Was können Betroffene tun?
Im besten Fall zeigt unsere Prüfung, dass Sie Glück haben und Ihre Daten nicht betroffen sind. Sollte unsere Prüfung allerdings ergeben, dass Sie die entsprechenden Anwendungen genutzt haben, sollten Sie schnellstmöglich folgende Schritte unternehmen:
- Richten Sie ein neues und starkes Passwort für jeden Ihrer Internet-Accounts ein.
- Ändern Sie, wenn es Ihnen möglich ist, auch E-Mail-Adresse und Handynummer.
- Aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Dabei wird zusätzlich zur Eingabe des Passworts eine SMS-Verifizierung verlangt.
- Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, welche Anwendungen Sie bei Facebook aktiviert haben. Nutzen Sie nur Apps, die Sie wirklich brauchen.
Erste Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt
Wenn Sie von der Facebook-Panne betroffen sind, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf einen vierstelligen Schadensersatz. Das beweisen auch die ersten Urteile zu dem Datenleck: Das Landesgericht Zwickau hat am 14. September 2022 entschieden, dass Facebook einem Betroffenen einen Schadensersatz von 1.000 Euro zahlen muss. Facebook hat nämlich eindeutig gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen. Bekannte Sicherheitslücken wurden offensichtlich nicht geschlossen, die Daten der Nutzer:innen nicht ausreichend geschützt. Daraus ergeben sich mitunter hohe Schadensersatzansprüche.
Unternehmen sind dazu verpflichtet, personenbezogene Daten zu schützen. Das bedeutet, dass Sie auch Schadensersatzansprüche durchsetzen können, wenn durch den Datenklau für Sie bisher keine finanziellen Schäden entstanden sind. Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung bedeuten je nach Fall einen Schadensersatzanspruch von bis zu 5.000 Euro.
Setzen Sie Ihre Schadensersatzansprüche durch: ohne Kostenrisiko
Anwaltliche Unterstützung kann Ihnen dabei helfen, Ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Wir sind an Ihrer Seite – und zwar ganz ohne Kostenrisiko: Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese auch die Anwalts- und Gerichtskosten. Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Auch ein Prozessfinanzierer erlaubt die Übernahme der Kosten. Bei erfolgversprechenden Klagen schalten wir einen solchen Prozessfinanzierer ein, der sämtliche Kosten eines Prozesses übernimmt.