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Eidesstattliche Versicherung bei Schulden: Das müssen Sie beachten

Die eidesstattliche Versicherung dient der Information des Gläubigers über die Vermögens- und Einkommenssituation eines Schuldners. Diese Vermögensauskunft ist bindend, nicht zu umgehen und muss nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben werden.

Aktualisiert am 10.07.23

Was ist eine eidesstattliche Versicherung?

Eine eidesstattliche Versicherung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person rechtsverbindlich die Richtigkeit und Wahrhaftigkeit bestimmter Angaben bestätigt. Sie wird vor allem dann verlangt, wenn sich eine Person oder Behörde nicht auf andere Weise davon überzeugen lassen kann oder will, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen. In Deutschland sind eidesstattliche Versicherungen vor allem bei Erklärungen für Steuererklärungen, Bürgschaften oder Erbschafts-Angelegenheiten üblich. Auch in der schriftlichen Ausfertigung von wissenschaftlichen Arbeiten, wie z.B. einer Masterarbeit, werden oft eidesstattliche Erklärungen erwartet. Die eidesstattliche Versicherung ist in vielen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Angaben müssen nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht werden.

Wie sieht eine eidesstattliche Versicherung aus?

Eine eidesstattliche Erklärung muss kein ausuferndes Dokument sein. Es reicht, in wenigen Sätzen darzulegen, was von wem und wann an Eides statt versichert wird.

  • Überschrift (z.B. Eidesstattliche Erklärung)
  • Die eidesstattliche Erklärung an sich (kurzer Sachverhalt genügt) ("Hiermit versichere ich eidesstattlich …")
  • Ort und Datum
  • Vorname und Name
  • Unterschrift

Eidesstattliche Versicherung abgeben

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Eidesstattliche Erklärung bei Zwangsvollstreckung: Der Offenbarungseid

„Zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung ist der Schuldner verpflichtet, auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen zu erteilen“, heißt es im § 802c Abs. 1 ZPO. Im Volksmund ist damit der Offenbarungseid gemeint. Dies ist ein veralteter Begriff für eine eidesstattliche Versicherung im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Der Offenbarungseid wird in der Regel vor dem Gerichtsvollzieher geleistet.

Grundlage für eine eidesstattliche Erklärung ist ein Vollstreckungstitel in Form eines Urteils oder eines Vollstreckungsbescheids. Der Gerichtsvollzieher räumt dem Schuldner zunächst eine zweiwöchige Frist ein, in der die Schulden bezahlt werden können. Ist dies nicht möglich oder wird dies verweigert, müssen Schuldner anschließend ein umfassendes Formular über ihre finanzielle Situation ausfüllen und unter anderem alle Einkünfte und Vermögenswerte offenlegen. Danach veranlasst der Gläubiger in der Regel Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, um die Schulden einzutreiben. Er kann beispielsweise den Lohn oder das Konto pfänden lassen. Eine Vermögensauskunft erlässt also keine Schulden. Im Gegenteil, sie zeigt an, was eventuell pfändbar wäre.

Eidesstattliche Erklärung bei Privatinsolvenz

Auch während einer Privatinsolvenz müssen eidesstattliche Versicherungen abgegeben werden. Bei allen eingereichten Dokumenten, wie Vermögensverzeichnis oder Gläubigerverzeichnis, muss an Eides statt versichert werden, dass die Angaben richtig und vollständig sind.

Kann ich eine eidesstattliche Versicherung verweigern?

Nein, man kann eine eidesstattliche Versicherung nicht verweigern. Eine eidesstattliche Versicherung ist eine schriftliche Erklärung, in der man die Richtigkeit und Wahrhaftigkeit bestimmter Angaben bestätigt und z.B. Vermögensverhältnisse offenlegt. Wenn man sie nicht abgibt, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. In Deutschland kann man beispielsweise wegen Meineids oder Falschbeurkundung angeklagt werden. In einigen Fällen kann auch eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe verhängt werden. Zu einem Haftbefehl kann es kommen, wenn ein Schuldner nicht zum Termin mit dem Gerichtsvollzieher erscheint.

Auch Falschaussagen werden geahndet. So kann man wegen vorsätzlich falschen Eides zur Verantwortung gezogen werden. In solchen Fällen können Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Gefängnisstrafen verhängt werden. Ebenso, wie es nicht erlaubt ist, die eidesstattliche Versicherung zu verweigern, ist es auch nicht möglich, sie freiwillig abzuleisten. Ohne Beantragung durch den Gläubiger sieht das Gesetz keine eidesstattliche Versicherung vor.

Ist absolut keine Kooperation vom Schuldner zu erkennen, kann der Gerichtsvollzieher auch selbst aktiv werden und sich von den entsprechenden Behörden oder Institutionen die Informationen geben lassen, die er braucht.

Wie bindend ist eine eidesstattliche Versicherung?

Eine eidesstattliche Versicherung ist bindend und hat die gleiche rechtliche Verbindlichkeit wie eine unterzeichnete Vereinbarung. Sie kann vor Gericht als Beweismittel verwendet werden, wenn jemand die Angaben bestritten oder die Richtigkeit infrage gestellt hat. Daher sollte eine eidesstattliche Versicherung nur dann abgegeben werden, wenn man sich der Richtigkeit der Angaben sicher ist.

Was, wenn ich in der eidesstattlichen Versicherung einen Fehler mache?

Für eine eidesstattliche Erklärung gibt es Mustervorlagen. Schuldnerberatungen können dabei helfen, diese auszufüllen. Sollte es dennoch (unwissentlich oder aus Versehen) zu einem Fehler kommen, kann eine eidesstattliche Erklärung auch erneut ausgefertigt werden.

Welche Dokumente müssen vorgelegt werden?

Bei einer eidesstattlichen Versicherung müssen einige Daten offengelegt werden:

  • Bank- und Kontodaten
  • Name und Kontaktdaten des Arbeitgebers
  • Einkommen
  • Vermögenswerte und Immobilien

Wann verjährt die eidesstattliche Versicherung?

Heutzutage werden Vermögensauskunftsdokument in einer elektronischen Datenbank, die für Gerichtsvollzieher und kommunale Vollstreckungsbehörden einsehbar ist, abgelegt. Die eidesstattliche Versicherung darf nur einmal innerhalb von zwei Jahren abgegeben werden. Nur, wenn sich die Vermögensverhältnisse gravierend verändern, muss früher eine neue angefertigt werden. Auch bei Veränderungen wie einer Arbeitsaufnahme bei vorheriger Arbeitslosigkeit muss eine Versicherung abgegeben werden.

Welche Auswirkungen hat die eidesstattliche Versicherung?

Auf Veranlassung der Gläubiger kann die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung in die SCHUFA eingetragen werden. Der Eintrag bleibt für die kommenden drei Jahre bestehen unabhängig davon, ob die Schulden beglichen wurden oder nicht. Es kann zu einer Zwangsvollstreckung in Form von Lohn- oder Kontopfändungen kommen. Hilfreich ist hier ein Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto, das nicht gepfändet werden darf. Schulden bleiben weiterhin bestehen und müssen abbezahlt werden.

Eidesstattliche Erklärung Privatperson

Eine eidesstattliche Erklärung wegen Überschuldung abgeben zu müssen, ist kein angenehmes Gefühl. Wir beraten Sie gerne und mit dem gebotenen Feingefühl.