Wer ein Rückrufschreiben erhält, wird aufgefordert, sein Fahrzeug in eine Werkstatt zu bringen, um es dort einem Software-Update zu unterziehen. Dieses Update entfernt einerseits die unerlaubten Abschalteinrichtungen aus den Fahrzeugen. Und soll somit gleichzeitig als Maßnahme dienen, dass die Audis umweltfreundlicher werden. Das Ziel ist also die Reduzierung von Stickoxidemissionen, unter Berücksichtigung der Vorgaben, dass z.B. die Motorleistung nicht eingeschränkt wird und kein höherer Verbrauch entsteht.
Doch es bestehen berechtigte Zweifel daran, ob das Software-Update überhaupt geeignet ist, um diese Ziele zu erreichen. Dafür gibt es drei Gründe:
#1: Verbraucher:innen berichten von ungewollten Nebeneffekte des Updates
Zu den Nebeneffekten zählen u.a. erhöhter Spritverbrauch, Leistungseinbrüche oder Ausfälle beim Abgassystem.
#2: Expert:innen äußern Zweifel an der Wirksamkeit des Updates
Untersuchungen haben gezeigt, dass manche Fahrzeuge nach dem Update sogar höhere Emissionswerte also zuvor aufweisen.
#3: Audis mit Software-Update können trotzdem von Fahrverboten betroffen sein
Ein Software-Update ist keine Garantie, um vor Fahrverboten geschützt zu sein. Diese drastische Maßnahme wurde bereits in einigen deutschen Städten umgesetzt und für viele weitere angekündigt.

Nicht nur strafrechtlich wurde gegen Audi im Abgasskandal ermittelt. Für betroffene Audi-Fahrer:innen sind vor allem zwei Urteile interessant: das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Motortyp EA189 und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thermofenster.
Im Mai 2020 urteilte der BGH, dass sich Volkswagen der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung schuldig gemacht hat. Allen Betroffenen stehen daher Entschädigungen zu. Da der Motortyp EA189, um den es im Gerichtsurteil ging, auch in Audi-Fahrzeugen verbaut ist, gilt das wegweisende Urteil auch für Audi-Fahrer:innen.
Im Dezember 2020 positionierte sich erstmals der EuGH zum Thermofenster. Das Gericht bestätigte den Verdacht, der bereits lange von Verbraucherschützern vertreten wurde, dass es sich um eine illegale Abschalteinrichtung handelt. Der EuGH wies damit die Darstellung von Herstellerseite zurück, dass es sich um eine reine Motorenschutzfunktion handelt.
Doch auch weit vor den verbraucherfreundlichen Urteilen von BGH und EuGH sah die Erfolgsquote unserer Mandant:innen mit 90 % alles andere als schlecht aus.
Machen auch Sie von den positiven Urteilen im Abgasskandal Gebrauch und fordern Sie Schadensersatz. Prüfen Sie mit wenigen Klicks im kostenfreien Online-Check, wie viel Geld Ihnen zusteht oder beauftragen Sie uns direkt – bequem von zu Hause oder dem Rest der Welt aus.
Um sich für den Betrug von Audi angemessen entschädigen zu lassen, stehen Betroffenen folgende Optionen zur Verfügung:

Durchsetzung mit Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen schuldet, bleibt bei Ihnen. Sie müssen lediglich für Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung aufkommen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Bei der Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.
Durchsetzung ohne Rechtsschutzversicherung
Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Möglich wird dies durch einen sogenannten Prozesskostenfinanzierer. Dieser übernimmt für Sie alle Kosten (zum Beispiel eigene und gegnerische Anwaltshonorar sowie ggf. Gerichtskosten), die durch die Vertretung entstehen. Sie müssen nichts bezahlen – nur wenn wir für Sie einen Erfolg erzielt haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen prozentualen Anteil des Ihnen zugesprochenen Betrags – eine sogenannte Erfolgsprovision. Sollte das Ergebnis nicht zu einem Erfolg führen, trägt der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten.