Diesel Software-Updates – Nachhaltige Lösung im Abgasskandal?
Seit Bekanntwerden des Dieselskandals bieten die verantwortlichen Autokonzerne Software-Updates an, um die Schadstoffemissionen in den Griff zu bekommen. Doch unerwünschte Nebeneffekte häufen sich. Auch an der Wirksamkeit gibt es begründete Zweifel. Wir klären auf, wie sinnvoll das Software-Update ist und ob es bessere Alternativen gibt.
- Wie funktioniert das Diesel Software-Update?
- Ist das Diesel Software-Update verpflichtend?
- Welche Fahrzeuge sind von Diesel Software-Updates betroffen?
- Ist das Diesel Software-Update wirkungslos?
- Sind Hardware-Nachrüstungen die bessere Alternative?
- Welche Handlungsoptionen haben Betroffene?
Wie funktioniert das Diesel Software-Update?
2015 und in den folgenden Jahren wurde aufgedeckt, dass zahlreiche Fahrzeughersteller unzulässige Abschalteinrichtungen in ihre Dieselautos eingebaut hatten. Die angeblich umweltfreundlichen Diesel waren so manipuliert, dass sie nur auf dem Prüfstand Emissionsgrenzwerte einhielten. Im realen Straßenbetrieb entpuppten sie sich als Dreckschleudern. Angefangen beim Volkswagen-Konzern und Töchtern wurden inzwischen auch Konzerne wie Daimler, Opel und BMW überführt.
Diese Manipulationen gaben Anlass für das Software-Update. Einerseits sollte es dazu dienen, die unerlaubten Abschalteinrichtungen aus den Fahrzeugen zu entfernen. Andererseits galt das Update als technische Maßnahme, um die Fahrzeuge umweltfreundlicher und sauberer zu gestalten. 2017 beschloss die deutsche Autoindustrie, mehr als fünf Millionen betroffene Fahrzeuge mit dem Software-Update auszustatten. Als Ziel stand und steht die Reduzierung von Stickoxidemissionen. Gleichzeitig lauteten die Vorgaben, dass die Updates die Motorleistung nicht einschränken, das Drehmoment beibehalten, und nicht zu höherem Verbrauch führen sollten.
So funktioniert das Update: Eine spezielle Software durchsucht die „alte” manipulierte Software und nimmt – vereinfacht ausgedrückt – an bestimmten Stellen Nachjustierungen vor. Es handelt sich nicht um eine Software, die auf alle Fahrzeuge mit einem bestimmten Motor aufgespielt wird. Laut Konzernangaben von VW gibt es allein für den Motor EA189, der im Zentrum des Dieselskandals stand, 1000 Varianten des Updates. Die Stellschrauben für Emissionseinsparungen seien vielfältig und würden u.a. beeinflusst vom Gewicht des Fahrzeugs, und damit durch dessen Ausstattung. Auch Daimler spricht von mehr als 500 Varianten der Software.
Bei den Stellschrauben im und am Motor EA189 handelt es sich beispielsweise um die Diesel-Partikelfilter, Abgasrückführungsventile, Luftmassenmesser und Hochdruckeinspritzung. Letztere ist eine wichtige Komponente des Dieselmotors. Durch das Software-Update verändert sich dabei die Haupteinspritzung, die nun eine Millisekunde früher einsetzt und in der Menge reduziert wurde. Die Einspritzung wird also gestaffelt. Dadurch sinken sowohl Verbrauch als auch die Leistung. Letzteres kompensiert eine Nacheinspritzung: Rußpartikel verbrennen jetzt schon im Zylinder. So erhöht sich das Drehmoment leicht und die Leistung entspricht angeblich wieder der vor dem Update.
Vor dem Update entstand Ruß, weil Kraftstoff nicht vollständig verbrannt wurde. Die Folge: Die Fahrzeuge stießen zu viel Stickoxide aus. Die Manipulationssoftware im Motor sorgte dafür, dass der Wagen auf dem Prüfstand sauberer erschien, als er es im Realbetrieb tatsächlich war.
Ist das Diesel Software-Update verpflichtend?
Zunächst wirkte es, als boten die Fahrzeughersteller das Update freiwillig, aus Gründen des guten Services an. Doch ganz so war es nicht. Den Vorwürfen gegen die Fahrzeughersteller folgten bald offizielle Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Dieses verordnete das Update verpflichtend für alle zurückgerufenen Diesel.
Nach Aufforderung des KBA bleiben Fahrzeughaltern 18 Monate Zeit, um das Update zu installieren. Bei Nicht-Beachtung kann die TÜV-Plakette entzogen werden und die Stilllegung des Fahrzeugs droht. Experten bezweifeln allerdings, ob die Drohung rechtlich haltbar sei. Schließlich war der Grund des Rückrufs kein sicherheitsrelevanter, sondern wurde notwendig aufgrund des Betrugs und der Manipulationen der Autokonzerne. Dass diese die Verantwortung auf die Verbraucher abzuwälzen versuchen, sehen viele kritisch. Darüber hinaus gibt es Zweifel sowohl an der Wirksamkeit des Updates als auch an dessen generellen Eignung, Verbraucher vor Fahrverboten zu schützen.
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Welche Fahrzeuge sind von Diesel Software-Updates betroffen?
Erklärtes Ziel der deutschen Autoindustrie war es, 5,3 Millionen Dieselfahrzeuge mit dem Software-Update auszustatten. Als Frist für die Nachrüstungen war Ende 2018 vorgegeben. Im April 2019 wurde allerdings bekannt, dass immer noch 1,2 Millionen betroffene Fahrzeuge ohne Software-Updates herumfuhren.
2018 teilte das Bundesverkehrsministerium mit, dass Software-Updates bei weiteren Herstellern, neben VW und Daimler, notwendig seien. Die Gesamtanzahl stieg damit auf 6,3 Millionen Diesel. Im März 2020 fehlten noch immer eine Million Updates.
In der Tabelle aufgelistet stehen die Fahrzeuge, die das KBA zurückrief und verpflichtend mit dem Software-Update ausgestattet werden sollten. Darüber hinaus gab es Software-Nachrüstungen im Rahmen von freiwilligen Rückrufen der Fahrzeughersteller. Beide Kategorien sind in den folgenden Tabellen aufgeführt.
Verpflichtende Rückrufe von Volkswagen-Fahrzeugen mit dem Motor EA189
Fahrzeugtyp |
Motorleistung [kW] |
Abgasnorm |
Audi A4 2.0 TDI Limousine Audi A4 2.0 TDI Audi A4 2.0 TDI Avant |
88 88 88 |
Euro 5 Euro 5 Euro 5 |
Audi A4 2.0 TDI Avant Audi A4 2.0 TDI Limousine |
110 105 |
Euro 5 Euro 5 |
Audi A4 Avant 2.0 TDI Audi A6 Avant 2.0 TDI |
130 130 |
Euro 5 Euro 5 |
Audi A5 2.0 TDI Sportback Audi A4 allroad quattro |
130 130 |
Euro 5 Euro 5 |
Audi Q5 2.0 TDI |
130 |
Euro 5 |
Audi Q5 2.0 TDI |
125 |
Euro 6 |
Audi A5 Sportback 2.0 TDI Audi A4 Avant 2.0 TDI |
105 88 |
Euro 5 Euro 5 |
SEAT Alhambra 2.0 TDI |
130 |
Euro 5 |
SEAT Ibiza 1.6 TDI SEAT Ibiza 1.2 TDI |
66 55 |
Euro 5 Euro 5 |
Skoda Superb 2.0 TDI |
103 |
Euro 5 |
VW Golf 2.0 TDI VW Golf Plus 2.0 TDI |
103 103 |
Euro 5 Euro 5 |
VW Caddy 2.0 TDI VW Tiguan 2.0 TDI |
103 103 |
Euro 5 Euro 5 |
VW Caddy Maxi 2.0 TDI VW Passat 2.0 TDI VW Touran 2.0 TDI |
125 125 125 |
Euro 5 Euro 5 Euro 5 |
VW Passat 2.0 TDI |
103 |
Euro 6 |
VW Sharan 2.0 TDI |
103 |
Euro 5 |
VW Caddy 1.6 TDI VW Caddy 1.6 TDI |
55 75 |
Euro 5 Euro 5 |
VW Polo 1.6 TDI VW Golf 1.6 TDI |
66 77 |
Euro 5 Euro 5 |
VW Golf Plus 1.6 TDI VW Golf Variant 1.6 TDI |
77 77 |
Euro 5 Euro 5 |
VW Polo 1.2 TDI VW Amarok 2.0 TDI |
55 120 |
Euro 5 Euro 5 |
VW Passat 2.0 TDI |
103 |
Euro 5 |
Weitere verpflichtende Rückrufe
Fahrzeugtyp |
Motorleistung [kW] |
Abgasnorm |
Audi A6 3.0l TDI |
240 |
Euro 6 |
Audi A6 3.0l TDI |
180/230 |
Euro 5 |
Audi A7 3.0l TDI |
180/230 |
Euro 5 |
Audi A8 4.2l TDI |
283 |
Euro 6 |
BMW 750d xDrive |
280 |
Euro 6 |
Mercedes C 200 d |
100 |
Euro 6 |
Mercedes Vito 1.6l CDI |
65 |
Euro 6 |
Opel Zafira Tourer 1.6l CDTI |
88/100 |
Euro 6 |
Opel Insignia 2.0l CDTI |
125 |
Euro 6 |
Porsche Cayenne 3.0l Diesel |
193 |
Euro 6 |
Porsche Macan S 3.0l Diesel |
190 |
Euro 6 |
Übersicht Fahrzeuge mit freiwilligen Software-Updates
Fahrzeugtyp |
Motorleistung [kW] |
Abgasnorm |
BMW 320d |
135 |
Euro 5 |
BMW 520d |
135 |
Euro 5 |
Fiat 500X 2.0 MultiJet |
103 |
Euro 6 |
Mazda 6 2.2l SkyActive |
129 |
Euro 6 |
Mercedes A/B/GLA OM607 |
80/66 |
Euro 5 |
Mercedes B 180 CDI |
80 |
Euro 5 |
Mercedes C 220 CDI |
125 |
Euro 5 |
Mercedes E 350 CDI |
170 |
Euro 5 |
Mercedes GLK 220 CDI 4MATIC |
125 |
Euro 5 |
Mercedes B 200 d |
100 |
Euro 6 |
Mercedes GLE350 d |
190 |
Euro 6 |
Mercedes C 220 d |
125 |
Euro 6 |
Mercedes GLC 220 d |
125 |
Euro 6 |
Mitsubishi Outlander 2.2l Di-D |
110 |
Euro 6 |
Opel Corsa 1.3 CDTi |
70 |
Euro 6 |
Opel Insignia 1.6 CDTi |
100 |
Euro 6 |
Subaru Outback 2.0 D |
110 |
Euro 6 |
VW Crafter / Amarok 2.0l TDI |
100/103/132 |
Euro 5 |
VW T6 2.0l TDI |
75 |
Euro 6 |
VW Touareg 3.0l TDI |
180 |
Euro 5 |
Sehen Sie Ihr Fahrzeug in der Tabelle aufgelistet? Dann wenden Sie sich umgehend an uns. Prüfen Sie zunächst mit unserem kostenfreien Online-Check, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Anschließend bieten wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Fall an.
Ist das Diesel Software-Update wirkungslos?
Wir raten Ihnen grundsätzlich davon ab, das Software-Update installieren zu lassen. Das hat mehrere Gründe:
- Fahrzeuge mit Update können trotzdem von Fahrverboten betroffen sein
Einige deutsche Großstädte, wie Hamburg, Berlin und Stuttgart, haben Fahrverbotszonen für Dieselfahrzeuge eingerichtet. Ein installiertes Software-Update gibt keine Garantie dafür, dass Ihr Fahrzeug nicht davon betroffen ist. Nur Hardware-Nachrüstungen schützen nachhaltig vor den Fahrverboten. - Es gibt zahlreiche Berichte über ungewollte Nebeneffekte des Updates
Verbraucher berichten von erhöhtem Spritverbrauch, Leistungseinbrüchen oder Ausfällen beim Abgassystem, die sie nach dem Update am Fahrzeug beobachteten. Doch damit nicht genug: - Es bestehen begründete Zweifel an der Wirksamkeit des Updates
Das KBA und die Autokonzerne sprechen von einer Verbesserung der Stickoxidemissionen im Straßenbetrieb um 25-30 % nach Aufspielen des Updates. Doch neue Tests lassen Zweifel an diesen Zahlen aufkommen und zeigen sogar gegenteilige Effekte. In einem Bericht von Frontal21 wurde ein Software-Update an einem Mercedes C220 CDI mit Euro-5-Norm begleitet.
Gemeinsam mit Experten von Emissions Analytics wurden drei Fahrtests im Stuttgarter Straßenbetrieb auf einer Teststrecke von 50 Kilometern gemacht. Einmal wurden die Werte vor dem Software-Update gemessen und zweimal danach. Das Ergebnis des Tests vor dem Software-Update ergab 715 mg/km Stickoxid, während der gesetzliche NOx Grenzwert bei lediglich 180 mg/km liegt. Beim dritten Test nach dem Update – bei gleicher Außentemperatur – ergab sich das schockierende Ergebnis: Der Mercedes stößt noch mehr NOx aus als während der beiden Tests zuvor, nämlich 792 mg/km. Dieser Wert entspricht dem 4,4fachen des gesetzlichen Grenzwertes.

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Sind Hardware-Nachrüstungen die bessere Alternative?
Zum Glück gibt es neben dem wirkungslosen und problembehafteten Software-Update eine Alternative: Hardware-Nachrüstungen. Mit deren Hilfe können die Fahrverbote in deutschen Städten umgangen und der Wertverlust der Fahrzeuge gestoppt werden. Im Gegensatz zum Software-Update können Sie mit einer Hardware-Nachrüstung sicher sein, dass Ihr Fahrzeug in von Fahrverbote betroffene Innenstädte einfahren kann. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Diesel im realen Fahrbetrieb weniger als 270 mg NOx pro Kilometer ausstoßen. Durch die Nachrüstung ist diese Bedingung tatsächlich erfüllt.
In der folgenden Tabelle sind alle Modelle aufgeführt, die nach aktuellem Stand nachgerüstet werden können:
Marke |
Modelle |
---|---|
Mercedes |
C-Klasse, E-Klasse, GLK (2.2 und 3.0 CDI mit OM 651- oder OM 642-Motor) |
VW |
Passat (2.0 TDI, EA 189-Motor) |
AUDI |
Q3, Q5, Q7 (2.0 und 3.0 TDI mit EA 189- oder EA 897-Motor) |
Lange wehrten sich die Autobauer gegen die Nachrüstungen und preisen nach wie vor das Software-Update als bessere Option an. Daher sind es auch nicht die Autobauer, die Umrüstungen anbieten. Verbraucher sind auf Drittanbieter, wie Dr. Martin Pley und seine Dr Pley SCR Technology GmbH.
Große Streitfrage sind die Kosten, die sich auf 3000 bis 3600 Euro belaufen, und wer dafür aufkommt. Einige Autobauer haben sich bereit erklärt, einen Teil der Kosten zu übernehmen, doch die Kostenübernahme ist an strenge Kriterien gebunden. Das hat zu viel Kritik geführt, denn die Nachrüstungen wurden erst notwendig durch die bewusste Abgasmanipulation der Autohersteller.
Wer eine Teilkostenerstattung der Konzerne in Anspruch nimmt, verzichtet zudem häufig auf seinen Anspruch auf Schadensersatz wegen des Betrugs im Abgasskandal. Die Konzerne versuchen, sich von diesem Anspruch freizukaufen, indem sie eine Zuzahlung zur Beseitigung der Mängel anbieten. Mängel, die sie allerdings selbst verursacht haben.
Lassen Sie sich nicht noch einmal reinlegen und machen Sie Ihre Ansprüche geltend! Wir setzen die Kostenübernahme der Nachrüstung für Sie durch und fordern zusätzlich Schadensersatz in Höhe von 20 % des Fahrzeugkaufpreises. Prüfen Sie in unserem Online-Check und der kostenfreien Erstberatung, wie Ihre Chancen stehen.
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Welche Handlungsoptionen haben Betroffene?
Wir empfehlen nachdrücklich, das Software-Update nicht durchführen zu lassen. Haben Sie vom KBA eine Aufforderung erhalten, wenden Sie sich umgehend an uns. Darüber hinaus stehen Ihnen zwei Handlungsmöglichkeiten offen.
1. Auto behalten & Schadensersatz bis zu 20 % des Kaufpreises:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug behalten möchten, dann setzen wir uns dafür ein, dass Sie eine Kompensation für die Wertminderung, mögliche Mobilitätseinschränkungen oder andere Belastungen erhalten. Insoweit für Ihr Fahrzeug eine Hardware-Nachrüstung möglich ist, setzen wir die Kostenübernahme durch.
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2. Rückgabe des Fahrzeugs plus Kaufpreiserstattung:
Fordern Sie den Kaufpreis gegen Rückgabe Ihres Fahrzeugs zurück oder Sie verlangen einen vergleichbaren Neuwagen, der die europäischen Grenzwerte im Realbetrieb einhält.