Eine Scheidung ohne Anwalt bzw. Anwältin durchzuführen, ist in Deutschland nicht möglich. Auch dann nicht, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt.
Versöhnungsversuche unterbrechen oder hemmen das Trennungsjahr in der Regel nicht. Hält die Phase der Versöhnung jedoch länger als 3 Monate an, könnte davon ausgegangen werden, dass die Versöhnung erfolgreich verlief und Sie Ihrer Ehe eine Chance geben. Bei erfolgreicher Versöhnung ist das Trennungsjahr zu unterbrechen. Wenn Sie sich für eine spätere Scheidung entscheiden, müssen Sie das Trennungsjahr erneut in voller Länge durchziehen.
In der Regel übernimmt jeder Noch-Ehepartner 50 % der Gerichtskosten und 100 % der eigenen Anwaltskosten. Da bei der einvernehmlichen Scheidung lediglich ein:e Anwält:in notwendig ist, können auch hier die Anwaltskosten geteilt werden.
Weniger als man möglicherweise annehmen mag.
Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung betragen im deutschlandweiten Durchschnitt circa 800 Euro pro Partner. Das liegt vor allem daran, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung lediglich ein:e Anwältin beauftragt werden muss.
Wie viel weniger eine einvernehmliche Scheidung gegenüber einer streitigen Scheidung kosten kann, macht folgendes Rechenbeispiel deutlich:
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Anwaltskosten |
Gerichtskosten |
Gesamtkosten |
Kosten pro Ehegatt:in |
Einvernehmliche Scheidung |
1.350,65 € |
406,00 € |
1.765,65 € |
882,83 € |
Streitige Scheidung |
2.701,30 € |
406,00 € |
3.107,30 € |
1.553,65 € |