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Vermieter zahlt Kaution nicht zurück: Das können Sie tun!

  • Mieter haben einen Rückzahlungsanspruch auf die Kaution.
  • Vermieter dürfen sich meist bis zu sechs Monate Zeit lassen mit der Rückzahlung.
  • Unsere Expert:innen im Mietrecht helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Aktualisiert am 03.04.23

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Ein Rückzahlungsanspruch des Mieters besteht, sobald das Mietverhältnis wirksam gekündigt wurde. Der Vermieter darf die Kaution nicht über einen unverhältnismäßig langen Zeitraum hinweg einbehalten. Viele Gerichte in Deutschland halten eine Dauer von bis zu sechs Monaten für verhältnismäßig. Behält der Vermieter die Mietkaution jedoch über diesen Zeitraum hinaus ein, kann der Mieter auf Rückzahlung der Mietkaution klagen. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage sind recht vielversprechend.

In einigen Fällen kann es sein, dass die Nebenkosten-Abrechnung des Vermieters länger als sechs Monate auf sich warten lässt. Dies gibt dem Vermieter jedoch nicht das Recht, die Mietkaution einzubehalten. Er darf lediglich einen Teilbetrag einbehalten und muss später den Rest vollständig samt der angefallenen Zinsen an den Mieter auszahlen.

Was ist zu tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?

Sollte der Vermieter die Rückzahlung der Kaution verweigern, empfiehlt es sich, ihn schriftlich per Einschreiben mit Rückschein aufzufordern, die Kaution zurückzuzahlen. Dabei sollte eine angemessene Frist gesetzt werden und dem Vermieter klargemacht werden, dass im Falle der Nichtzahlung rechtliche Schritte eingeleitet werden. In dem Schreiben sollte auch darum gebeten werden, die Gründe für die Verzögerung bei der Rückzahlung der Kaution zu nennen. Die Kaution ist vollständig zurückzuzahlen.

Achtung: Sowohl für die Zahlung der Kaution als auch deren Rückzahlung gelten Fristen! Bei der Mietkaution handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch, der der Verjährung unterliegt. Das bedeutet für den Vermieter, dass er die Mietkaution bis spätestens drei Jahre nach Abschluss des Mietvertrages geltend gemacht haben muss. Für den Mieter gilt ebenfalls eine Verjährungsfrist: So muss auch er spätestens drei Jahre nach Fälligkeit der Rückzahlung der Mietkaution das Geld vom Mieter, wenn nötig gerichtlich, zurückgefordert haben. Zudem ist es für einen Mieter ratsam, einen Nachweis darüber aufzuheben, dass die Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses überwiesen wurde. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, trägt nämlich der Mieter diesbezüglich die Beweislast.

Kostenlose Ersteinschätzung

Ihr ehemaliger Vermieter behält die Kaution grundlos seit Monaten ein? Unsere Expert:innen im Mietrecht können Ihnen nach einer kostenlosen Ersteinschätzung im Falle einer Kautions-Einbehaltung durch den Vermieter beratend zur Seite stehen und Ihre Interessen, wenn nötig gerichtlich, durchsetzen.

Wann darf der Vermieter die Kaution (teilweise) einbehalten?

Laut Mietrecht darf die Kaution maximal drei Monatsmieten betragen. Die eingezahlte Summe muss vom Vermieter fest und zinsbringend bei einer Bank angelegt werden. Zeitweise oder endgültig, teilweise oder komplett, darf ein Vermieter die Mietkaution dann einbehalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Rechnungen sind nach Ende der Mietzeit noch nicht beglichen.
  • Es stehen noch Mietzahlungen aus.
  • Es sind noch Nebenkostennachzahlungen zu leisten.
  • Beim Auszug wurden Mängel festgestellt.

Im Falle eines Mangels sollte bereits zu Beginn eines Mietverhältnisses in einem Übergabeprotokoll der Zustand der Wohnung festgehalten worden sein. So lässt sich nach Beendigung des Verhältnisses abgleichen, ob ein Mangel bereits vorher vorhanden gewesen war, oder ob er tatsächlich während der Nutzung der Mietsache aufgetreten ist und der Mieter dafür verantwortlich gemacht werden kann. Auch sollte vorher festgelegt werden, in welchem Zustand die Wohnung bei Rückgabe an den Vermieter sein sollte, um Streitigkeiten zu umgehen.

WICHTIG: Normale Verschleißmängel können Ihnen nicht in Rechnung gestellt werden!

Häufige Fragen zur Kaution (FAQ)

Nein, das müssen Sie nicht, das sind, genau wie tropfende Wasserhähne oder kaputte Lichtschalter, normale Verschleißerscheinungen an einer Wohnung.

Doch, die Kaution bekommen Sie trotzdem zurück. Der Mietvertrag hat weiterhin Bestand und Ihr Geld darf nicht zweckentfremdet anderweitig verwendet werden.

Nein, wurde Ihr Geld ordnungsgemäß angelegt, ist es sicher und nicht pfändbar. Liegt es allerdings, zu Unrecht, auf einem privaten Konto, wird es zum Teil der Insolvenzmasse. Hier können Sie versuchen, Ihren Anspruch gerichtlich geltend zu machen, erfolgversprechend ist dies leider oft nicht.

Sie haben ein Recht darauf, dass Ihr Vermieter Ihre Kaution sicher für Sie anlegt. Sollte sich Ihr Vermieter weigern, sollten Sie einen Anwalt im Mietrecht einschalten.