LKW-Fahrer dürfen die Ruhezeit nur im Fahrzeug verbringen, wenn es über eine Schlafkabine verfügt.
Genau wie bei den täglichen Ruhezeiten ist auch eine verkürzte Wochenruhezeit möglich. Allerdings müssen folgende Bedingungen erfüllt sein.
- In der 1. Woche müssen Sie die volle Wochenruhezeit von 45 Stunden einhalten.
- In der 2. Woche kann die Wochenruhezeit auf mindestens 24 Stunden verkürzt werden. Es darf auf keinen Fall weniger sein.
- In der Woche darauf – also in der 3. Woche – müssen Sie wieder die volle Wochenruhezeit von 45 Stunden einhalten.
- Die ausstehenden 21 Stunden aus der zweiten Woche müssen innerhalb der kommenden drei Wochen (Woche 4 bis 6) nachgeholt werden.
- Die nachgeholte Wochenruhezeit muss direkt im Anschluss an eine tägliche Ruhezeit erfolgen.