Erst seit dem 30. Oktober 2014 müssen Taxifahrer ein Bußgeld zahlen, wenn sie unangeschnallt durch die Straßen fahren. Die bis dahin geltende Ausnahme wurde damit begründet, dass es vor allem in den 70er Jahren vermehrt zu Angriffen gegenüber Taxifahrern kam. Um den Taxifahrern eine bessere Fluchtmöglichkeit zu bieten, wurden sie zunächst von einer Anschnallpflicht verschont.
Grundsätzlich gilt: Jede volljährige Person ist für sich selbst verantwortlich. Was bedeutet, dass jeder sein eigenes Bußgeld bezahlt, wenn er nicht korrekt angeschnallt ist. Anders sieht es aus, wenn Kinder mit im Fahrzeug sitzen. Denn dann liegt grundsätzlich die Verantwortung bei dem Fahrer, dass die Kinder ausreichend gesichert sind.
Vor allem in der fortgeschrittenen Schwangerschaft kann das Umlegen eines Sicherheitsgurts sehr unangenehm werden. Eine grundsätzliche Anschnallpflicht besteht jedoch trotzdem. Schwangere sind nur dann von der Anschnallpflicht entbunden, wenn der Arzt ein entsprechendes Attest ausgestellt hat, in dem steht, dass der Gurt dem Ungeborenen Schaden zufügen würde.
Für Haustiere gibt es keine gesetzliche Gurtpflicht. Was nicht heißen soll, dass Sie als Fahrzeugführer nicht dafür sorgen müssen, dass Ihr Tier im Fahrzeug gesichert ist. Obwohl Haustiere oftmals als fester Bestandteil der Familie angesehen werden, sind Tiere vor dem Gesetz weiterhin als "Sache" zu behandeln. Und Sachen sind in einem Fahrzeug so zu sichern, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt wird.
Je nachdem, ob Sie im Fernverkehr oder Nahverkehr reisen, gelten unterschiedliche Regelungen:
Reise- und Fernverkehr
Grundsätzlich ist es so geregelt, dass sich Fahrgäste und auch die Busfahrer im Reise- und Fernverkehr immer anschnallen müssen – egal, ob der Zielort nur 10 km oder 1.000 km entfernt liegt. Normalerweise wird der Busfahrer vor Antritt der Reise die Fahrgäste nochmal darauf aufmerksam machen, dass eine Anschnallpflicht gilt. Ein kurzzeitiges Verlassen ist in solchen Fällen grundsätzlich auch nur dann erlaubt, wenn man beispielsweise auf die Toilette muss.
Der Busfahrer ist hingegen nicht dazu verpflichtet, zu kontrollieren, ob sich die Fahrgäste tatsächlich angeschnallt haben. Wenn es zu einer Kontrolle kommt und die Fahrgäste nicht angeschnallt sind, droht demjenigen ebenfalls ein Bußgeld.
Nahverkehr
Im Nahverkehr ist es normalerweise so geregelt, dass dem Fahrgast auch Stehmöglichkeiten gegeben werden. Ist das der Fall, besteht in der Regel keine Anschnallpflicht. Typisches Beispiel hierfür sind Linienbusse, die darauf ausgelegt sind, mehr Leute zu transportieren als Sitzplätze vorhanden sind.
Je nachdem, ob Sie im Fernverkehr oder Nahverkehr reisen, gelten unterschiedliche Regelungen:
Reise- und Fernverkehr
Grundsätzlich ist es so geregelt, dass sich Fahrgäste und auch die Busfahrer im Reise- und Fernverkehr immer anschnallen müssen – egal, ob der Zielort nur 10 km oder 1.000 km entfernt liegt. Normalerweise wird der Busfahrer vor Antritt der Reise die Fahrgäste nochmal darauf aufmerksam machen, dass eine Anschnallpflicht gilt. Ein kurzzeitiges Verlassen ist in solchen Fällen grundsätzlich auch nur dann erlaubt, wenn man beispielsweise auf die Toilette muss.
Der Busfahrer ist hingegen nicht dazu verpflichtet, zu kontrollieren, ob sich die Fahrgäste tatsächlich angeschnallt haben. Wenn es zu einer Kontrolle kommt und die Fahrgäste nicht angeschnallt sind, droht demjenigen ebenfalls ein Bußgeld.
Nahverkehr
Im Nahverkehr ist es normalerweise so geregelt, dass dem Fahrgast auch Stehmöglichkeiten gegeben werden. Ist das der Fall, besteht in der Regel keine Anschnallpflicht. Typisches Beispiel hierfür sind Linienbusse, die darauf ausgelegt sind, mehr Leute zu transportieren als Sitzplätze vorhanden sind.