
Erbschaftssteuer Freibetrag – Das müssen Sie wissen
- Erben sind in drei Steuerklassen eingeteilt.
- Erben haben abhängig von ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser einen gewissen Freibetrag.
- Wer unsicher ist, wie viel Steuern fällig werden, sollte auf Hilfe vom Experten für Erbrecht zurückgreifen.
Was hat es mit dem Erbschaftssteuer-Freibetrag auf sich?
In Deutschland muss auf ein Erbe nach dem Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz Erbschaftssteuer gezahlt werden. Erben können aber einen gewissen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer in Anspruch nehmen. Dieser Freibetrag ist je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch. Ist der Erbschaftssteuer-Freibetrag ausgeschöpft, muss auf den Rest des Erbes Erbschaftssteuer gezahlt werden.
Erbschaftssteuer – Steuerklassen im Überblick
In Steuerklasse I befinden sich:
- Ehe- und Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder
- Enkelkinder
- Eltern
- Großeltern
In Steuerklasse II befinden sich:
- Geschwister
- Nichten und Neffen
- Stiefeltern
- Schwiegerkinder und Schwiegereltern
- geschiedene Lebens- und Ehepartner
In Steuerklasse III befinden sich:
- alle weiter entfernten Verwandten
- nicht Verwandte, die im Testament bedacht wurden
Steueroptimierung durch Expertenberatung
Sie benötigen Hilfe bei den Themen Nachlass und Erbschaftssteuer? Dann sichern Sie sich Ihre kostenlose Ersteinschätzung von unserem Erbrechts-Experten Rechtsanwalt Oliver Brandt!
Verwandtschaftsgrad | Freibetrag | Versorgungsfreibetrag | Freibetrag auf Hausrat und andere bewegliche Gegenstände |
---|---|---|---|
Ehe- und Lebenspartner | 500.000 Euro | 256.000 Euro | 42.000 Euro für Hausrat und 12.000 Euro für bewegliche Gegenstände |
Kinder | 400.000 Euro | nach Alter gestaffelt absteigend von 52.000 Euro für unter 5-Jährige bis 10.300 Euro für bis 27-Jährige. |
42.000 Euro für Hausrat und 12.000 Euro für bewegliche Gegenstände |
Enkel | 200.000 Euro | 12.000 Euro | |
Eltern, Großeltern, Urgroßeltern | 100.000 Euro | 12.000 Euro | |
Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Stiefeltern, geschiedene Ehepartner | 20.000 Euro | 12.000 Euro | |
Tante, Onkel, Freunde und Bekannte | 20.000 Euro | 12.000 Euro |
Höhe der Erbschaft | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|---|
Bis 75.000 Euro | 7 Prozent | 15 Prozent | 30 Prozent |
Bis 300.000 Euro | 11 Prozent | 20 Prozent | 30 Prozent |
Bis 600.000 Euro | 15 Prozent | 25 Prozent | 30 Prozent |
Bis 6.000.000 Euro | 19 Prozent | 30 Prozent | 30 Prozent |
Bis 13.000.000 Euro | 23 Prozent | 35 Prozent | 50 Prozent |
Bis 26.000.000 Euro | 27 Prozent | 40 Prozent | 50 Prozent |
Mehr als 26.000.000 Euro | 30 Prozent | 43 Prozent | 50 Prozent |
Erbschaftssteuer auf Immobilien
Immobilien können unter Umständen steuerfrei vererbt werden, wenn sie zuvor vom Erblasser selbst bewohnt wurden. Für den Erben gelten folgende Regeln:
- Der Erbe muss innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Immobilie einziehen.
- Die Immobilie muss von ihm als ständiger Wohnsitz angegeben werden.
- Er verpflichtet sich, mindestens zehn Jahre in der Immobilie zu leben.
Erbt der Ehegatte eine Immobilie, wird diese nicht auf den Freibetrag angerechnet. Geht die Immobilie an die Kinder, müssen diese ebenfalls keine Erbschaftssteuer zahlen, sofern die Wohnfläche nicht größer als 200qm groß ist. Ist die Immobilie vermietet, wird zur Ermittlung der Steuer der Verkehrswert herangezogen. Die Steuer wird dann auf 90 Prozent des Wertes angesetzt, vom dem noch der jeweilige Freibetrag abgezogen wurde. Kann die Erbschaftssteuer nur gezahlt werden, indem die Immobilie verkauft wird, kann die Zahlung bis zu zehn Jahre gestundet werden. Auf Erbrecht spezialisiert Anwälte können Sie beim Thema Erbschaftssteuer umfassend beraten.