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Überstunden: was Arbeitnehmer wissen sollten!

  • Überstunden sind Zeit, in der der Arbeitnehmer über seine individuell vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus für sein Unternehmen tätig ist.
  • Überstunden müssen im Arbeitsvertrag geregelt sein und dürfen nicht grundlos angeordnet werden.
  • In Deutschland existiert keine gesetzliche Regelung zur Bezahlung von Überstunden. Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere Experten im Arbeitsrecht.
Aktualisiert am 08.05.23

Was genau sind Überstunden?

Bei Überstunden handelt es sich um Zeit, in der der Arbeitnehmer über die individuell vereinbarte tägliche Arbeitszeit hinaus für das Unternehmen tätig ist, bei dem er angestellt ist. Überstunden sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt.

Überstundenregelung: was sagt das Gesetz?

Generell gilt, dass Arbeitgeber an Werktagen nicht länger als acht Stunden arbeiten dürfen. Bis zu zehn Stunden sind aber erlaubt, wenn es dafür einen Freizeitausgleich gibt. Achtung: Samstage sind auch Werktage. Es ist wichtig, über angefallene Überstunden Buch zu führen, denn sollte es zum Streit kommen, trägt der Arbeitnehmer die Beweislast. Überstunden müssen belegbar und vom Chef aus gutem Grund angeordnet oder gebilligt worden sein.

Muss ich Überstunden leisten?

Ob Sie Überstunden leisten müssen, können Sie Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Sind Überstunden dort geregelt, müssen sie diese, wenn nötig und gefordert, ableisten. Schwangere, stillende Mütter und Jugendliche unter 18 dürfen keine Überstunden machen, denn für sie gilt ein besonderer Schutz.

Darf mein Arbeitgeber Überstunden einfach anordnen?

Ja, in Ausnahmesituationen darf ein Arbeitgeber Überstunden anordnen. Zum Beispiel können dringende betriebliche Gründe wie ein hoher Krankenstand zu Überstunden führen. Grundlos dürfen allerdings keine Überstunden angeordnet werden. Wenn im individuellen Arbeitsvertrag nichts vermerkt ist, muss auch keine Mehrarbeit geleistet werden. Arbeitgebern ist es außerdem nicht gestattet, weniger Mitarbeitende einzustellen und diese dafür Mehrarbeit leisten zu lassen.

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Sie haben Überstunden leisten müssen und sind sich nicht sicher, ob das so in Ordnung war? Ihr Arbeitsvertrag enthält nur schwer verständliche Klauseln zu diesem Thema? Unsere Expert:innen im Arbeitsrecht helfen Ihnen gerne weiter.

Wann sind Überstunden(-regelungen) nicht zulässig?

Manche Überstundenklauseln benachteiligen den Arbeitnehmer unverhältnismäßig und sind somit nicht zulässig. Hier sollte ein Experte im Arbeitsrecht im Zweifel den Vertrag prüfen.

Welche Überstundenregelungen gelten in Teilzeit?

Auch hierbei kommt es auf den individuellen Arbeitsvertrag oder Tarifabschluss an. Es kann also sein, dass Sie auch in Teilzeit Überstunden zu leisten haben. Müssen Sie allerdings regelmäßig mehr oder länger arbeiten, kann sich daraus ein Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung ergeben.

Was passiert mit meinen Überstunden bei einer Kündigung?

Nach einer ordentlichen, also fristgemäßen, Kündigung dürfen die meisten Arbeitnehmer ihre Überstunden „abfeiern“. Ist es zeitlich nicht mehr möglich, bis zum Austritt alle Überstunden durch Freizeit auszugleichen, können die Stunden in Geld ausbezahlt werden. Dies gilt in der Regel auch im Falle einer Freistellung. Denn eine Freistellung für die Dauer der Kündigungsfrist baut nicht automatisch die Überstunden eines Arbeitnehmers ab. Wird fristlos gekündigt, gibt es keine Möglichkeit, die Überstunden durch Freizeit auszugleichen. Hier steht dem Arbeitnehmer ein finanzieller Ausgleich zu. Wird im Gleitzeitmodell gearbeitet, verfallen die Überstunden bei einer Kündigung entschädigungslos.

Achtung: Wurde fristgerecht gekündigt, kann es durchaus sein, dass bis zum Ende der Kündigungsfrist weitere Überstunden zu leisten sind.

Müssen Überstunden bezahlt werden?

Beinhaltet der Arbeitsvertrag die Klausel, dass Mehrarbeit pauschal mit dem Gehalt oder Lohn abgegolten ist, ist diese laut § 307 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam. Allerdings existiert in Deutschland keine gesetzliche Regelung bezüglich einer Vergütung von Überstunden. Vereinbarungen werden individuell im Arbeits- oder Tarifvertrag getroffen. Ein Vergütungsanspruch kann jedoch durchaus bestehen. Dazu heißt es im BGB:

„Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.“

Laut Bundesarbeitsgesetz ist bei der Überstundenregelung zudem die Beitragsbemessungsgrundlage zu berücksichtigen. Dies bedeutet zum Beispiel, dass leitende Angestellte ab einem gewissen Brutto-Arbeitslohn nicht pauschal einen Vergütungsanspruch geltend machen können.

Können Überstunden verfallen?

Überstunden haben laut Gesetz eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt auch erst am Ende des Jahres, in dem die Überstunden gemacht wurden. In manchen Arbeitsverträgen sind Ausschlussfristen vereinbart. Dann verfallen Überstunden am Ende der Ausschlussfrist. Erkrankt ein Arbeitnehmer im regulären Erholungsurlaub, werden ihm die Tage gutgeschrieben. Diese Regelung trifft auf Überstunden nicht zu. Werden Überstunden durch einen Freizeit-Ausgleich kompensiert und wird der Arbeitnehmer während dieser Zeit krank, verfallen die Überstunden.

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