Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber regulär das Gehalt weiter - wie beim Erholungsurlaub. Arbeitnehmer:innen müssen jedoch die Gebühren für den Kurs, Kursmittel und die Anfahrtskosten selbst tragen. Diese Ausgaben können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
In Ihrem Land muss der gesetzliche Anspruch auf Bildungsurlaub vorhanden sein. Zusätzlich muss das gewählte Kursangebot als Bildungsurlaub anerkannt sein. Weitere Bedingungen müssen nicht erfüllt werden.
Viele spannende Angebote werden von Gewerkschaften, wie Verdi oder IG Metall, organisiert. Doch es gibt viele weitere Verbände oder Organisationen, die spezielle Kurse für anerkannten Bildungsurlaub anbieten.