Die Einkünfte aus der Urheberschaft gehen an den Urheber des Werks, also an die Person, die es geschaffen hat. Dazu können auch Rechteinhaber gehören, die das Recht an dem Werk erworben oder geerbt haben.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

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