Nein, das müssen Sie nicht, das sind, genau wie tropfende Wasserhähne oder kaputte Lichtschalter, normale Verschleißerscheinungen an einer Wohnung.
Doch, die Kaution bekommen Sie trotzdem zurück. Der Mietvertrag hat weiterhin Bestand und Ihr Geld darf nicht zweckentfremdet anderweitig verwendet werden.
Nein, wurde Ihr Geld ordnungsgemäß angelegt, ist es sicher und nicht pfändbar. Liegt es allerdings, zu Unrecht, auf einem privaten Konto, wird es zum Teil der Insolvenzmasse. Hier können Sie versuchen, Ihren Anspruch gerichtlich geltend zu machen, erfolgversprechend ist dies leider oft nicht.
Sie haben ein Recht darauf, dass Ihr Vermieter Ihre Kaution sicher für Sie anlegt. Sollte sich Ihr Vermieter weigern, sollten Sie einen Anwalt im Mietrecht einschalten.