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Testament anfechten: Erfolgsaussichten maximieren

  • Ein Testament darf aus unterschiedlichen Gründen angefochten werden. Diese können von arglistiger Täuschung bis zu Irrtum und Drohung reichen.
  • Wer seine Chancen auf Erfolg erhöhen möchte, muss Fristen, Regeln und die Beweislast beachten.
  • Ob eine Anfechtung sinnvoll und erfolgversprechend ist, kann ein spezialisierter Rechtsanwalt einschätzen.
Aktualisiert am 28.02.23

Wann darf ich ein Testament anfechten?

Ein Testament darf erst nach dem Tod des Erblassers angefochten werden. Der Anfechtende muss Erbe sein und einen Vorteil aus der Testamentsanfechtung ziehen können. Wer ein Testament anfechten möchte, sollte gute Gründe haben. Und davon gibt es einige: Bei der Anfertigung des Testaments wurde von falschen Tatsachen ausgegangen, auf deren Grundlage eine bestimmte Person bevorzugt wurde. Hält sich die Person nicht an die Abmachungen, z.B. im Krankheitsfall die Pflege zu übernehmen, ist das Testament aufgrund eines Motiv-Irrtums anfechtbar. Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn im Testament offensichtliche Leichtsinnsfehler, wie Zahlendreher bei zugedachten Summen, zu erkennen sind.

Auch bei inhaltlichem Irrtum ist das Testament anfechtbar. Dies trifft zu, wenn angenommen wird, dass eine Person gesetzlicher Erbe sei, sie dies aber gar nicht ist. Einer guten Begründung bedarf die Annahme, dass das Testament unter dem Einfluss von Drohungen abgefasst wurde. Sollte dies beweisbar sein, ist eine Anfechtung gerechtfertigt und hat Aussicht auf Erfolg. Gerade bei unerwarteten Anpassungen kurz vor dem Tod kann Drohung oder gar Zwang eine Rolle spielen. Allerdings reicht nicht der Verdacht, es müssen belegbare, gewichtige Gründe für diese Annahme vorliegen. Verstößt das Testament gegen Gesetz, Moral oder Sitten, ist es ebenfalls anfechtbar.

Ein besonders häufiger Anfechtungsgrund sind Formfehler. Manchmal ist nicht ganz klar, ob es sich bei dem Schriftstück tatsächlich um den letzten Willen handelt. Zweifel kommen auf, wenn eine Überschrift oder die Unterschrift fehlt. Kann einem Erben eine Erbunwürdigkeit unterstellt werden, kann ein Testament ebenfalls angefochten werden. So ist die Absicht den Erblassser zu töten oder ihn massiv zu bedrohen ein guter Grund für eine Erbunwürdigkeit. Bei Vorliegen einer Demenz stellt §2229 Abs. 4 BGB klar: Wer wegen eingeschränkter kognitiver Fähigkeit nicht in der Lage ist, die Bedeutung der von ihm getroffenen Entscheidung zu verstehen, „kann ein Testament nicht errichten“.

Gründe für eine Anfechtung:

  • Es liegt ein Irrtum vor, oder es wurden vom Testierenden aus Versehen falsche Angaben gemacht (Motiv-Irrtum, Erklärungsirrtum, Inhaltsirrtum)
  • Drohung oder Zwang
  • Sittenwidrigkeit
  • Veränderung der persönlichen Situation z.B. durch Scheidung
  • Formfehler
  • Anpassungen kurz vor dem Tod
  • Nichtbeachtung eines Pflichtteilsberechtigten
  • Erbunwürdigkeit eines Erben (Tötungs- oder Schadensabsicht)
  • Vorliegen einer Demenzerkrankung (fehlende Testierfähigkeit)
  • Es liegt eine andere Vereinbarung vor, z.B. ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag. (Bindungswirkung)
  • Fälschung

Was muss ich bei der Testamentsanfechtung beachten?

Sobald man vom Vorliegen eines Anfechtungsgrundes, wie etwa einer Drohung oder eines Motivirrtum, erfährt, läuft die Uhr. Ein Jahr bleibt dann Zeit, das Testament anzufechten. Gemäß § 2082 Absatz 3 BGB ist die Anfechtung allerdings ausgeschlossen, wenn seit dem Erbfall 30 Jahre vergangen sind.

Zunächst einmal muss beim zuständigen Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen eine Anfechtungserklärung eingereicht werden. Dies geht sogar mündlich und völlig formlos. Bei Formfehlern oder bei vorliegender Testierunfähigkeit oder Sittenwidrigkeit ist keine Anfechtung nötig. Beantragt hier ein Erbe einen Erbschein, dem die weiteren Erben aufgrund der obigen Gründe nicht zustimmen, wird der Fall im Rahmen eines Erbscheinverfahrens vor dem Nachlassgericht geklärt.

Wie hoch stehen die Chancen auf Erfolg?

Wer sich durch ein Testament ungerecht behandelt oder gar übergangen fühlt, sollte rechtzeitig einen Anwalt für Erbrecht hinzuziehen und eine Anfechtungserklärung abgeben. Der Fachanwalt kann rechtssicher prüfen, ob das Testament anfechtbar ist. Je früher er beauftragt wird, desto mehr Zeit bleibt für die Recherche und das Suchen nach Beweisen. Denn der Anfechtende trägt die Beweislast. Generell gilt: Wer haltbare Gründe anführen kann und im zeitlichen Rahmen bleibt, hat gute Aussicht auf Erfolg. Bei dieser Art von Verfahren bedarf es besonders der erhöhten Mitarbeit der Mandanten.  Je mehr aussagekräftige Dokumente, Gutachten oder Zeugenaussagen der Anwalt vor Gericht vorbringen kann, desto besser.

Testamentsanfechtung Schritt für Schritt

  • 1 Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls durch unseren Anwalt für Erbrecht
  • 2 Mandatierung bei Vorliegen von guten Gründen. Prüfung der Formwirksamkeit und Prüfung von Anfechtungsmöglichkeiten.
  • 3 Fristgerechte Einreichung der Anfechtungserklärung beim zuständigen Nachlassgericht
  • 4 Das Verfahren läuft. Alle übrigen Erben werden informiert. Das Nachlassgericht prüft die Gültigkeit des Testaments.

Was passiert bei erfolgreicher Anfechtung?

Sollte das Testament im Ganzen für ungültig erklärt werden, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge an seine Stelle. Werden nur ein Teil oder gewisse Teile angefochten und für ungültig erklärt, bleibt der weitere Inhalt davon unberührt.

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Häufig gestellte Fragen

Um eine Fälschung rechtssicher festzustellen wird in der Regel ein schriftvergleichendes Gutachten eingeholt. Dabei werden Schriftproben des Erblassers miteinander verglichen. Auch Zeugen können gehört werden.

Der Erblasser hat zu Lebzeiten die Möglichkeit sein Testament zu widerrufen. Auch ein gemeinschaftliches Testament lässt sich widerrufen, ist aber mit mehr Aufwand verbunden.

Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Allerdings ist ab einem gewissen Stadium davon auszugehen, dass der Erblasser wegen massiv eingeschränkter geistiger Fähigkeiten, nicht mehr in der Lage ist, die Bedeutung und Konsequenzen seines letzten Willen zu verstehen.

Ziel eines Erbscheinverfahrens ist die Erteilung eines Erbscheins. Ein Erbschein wird benötigt, um das Erbe antreten zu können. Oft liegen Erbstreitigkeiten zugrunde. Über ihren Anteil oder Ausschluss vom Erbe enttäuschte Angehörige können so versuchen, das Erbverfahren zu ihren Gunsten zu drehen oder zumindest für alle anderen Erben hinauszuzögern.