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Handy am Steuer – So teuer ist Telefonieren beim Autofahren

  • Seit dem 19. Oktober 2017 gibt es den neuen Bußgeldkatalog für "Handy am Steuer".
  • Grundsätzlich ist Telefonieren und Schreiben mit Handy am Steuer verboten.
  • Wer am Steuer telefoniert und erwischt wird, muss in jedem Fall mit einem Bußgeld rechnen.

 

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Wie hoch ist das Bußgeld für Telefonieren am Steuer?

Grundsätzlich ist Telefonieren, das Schreiben von SMS und WhatsApp-Nachrichten, sowie das Checken von E-Mails während des Autofahrens verboten. Der Gesetzgeber sagt ganz deutlich: Finger weg vom Handy!

Seit dem 19. Oktober 2017 gibt es den neuen Bußgeldkatalog für das Nutzen des Handys am Steuer. Die folgende Tabelle zeigt sowohl die angedrohte Geldbuße für die Missachtung des Handyverbots, als auch die damit verbundene Punkteeintragung in das Fahreignungsregister, gemeinhin die Punkte in Flensburg. In bestimmten Fällen wird Telefonieren am Steuer zusätzlich mit einem Fahrverbot bestraft.

Bußgeld für Handy am Steuer

Seit dem 19. Oktober 2017 gibt es den neuen Bußgeldkatalog für das Handy am Steuer. Die Tabelle zeigt nicht nur wie hoch die Geldbuße für die einzelnen Delikte ist, sondern auch die jeweiligen Punkte in Flensburg. Darüber hinaus wird Telefonieren am Steuer in bestimmten Fällen mit einem Fahrverbot bestraft.

Vergehen Geldbuße Punkte Fahrverbot
Handy am Steuer genutzt 100 Euro 1 -
... mit Gefährdung 150 Euro 2 1 Monat
... mit Sachbeschädigung 200 Euro 2 1 Monat
Handy beim Fahrradfahren 55 Euro - -

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Darf ich telefonieren, wenn das Handy in der Halterung ist?

Nun ist die Nutzung des Handys am Steuer nicht grundsätzlich untersagt. Wie der ADAC mitteilt, ist die Benutzung von Geräten erlaubt, die fest eingebaut in einer Halterung stecken. Zudem können Sie Ihr Smartphone per Sprachsteuerung benutzen.

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Griff zum Handy nur noch dann gestattet, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Allerdings genügt das Abschalten durch die Start-Stopp-Automatik der Fahrzeuge oder vor roten Ampeln nicht. Wer hier mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen.

Wie schlimm ist ein kurzer Blick auf das Handy wirklich?

Die Strafen für die Nutzung elektronischer Geräte beim Autofahren fallen so hoch aus, weil selbst kürzeste Ablenkungen gefährliche Konsequenzen haben können, wie die folgende Grafik zeigt.

Geblitzt mit dem Handy am Ohr: Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

Wer am Steuer telefoniert und erwischt wird, muss in jedem Fall mit einem Bußgeld rechnen. Wenn Sie parallel dazu die zulässige Geschwindigkeit überschreiten und geblitzt werden, müssen Sie mit weitergehenden Konsequenzen rechnen.

Wenn Sie geblitzt werden und auf dem Beweisfoto mit dem Handy in der Hand zu sehen sind, begehen Sie zeitgleich mehrere Ordnungswidrigkeiten. Der Gesetzgeber spricht in einem solchen Fall von Tateinheit.

Mit Handy direkt am Ohr oder in der Hand erwischt: Macht es einen Unterschied?

Es spielt keine Rolle, ob Sie mit dem Handy am Ohr geblitzt werden oder es in Ihrer Hand liegt. Der Gesetzgeber macht hierbei keinen Unterschied. Laut StVO ist der Verstoß bereits dann gegeben, wenn das Handy lediglich in der Hand liegt. Das Versenden von Nachrichten, sowie die Nutzung des Smartphones als Navigationsgerät, oder das Wegdrücken von Anrufen, sind verboten.


Wenn Sie mit dem Handy in der Hand, oder gar am Ohr, geblitzt wurden, sind die Folgen davon abhängig, wie schnell Sie unterwegs waren, da unter Umständen eine Gefährdung des Straßenverkehrs mit angenommen wird. Ferner handelt es sich nach dem geltenden Tatbestandskatalog um einen A-Verstoß. Das bedeutet für Fahranfänger:innen in der Probezeit, dass sich diese um weitere 2 Jahre verlängert.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen?

Drohen Ihnen wegen der Handynutzung beim Autofahren nicht nur ein hohes Bußgeld, sondern auch 2 Punkte in Flensburg, sowie ein zeitweiliges Fahrverbot, kann der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll sein.

In einem früheren Fall legte ein Autofahrer Einspruch gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid ein, da er das heruntergefallene Handy aufheben wollte. Der Fall ist vor dem Oberlandesgericht Bamberg gelandet. Das OLG bestätigte, dass keine Nutzung eines elektronischen Gerätes am Steuer vorlag (OLG Bamberg, Beschluss v. 27.04.2007 - 3 Ss OWi 452/2007).

Sollte Ihnen aufgrund der Handynutzung im Auto ein Bußgeldbescheid zugestellt werden, sollten Sie diesen nicht ohne Weiteres akzeptieren. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Aus diesem Grund lohnt es sich häufig, gegen den Bescheid rechtlich vorzugehen.

Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?

Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.

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Darf ich mein Tablet benutzen?

Neben dem Handy hat der Gesetzgeber auch die Nutzung anderer mobiler Endgeräte, wie beispielsweise Tablets oder Navigationsgeräte, eingegrenzt. Wenn Sie die Geräte während des Fahrens bedienen, droht Ihnen ebenfalls wie beim Handy ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Dazu können Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote kommen.

Unter der Nutzung von Handys und Tablets versteht der Gesetzgeber weiterhin:

  • Musik hören
  • Auf das Display schauen und/oder einen Anruf wegdrücken
  • Spiele während der Fahrt spielen
  • Nutzung als Diktiergerät

Das Handy am Steuer während der Probezeit: Was passiert?

Jeder Fahranfänger unterliegt einer zweijährigen Probezeit. Diese beginnt an dem Tag, an dem die Fahrerlaubnis erteilt wird – mit dem Bestehen der praktischen Fahrprüfung. Delikte während der Probezeit können dem Fahranfänger teuer zu stehen kommen. Der Gesetzgeber unterscheidet in zwei Delikt-Kategorien. Beispiele für A-Delikte sind u.a. Unfallflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr sowie Missachtung einer roten Ampel. Die Benutzung eines Handys am Steuer ohne geeignete Freisprecheinrichtung fällt unter die B-Delikte.

Werden Sie in Ihrer Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid in Höhe von 60 Euro. Zusätzlich bekommen Sie 1 Punkt in Flensburg. Der Punkt gilt allerdings nur dann, wenn Sie kein weiteres B-Delikt begangen haben.

Handelt es sich jedoch um Ihren zweiten Verstoß, wird Ihre Probezeit um 2 Jahre verlängert. Darüber hinaus müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen und das Bußgeld erneut bezahlen. Außerdem bekommen Sie 1 Punkt auf Ihr Konto in Flensburg.

Wenn Sie in Ihrer Probezeit bereits zweimal wegen der Nutzung des Handys am Steuer angehalten wurden, kann es passieren, dass Ihnen die Bußgeldstelle Beharrlichkeit vorwirft und gegen Sie ein Fahrverbot verhängt.

Wurde bei Ihnen die Probezeit verlängert und Sie werden erneut wegen Handynutzung am Steuer erwischt, kann dies den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben.

Was versteht man unter einer Tateinheit?

Eine Tateinheit liegt vor, wenn Sie durch dieselbe Handlung mehrere Ordnungswidrigkeiten begehen. Werden Sie also wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, während Sie das Handy in der Hand halten und telefonieren, begehen Sie gleichzeitig zwei Vergehen.

Einerseits müssten Sie dafür ein Bußgeldbescheid für die unerlaubte Nutzung eines elektronischen Geräts während der Fahrt bekommen und andererseits würde Ihnen eine Strafe für zu schnelles Fahren drohen.

Die Tateinheit sieht allerdings vor, dass Sie nur die höhere der beiden Geldbußen zahlen müssen. Das gilt aber nicht für Nebenfolgen wie Punkte und Fahrverbote.

In der Praxis wird allerdings so verfahren, dass die geringe Strafe nicht wegfällt, sondern hälftig angerechnet wird.

So funktioniert die Tateinheit

Wenn Sie außerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung mit 21 km/h überschritten haben, geblitzt worden sind und gleichzeitig das Handy am Steuer genutzt haben, zahlen Sie voraussichtlich ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro. In der Praxis bleibt das höhere Bußgeld bestehen (Handy am Steuer –100 Euro) und vom geringeren Bußgeld (21 km/h  – 70 Euro) wird die Hälfte mit dazu gerechnet. Die Festsetzung des Bußgeldes richtet sich dann nach §19 Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

Was ist unter einer Tatmehrheit zu verstehen?

Eine Tatmehrheit liegt immer dann vor, wenn mehrere Ordnungswidrigkeiten eben nicht durch ein und dieselbe Handlung, sondern durch mehrere von einander trennbare Handlungen begangen wurden. In diesem Fall muss für jede Tat gesondert gezahlt werden.

Halten Sie also beispielsweise auf der Autobahn nicht den nötigen Sicherheitsabstand zum Fahrzeug vor Ihnen ein, überholen anschließend rechts und werden etwas später auch noch geblitzt, liegt eine Tatmehrheit vor.

Häufige Fragen zum Thema "Handy am Steuer"

Genau wie Autofahrer und Fußgänger sind Fahrradfahrer Verkehrsteilnehmer. Auch für sie gibt es ein Handyverbot beim Fahren. Dies zeigt der aktuelle Bußgeldkatalog. Demnach müssen Fahrradfahrer 55 Euro für das Benutzen des Handys beim Fahren zahlen, wenn sie erwischt werden.

Anders verhält es sich, wenn Sie zum Telefonieren In-Ear-Kopfhörer benutzen und beim Fahren die Hände frei haben. Dann gibt es gegen die Benutzung des Handys auf dem Fahrrad keine rechtlichen Bedenken.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.