Rettungsgasse - Keine gebildet? Das kann teuer werden!
- Die Behinderung von heranfahrenden Einsatzfahrzeugen wird streng bestraft.
- Auch für Motorradfahrer gelten dieselben Regeln wie für PKW-Fahrer.
- Der Bußgeldkatalog sieht eine Mindeststrafe von 200 Euro vor.
Inhalt:
- Wofür muss eine Rettungsgasse gebildet werden?
- Wie bilde ich eine Rettungsgasse auf einer ein- oder mehrspurigen Straße oder in einem Baustellenbereich?
- Wie verhalte ich mich korrekt bei stockendem Verkehr?
- Welche Strafe droht, wenn ich mich nicht an der Bildung einer Rettungsgasse beteilige?
- Wie müssen sich Motorradfahrer in einer Stausituation verhalten?
- In welchen anderen europäischen Ländern muss ich ebenfalls eine Rettungsgasse bilden?
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Wie bilde ich eine Rettungsgasse auf einer ein- oder mehrspurigen Straße oder in einem Baustellenbereich?
Viele Verkehrsteilnehmer nehmen noch immer an, dass eine Rettungsgasse erst gebildet werden muss, wenn in weiter Ferne das Signal eines Einsatzfahrzeuges zu hören ist. Dies ist nur der Fall, wenn Sie sich mit Ihrem Fahrzeug im freien und ungestörten Verkehrsfluss fortbewegen können.
Befinden Sie sich jedoch in einer Stausituation, in der der Verkehr steht oder stockt, dann sind Sie bereits verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Hierbei sollten Sie sich auch nicht davon beirren lassen, wenn die Fahrer vor und nach Ihnen keine Anstalt machen, sich nach links oder rechts zu bewegen. Gehen Sie ruhig mit gutem Beispiel voran.
Einspurige Straßen
Handelt es sich jedoch um eine einspurige Straßen, ist jeder Autofahrer angewiesen, möglichst weit rechts zu fahren. Dadurch bildet sich zwischen den beiden gegenläufigen Spuren eine freie Gasse, die von Rettungsfahrzeugen befahren werden kann. Manchmal ist es hierbei notwendig, auf den Grünstreifen zu fahren, was in diesem Fall nicht geahndet werden kann. Zudem muss darauf geachtet werden, dass alle Auf- und Abfahrten freigehalten werden.
Mehrspurige Straßen
Bei der Frage, wie eine Rettungsgasse auf einer mehrspurigen Straße korrekt gebildet wird, gilt generell folgende Regel: Wird der linke Fahrstreifen genutzt, muss dort nach links, auf jedem anderen Fahrstreifen nach rechts ausgewichen werden. Bis 2017 sah die Gesetzeslage etwas komplizierter aus, denn hier verlangte der Gesetzgeber noch, dass bei eine Straße mit vier oder mehr Spuren die Rettungsgasse mittig gebildet wird – also zwischen den beiden linken und den beiden rechten. Doch das führte zu häufig zu Verwirrung, weshalb die heutige Regel besagt, dass die Rettungsgasse stets zwischen der linken und der nächsten rechten Spur gebildet werden muss.
Baustellenbereich
Auch im Baustellenbereich muss die Rettungsgassen-Regelung eingehalten werden. Oftmals ist ein Baustellenbereich eh schon mit einer Fahrbahnverengung verbunden, was die Bildung einer freien Gasse in der Mitte schwierig macht. Dennoch müssen Fahrzeuge sich bemühen, eine Rettungsgasse freizuhalten. Dafür ist häufig notwendig, den mittleren Grünstreifen oder einen Seitenstreifen zu befahren. Das ist in einem solchen Fall nicht mit einem Bußgeld verbunden.
Wie verhalte ich mich korrekt bei stockendem Verkehr?
Das alleinige Bilden einer Rettungsgasse ist ein sehr guter Anfang und wird leider von vielen Fahrzeugführern missachtet. Jedoch gibt es einige weitere Hinweise, die Sie beachten sollten, damit eine freie Gasse ideal von Einsatzfahrzeugen genutzt werden kann.
Fahrzeuge gerade lenken
Idealerweise sollte das Fahrzeug nach links bzw. rechts gesteuert und dann gerade gelenkt werden. So nimmt das Fahrzeuge möglichst wenig Platz ein, Einsatzfahrzeuge können leichter passieren und es droht keine Gefahr, dass das Heck Ihres Fahrzeugs von vorbeifahrenden Autos beschädigt wird. Ebenfalls ist es wichtig, ausreichend Platz – eine Wagenlänge im Idealfall – zum Vordermann freizuhalten. So haben unaufmerksame Fahrzeugführer noch die Möglichkeit, in eine der Lücken hineinzufahren.
Nicht den Standstreifen benutzen
Sie sollten sich bemühen, den Strandstreifen möglichst freizuhalten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch auf diesem Streifen Polizei- oder Rettungsfahrzeuge angefahren kommen. Es ist jedoch erlaubt, die Hälfte des Standstreifens einzunehmen, wenn anders keine Rettungsgasse zu bilden ist. Der Standstreifen muss jedoch weiterhin befahrbar bleiben.
Rettungsgasse freihalten
Es sieht verführerisch aus, die freigewordene Rettungsgasse zu nutzen, um schneller voranzukommen – das ist jedoch strengstens verboten. Die Nutzung der Rettungsgasse ist einzig und allein Einsatzfahrzeugen vorbehalten. Ebenso sollten Sie die freie Gasse nicht sofort wieder schließen, sobald eine Reihe von Einsatzfahrzeugen vorbeigefahren sind. Häufig folgen noch weitere Rettungs- oder Polizeifahrzeuge nach, die durch eine bereits geschlossene Gasse behindert werden.
Aus- und Auffahrten freihalten
Es ist sehr wichtig, alle Auf- bzw. Ausfahrten einer Autobahn oder Schnellstraße freizuhalten. Denn irgendwie müssen die Einsatzfahrzeuge auf die Autobahn gelangen. Ist zwar eine Rettungsgasse gebildet, aber die Auffahrt blockiert, zählt leider auch kein guter Wille. Halten Sie also ausreichend Abstand zum Vordermann, wenn Sie an einer Aus- oder Auffahrt stehen, damit auch große Einsatzfahrzeuge an Ihnen vorbei in die Rettungsgasse gelangen.
Welche Strafe droht, wenn ich mich nicht an der Bildung einer Rettungsgasse beteilige?
Die Behinderung von heranfahrenden Einsatzfahrzeugen wird streng bestraft. Jedoch werden Sie ebenso von der Polizei zur Kasse gebeten, wenn Sie ohne tönendes Martinshorn keine Rettungsgasse bilden. Denn Sie sind zur Bildung einer Rettungsgasse in jeder Stausituation auf Autobahnen und Außerortsstraßen verpflichtet. Der Bußgeldkatalog sieht eine Mindeststrafe von 200 Euro für die Nichtbildung einer Rettungsgasse bei stockendem Verkehr vor.
Wie müssen sich Motorradfahrer in einer Stausituation verhalten?
Auch für Motorradfahrer gelten dieselben Regeln wie für PKW-Fahrer. Auch wenn Fahrer von Zweirädern häufig die Rettungsgasse mit einer privaten Überholspur verwechseln, ist und bleibt dieses Verhalten verboten und strafbar. Bei einem Missbrauch der gebildeten Rettungsgasse muss ein Motorradfahrer mindestens 100 Euro blechen und erhält einen Punkt in Flensburg. Motorradfahrer müssen sich möglichst weit links bzw. rechts einordnen und dürfen keine Behinderung für herannahende Einsatzfahrzeuge darstellen.
Verkehrsverstoß auf dem Motorrad
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Bußgeld
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Punkte
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Fahrverbot
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Rettungsgasse zum Überholen missbraucht | 240 Euro | 2 | 1 |
... mit Behinderung | 280 Euro | 2 | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 320 Euro | 2 | 1 |
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
In welchen anderen europäischen Ländern muss ich ebenfalls eine Rettungsgasse bilden?
Die Bildung einer Rettungsgasse in einer Stausituation und auch nur, wenn Einsatzfahrzeuge passieren möchten, ist keine europaweite Pflicht. Auch variiert die gesetzliche Regelung von Rettungsgassen auf Autobahnen und Außerortsstraßen. Einige Länder verpflichten Autofahrer dazu, eine Gasse freizuhalten. In anderen Ländern muss nicht einmal gewährleistet sein, dass Einsatzfahrzeuge problemlos passieren können, um zum Unfallort zu gelangen.
Österreich
Im Bußgeldkatalog unseres Nachbarlandes hat die Rettungsgasse einen noch höheren Stellenwert. Wird keine Lücke gebildet oder die Gasse widerrechtlich genutzt, dann können Bußgelder von über 2000 Euro fällig werden. Es muss also auch in Österreich eine Rettungsgasse gebildet werden. Der Unterschied zu Deutschland besteht darin, dass Sie auf österreichischen Autobahnen den gesamten Seitenstreifen zur Bildung einer Gasse befahren dürfen. In Deutschland darf lediglich ein Teil des Seitenstreifens im Notfall genutzt werden, sodass dieser weiterhin befahrbar bleibt.
Schweiz
Auch in der Schweiz ist die Bildung einer Rettungsgasse verpflichtend. Zudem müssen Sie sich an eine spezielle Regel halten: Steht ein Fahrzeug auf dem Seitenstreifen, dann muss auf der Nebenspur ein Abstand von zwei Metern vor und hinter dem Auto freigelassen werden.
Niederlande
Hier herrschen keine besonderen Regeln. Es gibt weder eine Pflicht Einsatzfahrzeuge vorbeifahren zu lassen noch droht eine Strafe, wenn dies verweigert wird.
Italien
Auch in Italien gibt es keine Gesetze, die die Bildung einer Rettungsgasse fordern. Ebenso wenig ist geregelt, dass Einsatzfahrzeuge vorbeigelassen werden müssen.
Spanien
In Spanien gibt es ebenfalls keine Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Jedoch muss gewährleistet sein, dass Einsatzfahrzeuge ungestört passieren können, um zum Unfallort zu gelangen.
Frankreich
Ähnlich verhält es sich in Frankreich: Auch hier sind Autofahrer nicht verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass der Weg für Rettungs- und Polizeifahrzeuge freigemacht wird.