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Nötigung im Straßenverkehr - Welche Strafen bei Drängeln und Ausbremsen drohen

  • Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar Gefängnis können aus einer Nötigung resultieren.
  • Eine Nötigung ist strafbar, wenn vor Gericht eine Art Vorsatz bewiesen werden kann.
  • Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.

 

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Was ist Nötigung im Straßenverkehr?

Wenn eine Person eine andere mithilfe von Gewalt oder durch Drohung versucht zu etwas zu bringen, sei es eine Handlung, eine Duldung oder eine Unterlassung, dann ist das eine Nötigung.

Auch im Straßenverkehr ist Nötigung keine Seltenheit. Nötigt man einen anderen Autofahrer, dann ist das keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern wird als Straftat behandelt. Dementsprechend hoch fallen die Strafen im Fall einer Nötigung aus. Eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren hat eine Person zu befürchten, die jemand anderes genötigt hat, etwas zu tun.

Jedoch ist eine Nötigung im Straßenverkehr sehr schwer einzuschätzen. So empfinden viele Personen den Einsatz der Lichthupe bereits nötigend – dem ist jedoch nicht so. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass jeder Mensch einen gewissen Grad an Besonnenheit aufweist. Nicht selten steht in Prozessen wegen Nötigung Aussage gegen Aussage, da jeder Mensch eine nötigende Handlung anders versteht.

Der Begriff "Nötigung" ist relativ schwammig und es kann nicht immer eindeutig zwischen einer nötigenden und einer beleidigenden Handlung unterschieden werden. Wichtig ist, dass ein Vorsatz vorhanden ist. Eine Person, die absichtlich einen anderen Autofahrer ausbremst und damit nötigt, macht dies bewusst, um die andere Person zu ärgern.

Nötigung im Straßenverkehr

  • Drängeln über einen längeren Zeitraum
  • Andere Fahrzeuge absichtlich ausbremsen
  • Verhindern des Überholens / Überholspur blockieren
  • Riskantes Überholen und Schneiden von anderen Fahrzeugen

Zeigt Ihnen ein anderer Autofahrer dagegen den Mittelfinger, weil Sie nicht schnell genug die Spur freigemacht haben, dann könnte so mancher Verkehrsteilnehmer denken, dass es sich hierbei um eine Nötigung handelt.

Das stimmt jedoch nicht, da dies unter den Tatbestand der Beleidigung fällt. Auch Beschimpfungen oder andere bewusst verletzende Handlungen sind keine Nötigungen, sondern Beleidigungen.

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Welche Arten von Nötigung gibt es?

Eine Nötigung ist nur strafbar, wenn vor Gericht eine Art Vorsatz bewiesen werden kann. Der Täter muss also mit voller Absicht gehandelt haben und vorher den Entschluss gefasst haben, eine andere Person zu nötigen. Da die Handlungen, wie das Ausbremsen eines anderen Fahrzeugs oder das Drängeln auf der Überholspur, meist vorsätzlich geschehen, sind solche Taten strafbar. Es wird unterschieden, auf welche Art und Weise eine Nötigung durchgeführt wurde.  

Nötigung mittels Gewalt

Eine Nötigung mittels Gewalt ist im Straßenverkehr relativ schwer nachzuweisen. Schließlich sitzen bei einer Nötigung im Straßenverkehr Opfer und Täter meist in zwei separaten Autos und physischer Gewaltaustausch findet nicht statt. Daher ist das Strafmaß abhängig davon, ob der Begriff weit oder eng ausgelegt wird.

Bei einer weiten Auslegung kann ein Opfer durch Nötigung in seiner eigenen Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt werden. Fühlt sich das Opfer durch die Handlungen des vermeintlichen Täters zu einer bestimmten Handlung verpflichtet, dann kann das bereits als Gewalt interpretiert werden. Hierbei handelt es sich also nicht um physische Gewalt, sondern um eine psychische Einflussnahme.

Die enge Auslegung dagegen sieht den Tatbestand von Nötigung mittels Gewalt nur erfüllt, wenn es tatsächlich zu einer physischen Handlung am Opfer gekommen ist. Wird das Opfer tatsächlich körperlich beeinträchtig und zu einer Handlung durch die Ausübung von Gewalt gezwungen, dann kommt es zu einer Anklage wegen Nötigung mittels Gewalt. Dies ist im Straßenverkehr jedoch die Ausnahme.

Nötigung mittels Drohung mit einem empfindlichen Übel

Von einer Drohung wird gesprochen, wenn eine Person einer anderen eine unangenehme Handlung ankündigt, mit der Absicht das Verhalten der bedrohten Person zu beeinflussen. Dieser Begriff muss klar von einer Warnung abgegrenzt werden, da es sich hier nur um einen Hinweis eines zukünftigen Ereignisses handelt, auf das der Täter jedoch keinen Einfluss hat.

Das empfindliche Übel ist immer eine Art Wertverlust oder ein Nachteil, den das Opfer fürchtet und deshalb der Nötigung nachgibt. Wenn der Genötigte sein Verhalten nur ändert, weil ihm klar wird, dass ihm ein Nachteil entstehen könnte, ist eine Nötigung eine Freiheitseinschränkung. Sein Verhalten findet nicht aus freien Stücken statt.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Strafanzeige wegen Nötigung stellen möchte?

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, einen Autofahrer anzuzeigen, der Sie im Straßenverkehr genötigt hat. Dies muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Ereignis stattgefunden haben. Das können Sie entweder auf jeder Polizeiwache machen oder über die Onlinewache Ihres Bundeslands. Wichtig ist, dass Sie möglichst viel über den Fahrer und das Fahrzeug wissen, von dem Sie genötigt wurden.

Folgende Informationen sollten Sie bei einer Anzeige wegen Nötigung kennen:

  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Fahrzeugtyp, -modell und -farbe
  • Aussehen des Fahrers
  • Dauer der Nötigung
  • Art und Weise der Nötigung
  • Handlungen des Fahrers

Im Idealfall sollten Sie die Nötigung auf irgendeine Art und Weise beweisen können. Waren andere Personen mit Ihnen im Auto und können den Vorfall bezeugen? Haben Sie sich das Kennzeichen von Fahrzeugen notiert, die die Nötigung ebenfalls beobachtet haben müssten? Kommt es zu einem Verfahren und Sie haben keine Beweise, dann steht Aussage gegen Aussage. In einem solchen Fall entscheidet der Richter über den Ausgang des Verfahrens – hier stehen die Chancen 50 zu 50.

Zudem ist es empfehlenswert, sich Unterstützung durch einen Fachanwalt zu holen. Dieser kann die Situationen und die Erfolgschancen Ihres Falls einschätzen. Zudem sind einem spezialisierten Anwalt vergleichbare Fälle und deren Urteile bekannt. Ein Fachanwalt kennt also die richtigen Strategien und Argumente, um in Ihrem Fall zu helfen.

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Welche Strafe droht bei Nötigung?

Zu welcher Strafe ein Täter bei einer Nötigung verurteilt wird, kann nicht vorhergesagt werden. Dies ist von vielen Faktoren und dem genauen Tathergang abhängig.

Bis zu 3 Jahre Gefängnis stehen auf Nötigung. Außerdem kann der Täter zu einer Geldstrafe verurteilt werden, die sich nach dem Nettoeinkommen richtet. Auch Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis können aus einer Nötigung resultieren.

Häufig entscheidet, ob der Täter das Opfer und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht hat und wie sein Vorsatz ausgesehen hat. Ein kurzes Drängeln wird keine Freiheitsstrafe nach sich ziehen, aber ein vorsätzliches Versperren der Überholspur über einen längeren Zeitraum, sodass andere Fahrzeuge nicht passieren können, kann als schwere Nötigung eingestuft werden.

Auch wie die Nötigung durchgeführt wurde, ob Gewalt oder Drohungen im Spiel waren, ist meist entscheidend für das Strafmaß.

Nötigung
Mögliche Strafe
Drohen mit Gewalt Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot (1 bis 3 Monate)
Zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigen Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot (1 bis 3 Monate)

Wie wehre ich mich gegen eine ungerechtfertigte Anklage wegen Nötigung?

Jedoch kann eine Nötigung auch ungerechtfertigt sein, schließlich nimmt jeder Autofahrer aufdringliches Verhalten anders wahr. Erfahren Sie also persönlich, per Post oder telefonisch, dass jemand Sie wegen Nötigung im Straßenverkehr angezeigt hat, dann sollten Sie erst einmal ruhig bleiben. Etwa 50 % aller Anzeigen wegen Nötigung werden relativ schnell eingestellt oder enden mit einem Freispruch.

Entweder der Fahrer kann nicht ausreichend identifiziert werden oder es fehlen schlichtweg Beweise, die die tatsächliche Nötigung nachweisen. Ist eine weitere Person mit Ihnen im Auto gewesen, als die angebliche Nötigung stattgefunden hat? Diese könnte Sie entlasten und die Nötigungsvorwürfe entkräften.

Jedenfalls sollten Sie nach Möglichkeit keine Aussage zu den Ereignissen machen. Die Verweigerung der Aussage kann auch vor Gericht nicht gegen Sie verwendet werden.

Sollte es zu einer Verhandlung kommen, dann ist es wichtig, sich einen guten Anwalt zu suchen. Dieser wird wissen, mit welchen Argumenten Sie sich bestmöglich gegen die Nötigungsvorwürfe wehren können. Anschließend wird das Verfahren zeigen, wie sich der Richter entscheidet. In vielen Nötigungsfällen steht Aussage gegen Aussage – sowohl Kläger als auch Angeklagter müssen also ihre Seite überzeugend vorbringen.

Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?

Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.

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