Wie genau die Autohersteller zur Manipulation der CO2-Werte betrogen haben, ist noch nicht abschließend aufgeklärt. In der Debatte steht derzeit, dass die Autohersteller Toleranzen bei den Messverfahren aufs Äußerste ausgenutzt haben, um optimierte Ergebnisse zu erzielen. So werden die Autos auf den Prüfständen so präpariert, dass auf dem Papier glänzende Werte erzielt werden: So pumpt man Reifen stärker als üblich auf, Außenspiegel werden abmontiert, Luftschlitze verschlossen und man verwendet teures Leichtlauföl.
Eine zweite Option sind Programme zur Prüfstandserkennung, wie sie im ursprünglichen Abgasskandal eingesetzt wurden. Im Verdacht steht dabei auch etwa der VW Motor EA888 der Abgasnorm Euro 6. Dieser Motor ist unter anderem in folgenden Audi-Modellen verbaut:
- Audi Q3
- Audi Q5
- Audi Q7
- Audi A1
- Audi A3
- Audi A4
- Audi A5
- Audi A6
- Audi A7
- Audi A8
Doch am Ende zählt weniger, welche Art der Manipulation gewählt wurde. Erneut müssen Verbraucher:innen erfahren, dass die Autohersteller sie betrogen haben. Sollte sich in unserem kostenlosen Online-Check herausstellen, dass auch Ihr Fahrzeug betroffen ist, sollten Sie Schadensersatz fordern.
Bislang gibt es im Zusammenhang mit dem CO2-Betrug erst einen offiziellen Rückruf und dieser betrifft ausschließlich Dieselmodelle. So wurden unter dem Rückrufcode „5496147“ im November 2021 folgende Fahrzeuge von Mercedes-Benz zurückgerufen:
- Mercedes A-Klasse A180 CDI
- Mercedes A-Klasse A200 CDI
- Mercedes A-Klasse A220 CDI BlueEFFICIENCY
- Mercedes A-Klasse A200 CDI BlueEFFICIENCY
- Mercedes B-Klasse (genaue Modellbezeichnung bisher unbekannt)
- Mercedes CLA (genaue Modellbezeichnung bisher unbekannt)
Der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwachte Rückruf traf weltweit rund 162.000 und in Deutschland ca. 21.000 Fahrzeuge der Baujahre 2012 bis 2015.
Allerdings sind derzeit weitere Rückrufe durch das KBA in Prüfung. Diese betreffen zwei Modelle von Porsche.
Ein Vorgehen für Schadensersatz für Ihren Benziner ist bei uns ohne Kostenrisiko möglich. Für die Finanzierung gibt es drei Optionen: Rechtsschutzversicherung, Prozessfinanzierung oder Selbstzahlung.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie diese in Anspruch nehmen. Hier fällt nur die mit der Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung an.
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, besteht die Möglichkeit eines Prozesskostenfinanzierers. Dieser übernimmt zunächst die Kosten für die außergerichtliche Durchsetzung und erhält bei einer Einigung mit VW ein Erfolgshonorar in Höhe von 15 % des Streitergebnisses. Kann kein positives Ergebnis für Sie erzielt werden, müssen Sie auch nichts zahlen. Für den Fall, dass eine gerichtliche Klage nötig sein wird, erhalten Sie dafür ein individuelles Finanzierungsangebot.
Als dritte Option besteht die Möglichkeit, dass Sie als Selbstzahler:in für die Kosten aufkommen. In diesem Fall informieren wir Sie vorab über die Kosten. Auch hier gibt es demzufolge kein Kostenrisiko für Sie.