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# Anwalt für Reiserecht Flugverspätung, Reise­rücktritts­versicherung & Co.
- Wenn Sie eine **Pauschalreise stornieren** mussten, prüfen wir für Sie, ob Sie die **Stornokosten und Anzahlungen zurückerhalten** _–_ mit kostenloser Ersteinschätzung.
- Wenn Ihre **Reiserücktrittsversicherung die Zahlung verweigert**, prüfen wir, ob Ihnen eine Leistung zusteht.
- Ihr **Flug hat sich verspätet** oder wurde annulliert? Fordern Sie **bis zu 600 Euro Entschädigung**.
- Ungeziefer im Zimmer und den Pool gibt es gar nicht, wie im Prospekt versprochen? Auch **bei Reisemängeln steht Ihnen ggf. eine Entschädigung zu**.
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Unsere Anwälte sind bekannt aus
**INHALT:**
- [Ihr Reise­recht: So gehen Sie mit Storno­kosten bei Pauschal­reisen um](%7B%7Benv::request%7D%7D#ihr-reiserecht-so-gehen-sie-mit-stornokosten-bei-pauschalreisen-um)
- [Fluggast­rechte bei Verspä­tung oder Annul­lierung](%7B%7Benv::request%7D%7D#fluggastrechte-bei-verspaetung-oder-annullierung)
- [Reise­recht bei Reise­mängeln](%7B%7Benv::request%7D%7D#reiserecht-bei-reisemaengeln)
- [Häufige Fragen zum Reiserecht](%7B%7Benv::request%7D%7D#haeufige-fragen-zum-reiserecht)

## Ihr Reise­recht: So gehen Sie mit Storno­kosten bei Pauschal­reisen um
Egal, wie sehr man sich darauf gefreut hat, manchmal sorgen unvorhergesehene Ereignisse dafür, wie Krankheit oder andere Notfälle, dass man eine Reise nicht antreten kann. Doch damit geht – neben der erhofften Erholung – nicht selten auch das **Geld der Buchung flöten**, zumindest eine geleistete Anzahlung. Zusätzlich kommt es dann häufig vor, dass die **Reiseveranstalter Stornogebühren verlangen**.
**Diese vier Fälle kommen bei stornierten Reisen am häufigsten vor:**
1\. Ihre geleistete Anzahlung wird bei Stornierung nicht zurückgezahlt.
2\. Der Veranstalter behält Ihre Anzahlung ein und fordert zusätzlich Stornogebühren.
3\. Der Veranstalter fordert Stornogebühren, Sie mussten aber zuvor keine Anzahlung leisten.
4\. Im schlimmsten Fall haben Sie bereits die gesamte Reise bezahlt und erhalten nach Stornierung nur einen Teil der Anzahlung zurück.

### Reiserücktrittsversicherung
Oft hängt die Höhe der Erstattung bzw. Forderung davon ab, ob Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben oder nicht. Wenn Sie keine Reiserücktrittsversicherung besitzen, können wir beispielweise überprüfen, **ob die Höhe der Stornogebühren gerechtfertigt ist oder nicht**.
Aber selbst wenn man eine solche Versicherung abgeschlossen hat, **suchen die Versicherer häufig Ausflüchte, um nicht bezahlen zu müssen**. In der Regel zweifeln Sie den Grund der Stornierung an bzw. behaupten, dass dieser Fall nicht mitversichert sei.
**Wir prüfen für Sie gerne, ob der Veranstalter wirklich berechtigt war, Ihre Anzahlung einzubehalten oder Stornogebühren zu erheben oder ob Ihre Reiserücktrittsversicherung in Ihrem Fall leisten muss. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Ersteinschätzung** – **wir beraten Sie ohne Kostenrisiko und unverbindlich.**
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### Sonder­fall booking.­com
Eines der populärsten Reisebuchungsportale ist booking.com: 2018 wurden rund 65,6 % der Hotelbuchungen in Europa darüber getätigt. Seit einiger Zeit beschäftigen sich vermehrt Verbraucherschützer:innen und Gerichte mit dem Portal. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2022, **dass der Button, über den Verbraucher:innen eine kostenpflichtige Buchung abschließen, eindeutig als solcher verständlich sein muss.**
Bei booking.com ist das bislang nämlich nicht der Fall: dort wird dieser **Button mit „Buchung abschließen“ bezeichnet. Es ist unklar, ob Verbraucher:innen dabei klar ist, dass sie eine zahlungspflichtige Buchung abschließen. Das Amtsgericht (AG) Bottrop, welches den EuGH angerufen hatte, stellte bereits fest: „dass der Begriff 'Buchung' in den Worten 'Buchung abschließen' nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht zwangsläufig mit der Eingehung einer Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts verbunden werde, sondern häufig auch als Synonym für eine „unentgeltliche Vorbestellung oder Reservierung“ verwendet werde.“
Booking.com muss dem Urteil zufolge also nachbessern. Wenn Sie daher eine **Stornierung über booking.com ab dem 1. Januar 2019** getätigt haben, prüfen wir für Sie, ob Sie die **Gebühren zurückerhalten**.

## Fluggast­rechte bei Verspä­tung oder Annul­lierung
Manchmal fängt eine Reise gleich mit Ärger an: **Ihr Flug wurde annulliert oder verspätet sich** erheblich. Unter Umständen stehen Ihnen Entschädigungen in diesen Fällen zu.
**Verspätung:**
- Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Ihr Flug mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen angekommen ist – hier zählt die Öffnung der Tür bei Ankunft des Flugzeugs am Zielort, so der EuGH.
- Die Höhe der Ausgleichszahlung ist von der Entfernung zwischen Abflugs- und Ankunftsflughafen abhängig und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro.
- Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung bestehen nur innerhalb der EU für Airlines mit Sitz in der EU.
- Für Nicht-EU-Reisen gilt z.T. das Montrealer Übereinkommen: Hier muss Ihnen allerdings ein konkreter Schaden durch die Verspätung entstanden sein.
**Annullierung:**
- Auch die Vorverlegung der Abflugzeit ist als Flugannullierung anzusehen (EuGH, Urteile vom 21.12.2021, Az. ECLI:EU:C:2021:1039).
- Wie schon bei Verspätungen haben Sie ggf. Anspruch auf Unterstützungs- oder Betreuungsleistungen: Dazu gehören u.a. Ersatzbeförderung, Verpflegung am Flughafen oder Hotelübernachtungen.

## Reise­recht bei Reise­mängeln
Doch selbst wenn man den Urlaub antreten konnte und sogar bei der Anreise alles geklappt hat, warten am Ziel manchmal unschöne Überraschungen auf Reisende: Ungeziefer im Zimmer, Ausflugsbuchungen, die gestrichen werden, Baulärm vor dem Schlafzimmer, der Pool ist gesperrt und vieles mehr.
Auch das müssen Sie sich **nicht immer gefallen lassen**. Wenn Sie Ihre Reise oder Kreuzfahrt gebucht haben und nun Reiseleistungen wegfallen oder Umbuchungen vorgenommen wurden, bestehen ebenfalls oft Ansprüche auf Entschädigung.

### Sie brauchen einen Anwalt für Reise­recht? So läuft unsere Beauf­tragung ab:
1. Drei kurze Fragen zu Ihrem Fall beantworten
2. [Unverbindliche Ersteinschätzung](/formulare/reiserecht-online-check) erhalten
3. Ansprüche mit Experten durchsetzen

## Häufige Fragen zum Reiserecht
Wie lange können Ansprüche bei Flugverspätung durchgesetzt werden?
Wenn sich Ihr Flug verspätet hat oder er ersatzlos gestrichen wurde, können Sie Ansprüche auf Entschädigung innerhalb von drei Jahren geltend machen. Die dreijährige Verjährungsfrist fängt am Ende des Jahres an zu laufen, in dem Ihr Anspruch entstanden ist.
Wie viel Geld erhalte ich, wenn mein Flug gestrichen wurde oder sich verspätet?
Ansprüche auf Entschädigung können ab 3 Stunden Verspätung am Zielflugort geltend gemacht werden. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugentfernung ab:
weniger als 1500 km: 250 Euro
1500-3500 km: 400 Euro
mehr als 3500 km: ab 4h 600 Euro
Was steht mir bei längeren Wartezeiten zu?
- Kurzstrecke (Ab 2 Stunden Wartezeit), Mittelstrecke (Ab 3 Stunden Wartezeit) und Langstrecke (Ab 4 Stunden Wartezeit): Sie haben Anspruch auf Versorgung mit kostenlosen Getränken und Snacks durch die Airline
- Ab 5 Stunden Wartezeit: Sie dürfen vom Flug zurücktreten. Die Airline muss die Ticketkosten erstatten.
- Abflug am nächsten Tag: Sie haben Anspruch auf eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt vom und zum Flughafen.
Brauche ich eine Reiserücktrittsversicherung, um bei Reisestornierung mein Geld zurückzubekommen?
In den meisten Fällen, in denen Sie eine Pauschalreise stornieren, bleiben Sie leider auf Ihren Ausgaben sitzen, wenn Sie keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben. Allerdings gibt es Gründe, bei denen der Veranstalter keine Stornogebühren verlangen darf, z.B. bei Storno wegen wesentlicher Änderungen der Reise, Naturkatastrophen, höherer Gewalt u.Ä.
Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt z.B. Stornokosten bei Fällen wie:
- einem schweren Unfall oder einer unerwarteten, schweren Erkrankung,
- einem Todfall eines nahen Angehörigen,
- einer Impfunverträglichkeiten
- aber auch einer unerwarteten Arbeitslosigkeit.

## Gansel Rechtsanwälte – Mehrfach ausgezeichnet und mit viel Erfahrung.
Gansel Rechtsanwälte wurde nicht nur von der Wirtschaftswoche mehrfach ausgezeichnet. Wir bringen auch die **Erfahrung aus über 50.000 Mandaten** in jeden einzelnen Fall ein. Dabei kombinieren wir **Effizienz durch fortschrittliche Technik** mit der **Expertise unserer spezialisierten Rechtsanwälte**. So können wir die bestmöglichen Chancen auf einen Erfolg garantieren. Machen auch Sie sich mit unserer Hilfe stark für Ihre Rechte!
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