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Erbschaftssteuer Freibetrag – Das müssen Sie wissen

  • Erben sind in drei Steuerklassen eingeteilt.
  • Erben haben abhängig von ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser einen gewissen Freibetrag.
  • Wer unsicher ist, wie viel Steuern fällig werden, sollte auf Hilfe vom Experten für Erbrecht zurückgreifen.
Aktualisiert am 28.02.23

Was hat es mit dem Erbschaftssteuer-Freibetrag auf sich?

In Deutschland muss auf ein Erbe nach dem Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz Erbschaftssteuer gezahlt werden. Erben können aber einen gewissen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer in Anspruch nehmen. Dieser Freibetrag ist je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch. Ist der Erbschaftssteuer-Freibetrag ausgeschöpft, muss auf den Rest des Erbes Erbschaftssteuer gezahlt werden.

Erbschaftssteuer – Steuerklassen im Überblick

In Steuerklasse I befinden sich:

  • Ehe- und Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder
  • Enkelkinder
  • Eltern
  • Großeltern

In Steuerklasse II befinden sich:

  • Geschwister
  • Nichten und Neffen
  • Stiefeltern
  • Schwiegerkinder und Schwiegereltern
  • geschiedene Lebens- und Ehepartner

In Steuerklasse III befinden sich:

  • alle weiter entfernten Verwandten
  • nicht Verwandte, die im Testament bedacht wurden

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Erbschaftssteuer – Freibeträge

Innerhalb einer Steuerklasse gibt es unterschiedliche Erbschaftssteuer-Freibeträge. Erben in Steuerklasse I haben zusätzlich noch Anspruch auf einen sogenannten zusätzlichen Versorgungsfreibetrag.

Verwandtschaftsgrad Freibetrag  Versorgungsfreibetrag Freibetrag auf Hausrat und andere bewegliche Gegenstände
Ehe- und Lebenspartner 500.000 Euro 256.000 Euro 42.000 Euro für Hausrat und 
12.000 Euro für bewegliche Gegenstände 
Kinder  400.000 Euro nach Alter gestaffelt absteigend von 
52.000 Euro für unter 5-Jährige bis 
10.300 Euro für bis 27-Jährige.
42.000 Euro für Hausrat und 
12.000 Euro für bewegliche Gegenstände 
Enkel 200.000 Euro   12.000 Euro
Eltern, Großeltern, Urgroßeltern 100.000 Euro   12.000 Euro
Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Stiefeltern, geschiedene Ehepartner 20.000 Euro   12.000 Euro
Tante, Onkel, Freunde und Bekannte 20.000 Euro   12.000 Euro

Erbschaftssteuer nach Höhe des Erbes

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt nicht nur von der Steuerklasse, sondern auch von der Höhe der Erbschaft ab. Die Steuersätze sind gestaffelt. Erst wenn der Freibetrag überschritten wird, muss gezahlt werden.

Höhe der Erbschaft Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
Bis 75.000 Euro 7 Prozent 15 Prozent 30 Prozent
Bis 300.000 Euro 11 Prozent 20 Prozent 30 Prozent
Bis 600.000 Euro 15 Prozent 25 Prozent 30 Prozent
Bis 6.000.000 Euro  19 Prozent 30 Prozent 30 Prozent
Bis 13.000.000 Euro 23 Prozent 35 Prozent 50 Prozent
Bis 26.000.000 Euro 27 Prozent 40 Prozent 50 Prozent
Mehr als 26.000.000 Euro 30 Prozent 43 Prozent 50 Prozent 

Erbschaftssteuer auf Immobilien

Immobilien können unter Umständen steuerfrei vererbt werden, wenn sie zuvor vom Erblasser selbst bewohnt wurden. Für den Erben gelten folgende Regeln:

  • Der Erbe muss innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Immobilie einziehen.
  • Die Immobilie muss von ihm als ständiger Wohnsitz angegeben werden.
  • Er verpflichtet sich, mindestens zehn Jahre in der Immobilie zu leben.

Erbt der Ehegatte eine Immobilie, wird diese nicht auf den Freibetrag angerechnet. Geht die Immobilie an die Kinder, müssen diese ebenfalls keine Erbschaftssteuer zahlen, sofern die Wohnfläche nicht größer als 200qm groß ist. Ist die Immobilie vermietet, wird zur Ermittlung der Steuer der Verkehrswert herangezogen. Die Steuer wird dann auf 90 Prozent des Wertes angesetzt, vom dem noch der jeweilige Freibetrag abgezogen wurde. Kann die Erbschaftssteuer nur gezahlt werden, indem die Immobilie verkauft wird, kann die Zahlung bis zu zehn Jahre gestundet werden. Auf Erbrecht spezialisiert Anwälte können Sie beim Thema Erbschaftssteuer umfassend beraten.