Was versteht man unter einer Tateinheit?
Eine Tateinheit liegt vor, wenn Sie durch dieselbe Handlung mehrere Ordnungswidrigkeiten begehen. Werden Sie also wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, während Sie das Handy in der Hand halten und telefonieren, begehen Sie gleichzeitig zwei Vergehen.
Einerseits müssten Sie dafür ein Bußgeldbescheid für die unerlaubte Nutzung eines elektronischen Geräts während der Fahrt bekommen und andererseits würde Ihnen eine Strafe für zu schnelles Fahren drohen.
Die Tateinheit sieht allerdings vor, dass Sie nur die höhere der beiden Geldbußen zahlen müssen. Das gilt aber nicht für Nebenfolgen wie Punkte und Fahrverbote.
In der Praxis wird allerdings so verfahren, dass die geringe Strafe nicht wegfällt, sondern hälftig angerechnet wird.
So funktioniert die Tateinheit
Wenn Sie außerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung mit 21 km/h überschritten haben, geblitzt worden sind und gleichzeitig das Handy am Steuer genutzt haben, zahlen Sie voraussichtlich ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro. In der Praxis bleibt das höhere Bußgeld bestehen (Handy am Steuer –100 Euro) und vom geringeren Bußgeld (21 km/h – 70 Euro) wird die Hälfte mit dazu gerechnet. Die Festsetzung des Bußgeldes richtet sich dann nach §19 Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).