Sie haben ein ungutes Gefühl auf der Arbeit? Irgendwas läuft falsch? Die wirtschaftliche Lage des Betriebs geht bergab? Es gab eine Auseinandersetzung mit dem Team oder den Vorgesetzten? Zu aller erst: Ruhig bleiben! Nicht bei jedem Problem folgt automatisch die gefürchtete Kündigung.
Bleibt Ihnen trotzdem eine ungute Vorahnung, sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten:
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Lassen Sie sich nicht entmutigen und setzen Sie Ihre Arbeit wie gehabt weiter fort!
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Lassen Sie sich in den kommenden Tagen und Wochen nichts zu Schulden kommen!
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Bleiben Sie möglichst gesund und vermeiden Sie unbedingt Verspätungen!
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Pflegen Sie die Kommunikation über Arbeitsergebnisse mit Kollegen und Vorgesetzten!
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Zeigen Sie Initiative und lassen Sie sich Ihre Verunsicherung nicht anmerken!
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Dokumentieren Sie die Kommunikation und holen Sie sich bei Mitarbeitergesprächen mit Vorgesetzten Zeugen dazu (Betriebsrat oder Kolleg:innen)!
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Bereiten Sie sich auf einen möglichen Jobwechsel vor und aktualisieren Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und Co.)!
Wenn Ihr:e Vorgesetzte:r eine Kündigung angedroht hat, wird es Zeit, sich rechtlichen Beistand zu suchen. Wir bieten Ihnen in diesem Fall eine kostenlose Erstberatung an, in der wir mit Ihnen den Sachverhalt durchgehen und das weitere Vorgehen planen.
Wir übernehmen grundsätzlich nur Mandate, die Ihnen einen deutlichen wirtschaftlichen Vorteil bringen. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, erfahren Sie in unserer Erstberatung. Ihr Erfolg ist unser Erfolg. Deshalb bieten wir Ihnen in vielen Fällen eine erfolgsorientierte Vergütung an. Das heißt, dass wir zunächst nur eine faire Grundpauschale vereinbaren und dann im gemeinsamen Erfolgsfall am Ergebnis beteiligt werden. Das erspart Ihnen ein hohes Risiko und gibt uns den Ansporn, das Maximale für Sie zu erreichen. Neben der erfolgsorientierten Vergütung beraten und vertreten wir Sie auch zu vorher vereinbarten Festpreisen oder Pauschalhonoraren. So haben Sie absolute Planungssicherheit.
Ja – ein Vorgehen lohnt sich in den meisten Fällen! Unserer Erfahrung nach kann man gegen die meisten arbeitsrechtlichen Probleme erfolgreich vorgehen. Sie wollen zum Beispiel nach einer Kündigung nicht mehr für Ihren Arbeitgeber tätig sein, wollen aber sämtliche Ansprüche durchsetzen, z.B. durch eine Abfindung? Dabei muss es auch nicht zwangsläufig der Klageweg sein, sondern eine außergerichtliche Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber kann ausreichen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Maximum aus Ihrer Kündigung holen – und das im ersten Schritt kostenfrei in unserer Erstberatung.
Grundsätzlich wird eine Kündigungsschutzklage (KSchKlage) dann erhoben, wenn ein/eine ehemalige:r Arbeitnehmer:in sich gegen seine/ihre Kündigung wehren möchte.
Die einzige Voraussetzung für eine Kündigungsschutzklage ist, dass das Arbeitsverhältnis vom Kündigungsschutz erfasst ist. Damit dies der Fall ist, muss der/die Gekündigte bereits eine Mindestzeit von sechs Monaten im Betrieb gearbeitet haben. Zudem muss der/die Arbeitgeber:in mindestens 10 Arbeitnehmer:innen beschäftigen.
Wie genau die Klage Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie hier.
Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt steht Ihnen bei allen Aspekten beratend zur Seite. Ihr Arbeitgeber hat diverse Berater an seiner Seite: den Personalfachmann und den Finanzfachmann. Stellen Sie also Chancengleichheit her, indem auch Sie sich schon frühzeitig einen Fachmann besorgen.
Darüber hinaus kann ein spezialisierter Anwalt Ihre Chancen realistisch einschätzen und für Sie mit kühlem Kopf verhandeln. Auch weiß der Anwalt durch seine Erfahrung, welche Tricks Arbeitgeber gerne anwenden und wie man Sie umgeht. Ebenso weiß ein guter Anwalt auch, welche finanziellen Nachteile Ihnen drohen können und kann diese durch geschickte Verhandlung mindern.