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Einvernehmliche Scheidung: Ablauf, Kosten & Dauer

  • Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung muss zwangsläufig ein Trennungsjahr durchlaufen werden.
  • Eine Scheidung ohne Anwalt bzw. Anwältin durchzuführen, ist in Deutschland nicht möglich.
  • ​​​​​​​Bei einer einvernehmlichen Scheidung können sich die Anwaltskosten geteilt werden.

Scheidung im gegenseitigen Ein­ver­nehmen: Was gilt es zu be­achten?

Mit einer Scheidung sind oftmals Stress, Trauer, aber auch Fragen rechtlicher und emotionaler Natur verbunden. Das kann zu seelischen und körperlichen Problemen führen – unabhängig davon, ob es sich um eine einvernehmliche oder eine streitige Scheidung handelt. Aber je geringer die Konflikte während einer Scheidung, desto geringer ist auch das Gesundheitsrisiko. Das belegten unter anderem Forscher:innen der Universität Kopenhagen anhand einer Großstudie.

Eine einvernehmliche Scheidung hat neben den gesundheitlichen Faktoren außerdem den großen Vorteil, dass beide Parteien das gleiche Ziel verfolgen: Eine schnelle und respektvolle Scheidung.

Allein dadurch, dass beide gewillt sind, die Scheidungspapiere zu unterzeichnen wird

  • viel Zeit
  • und einiges an Geld und Kraft gespart.

Auch wenn Kinder in der Scheidung involviert sind, wirken sich diese Aspekte positiv aus.

Scheidung gemeinsamer Anwalt: Bei einvernehm­licher Schei­dung mö­glich?

Der Begriff "gemeinsamer Anwalt" ist in diesem Zusammenhang ein wenig irreführend. Denn rein rechtlich dürfen Rechtsanwält:innen nur eine Partei bzw. eine Seite vertreten. So sieht es die Berufsordnung für Rechtsanwält:innen vor.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht jedoch die Möglichkeit, dass lediglich eine Partei eine:n Anwält:in beauftragt. Der oder die Anwältin kümmert sich um die Antragstellung und die andere Partei stimmt lediglich zu. Diese Möglichkeit ist jedoch nur bei harmonischen Scheidungen ohne ungeklärte Streitpunkte anzuraten. Bei einer streitigen Scheidung muss jeder Ehepartner seinen eigenen Rechtsbeistand beauftragen.

Ablauf: Wie läuft eine Scheidung ab?

#1 Trennung & Trennungsjahr

Eine Scheidung ist grundsätzlich erst nach einem Trennungsjahr möglich. Erst dann kann vor Gericht der Beweis erbracht werden, dass die Ehe definitiv gescheitert ist.

Um eine Scheidung durchzuführen, brauchen Sie in Deutschland eine:n Anwält:in. Am besten Sie machen sich frühstmöglich auf die Suche nach einem passenden Rechtsbeistand, dem Sie vertrauen. ​​​​​​​​​​​​​

#2 Einigung

Bei einer Scheidung gilt es Vieles zu regeln. Darunter fallen beispielsweise Regelungen zum Sorgerecht, Versorgungsausgleich, Unterhaltsansprüche und auch das gemeinsame Vermögen. Diese wichtigen Punkte gilt es abzuklären, bevor der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht wird.

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#3 Scheidungsantrag einreichen

Den Scheidungsantrag bei Gericht kann nur ein:e Anwält:in einreichen.

#4 Scheidungstermin

Bei einem Scheidungstermin müssen beide Parteien persönlich erscheinen. Normalerweise dauern Gerichtsverhandlungen bei einvernehmlichen Scheidungen nicht länger als 15 bis 20 Minuten.

#5 Verfahren beendet

Nach Klärung aller relevanten Regelungen, ergeht ein Scheidungsbeschluss. Dieser wird Ihnen per Post zugestellt. Gehen beide Parteien nicht innerhalb eines Monats gegen den Beschluss vor, ist dieser rechtskräftig und damit die Scheidung vollzogen.

Jede dritte Ehe wird statistisch gesehen geschieden. Doch wie läuft so eine Scheidung überhaupt ab? Geht das sofort, oder was hat es mit dem bekannten Trennungsjahr auf sich? Unsere Rechtsanwältin fasst das Thema kurz und knapp für Euch zusammen!

Häufige Fragen zum Thema „Einvernehmliche Scheidung“

Das Trennungsjahr muss grundsätzlich durchlaufen werden. Erst dann lässt sich vor Gericht beweisen, dass die Ehe gescheitert ist. Die Verkürzung des Trennungsjahres kommt nur in absoluten Härtefällen in Frage. Beispielsweise dann, wenn der Noch-Ehepartner körperliche oder psychische Gewalt ausübt.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind diese Härtefälle in der Regel ohnehin nicht gegeben. Deswegen entfällt die Pflicht zur Durchführung des Trennungsjahres grundsätzlich nicht.

Eine Scheidung ohne Anwalt bzw. Anwältin durchzuführen, ist in Deutschland nicht möglich. Auch dann nicht, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt.

Versöhnungsversuche unterbrechen oder hemmen das Trennungsjahr in der Regel nicht. Hält die Phase der Versöhnung jedoch länger als 3 Monate an, könnte davon ausgegangen werden, dass die Versöhnung erfolgreich verlief und Sie Ihrer Ehe eine Chance geben. Bei erfolgreicher Versöhnung ist das Trennungsjahr zu unterbrechen. Wenn Sie sich für eine spätere Scheidung entscheiden, müssen Sie das Trennungsjahr erneut in voller Länge durchziehen.

Normalerweise erstreckt sich die Verfahrensdauer nach Einreichung des Scheidungsantrages auf 6 bis 12 Monate.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann die Dauer des Verfahrens unter Umständen auch kürzer andauern.

In der Regel übernimmt jeder Noch-Ehepartner 50 % der Gerichtskosten und 100 % der eigenen Anwaltskosten. Da bei der einvernehmlichen Scheidung lediglich ein:e Anwält:in notwendig ist, können auch hier die Anwaltskosten geteilt werden.

Weniger als man möglicherweise annehmen mag.

Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung betragen im deutschlandweiten Durchschnitt circa 800 Euro pro Partner. Das liegt vor allem daran, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung lediglich ein:e Anwältin beauftragt werden muss.

Wie viel weniger eine einvernehmliche Scheidung gegenüber einer streitigen Scheidung kosten kann, macht folgendes Rechenbeispiel deutlich:

 

Anwaltskosten

Gerichtskosten

Gesamtkosten

Kosten pro Ehegatt:in

Einvernehmliche Scheidung

1.350,65 €

406,00 €

1.765,65 €

882,83 €

Streitige Scheidung

2.701,30 €

406,00 €

3.107,30 €

1.553,65 €