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BGH-Entscheidung am 26. Juni 2023:
Das News-Update für unsere Mandant:innen und alle am Abgasskandal Interessierten

Hier finden Sie in den nächsten Tagen alle wichtigen Updates und Informationen rund um die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) im Abgasskandal am 26. Juni 2023. Sie erfahren, welche Erkenntnisse wir aus den Aussagen des BGHs ziehen und was sich nun für geschädigte Dieselkäufer ändern kann!

Aktualisiert am 30.06.23

Update: 30. Juni 2023, 12 Uhr

Allgemeine Information unserer Kanzlei zum BGH-Urteil an unsere Mandantinnen und Mandanten:

Mandanteninformation zum BGH Urteil

Update: 29. Juni 2023, 14 Uhr

Ein sehr interessanter Artikel zum BGH-Urteil in der WirtschaftsWoche, mit hilfreichen Erklärungen unseres Top-Abgas-Experten Philipp Caba:

WirtschaftsWoche BGH Urteil

 

Update: 28. Juni 2023, 15:55 Uhr

Für alle juristisch interessierten: die Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 26. Juni 2023:

BGH Pressemitteilung

Update: 28. Juni 2023, 15:30 Uhr

BGH-Urteil im Dieselskandal macht den Weg für Schadensersatz frei!

Am 26.Juni verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) ein wichtiges Urteil im Dieselskandal. Die Tendenz war bereits abzusehen, nun ist das Urteil (und die Gewissheit) aber endlich da: der BGH stärkt die Verbraucherrechte und erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatz. Wir fassen zusammen, was das Urteil genau besagt und wie hoch der Schadensersatz ausfallen kann.

Lesen Sie dazu die Schlagzeile unserer Kanzlei:

Schlagzeile BGH

Update: 26. Juni 2023, 12:30 Uhr

Der BGH hat die Urteile in den drei Verfahren verkündet. Grundsätzlich haben sich die Richter:innen der Entscheidung des EuGH angeschlossen, dass den Betroffenen auch dann ein Schadensersatz zusteht, wenn keine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nachgewiesen werden kann. Wir werden nun die Pressemitteilung des BGH genau auswerten, um Ihnen detaillierte Informationen zur Höhe des möglichen Schadensersatzes und den weiteren offenen Fragen bereitzustellen.

Update: 26. Juni 2023, 10:18 Uhr

Große Sorgen beim Volkswagenkonzern wegen möglicher Haftungsrisiken! Ein Auszug aus der aktuellen Kundeninformation, welche beim Kauf eines gebrauchten Dieselfahrzeugs unterschrieben werden soll:

„Angesichts der Entwicklungen in der jüngeren Rechtsprechung kann nicht ausgeschlossen werden, dass künftig Gerichte oder Behörden die konkrete Ausgestaltung einzelner Thermofenster sowie der Höhenkorrektur und der Taxischaltung als nicht zulässig bewerten könnten. Dies kann auch bezüglich der vorgenannten bzw. diesen ähnlichen Funktionen nicht ausgeschlossen werden, die in dem Fahrzeug vorhanden sind, für das Sie sich interessieren. Für diesen Fall kann auch nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass Rückrufe des Herstellers erfolgen oder Behörden Rückrufe oder andere Maßnahmen, auch gegenüber Fahrzeughaltern, anordnen könnten. Dies könnte bis hin zu einem gegen Fahrzeughalter gerichteten Entzug der Fahrzeugzulassung oder einer Nutzungsuntersagung reichen. Mögliche Auswirkungen auf den Wiederverkaufswert der Fahrzeuge können in einem solchen Fall nicht ausgeschlossen werden.

Update: 26. Juni 2023, 9:42 Uhr

Aktuelle Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe:

In einem offiziellen Schreiben verlangt die Volkswagen-Gruppe von all ihren Händlern, ab sofort alle Käuferinnen und Käufer von Diesel-Gebrauchtwagen bis zurück zum Baujahr 2000 eine standardisierte Erklärung unterschreiben zu lassen. Darin sollen die Kundinnen und Kunden bestätigen, dass sie informiert wurden über die von der DUH aufgedeckten und vom Verwaltungsgericht (VG) Schleswig bestätigten Abschalteinrichtungen sowie die Gefahr eines „Entzug der Fahrzeugzulassung oder einer Nutzungsuntersagung“. Damit will VW offensichtlich weitere Schadenersatzforderungen verhindern. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) macht jetzt das Schreiben sowie den von einer Anwaltskanzlei formulierten Erklärungstext öffentlich. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch warnt eindringlich alle Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Kauf eines gebrauchten Diesel-Fahrzeugs der gesamten VW Gruppe (VW, Audi, Skoda, Seat, Porsche etc.).  

„Es ist ungeheuerlich, aber im Falle des größten europäischen Autokonzerns Volkswagen auch nicht wirklich überraschend, wie der Verbraucherbetrug weitergeht – unter den Augen der Behörden und des Miteigners, dem Land Niedersachsen. Nach unserem Erfolg vor Gericht will VW nun seine Verantwortung für sein jahrelanges rechtswidriges Handeln auf den Kunden abladen. Schlimm genug, dass weder das Kraftfahrt-Bundesamt noch das ihm übergeordnete Bundesverkehrsministerium sich berufen fühlen, endlich verpflichtende Rückrufe für Betrugsdiesel zu erlassen, um den Verbrauchern endlich zu ihrem Recht zu verhelfen und die anhaltende Verpestung unserer Atemluft zu beenden. Anstatt erneut die Kunden mit diesem Bauerntrick zu täuschen, muss VW seine Betrugsdiesel in Stand setzen oder sie von den Haltern zurückkaufen. Ich kann nur jedem, der den Kauf eines Diesel-Gebrauchtwagens derzeit in Erwägung zieht, dringend raten, um die Vertragshändler des VW-Konzerns einen weiten Bogen zu machen. Gleichzeitig ist es kein minderer Skandal, dass der Konzern seine Vertragshändler im Regen stehen lässt“, so Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer.

Update: 26. Juni 2023, 8:17 Uhr

Heute um 12 Uhr findet der Verkündungstermin des BGH statt.

Update: 23. Juni 2023, 14:47 Uhr

Die Autohersteller werden langsam richtig nervös! Die verbraucherfreundlichen Entwicklungen in der Rechtsprechung ziehen bereits besondere Maßnahmen nach sich: keine Unterschrift, kein Auto.

Achtung an alle Autokäufer:

Mehrere Autohersteller, allen voran Volkswagen, haben ihre Händler angewiesen, ihre Kunden beim Kauf gebrauchter Dieselfahrzeuge bis Euronorm 6c ein Dokument unterschreiben zu lassen. Dieses Dokument enthält die Zustimmung, dass den Käufern die rechtlichen Risiken bekannt sind: wie zum Beispiel eine Nachrüstung oder gar die Stilllegung des erworbenen Fahrzeuges.

Update: 23. Juni 2023, 14:00 Uhr

Nach dem bereits sehr verbraucherfreundlichen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im März 2023 erwarten wir am kommenden Montag, den 26. Juni 2023 die vielleicht wichtigsten Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) im Rahmen des Abgasskandals. Eine erste, für Verbraucher sehr positive Tendenz ließ sich am Tag der mündlichen Verhandlungen zu den drei Abgasskandal-Verfahren am 8. Mai bereits erkennen (siehe Informationen unten).

Entscheidungen zu folgenden Autoherstellern:

Am 26. Juni wird der BGH nun also ein Urteil zu Dieselfahrzeugen der Marken, Audi, Volkswagen und Mercedes sprechen. Zu erwarten ist, dass der BGH der sehr verbraucherfreundlichen Tendenz des EuGH folgen wird. Dennoch wichtig zu wissen:

Welche Auswirkungen dieses Urteil auf bereits laufende und noch kommende Verfahren haben wird, steht erst nach Veröffentlichung der Urteilsbegründung fest – diese erfolgt wahrscheinlich einige Wochen nach der Urteilsverkündung am 26. Juni.

Unsere Anwälte werden nach der Urteilsbegründung feststellen, wie Geschädigte ihre Ansprüche geltend machen können.

Wenn Sie bereits Mandantin oder Mandant bei uns sind, bitten wir Sie um etwas Geduld:

Sie müssen zunächst nichts unternehmen, wir prüfen die Urteilsbegründung des BGH und Ihre Ansprüche sehr sorgfältig - dies kann jedoch einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir kommen auf Sie zu, sobald sich Neuigkeiten für Ihr laufendes oder bevorstehendes Verfahren ergeben. Dies gilt auch für mögliche Deckungszusagen von Rechtsschutzversicherungen oder Prozesskostenfinanzierern.

Informieren Sie sich in der Zwischenzeit gerne auch hier auf dieser News-Seite über aktuelle Erkenntnisse zu den zukunftsweisenden BGH-Urteilen im Abgasskandal vom 26. Juni 2023.

Update: 09. Mai 2023, 11:00 Uhr

Erstes Resumee

Der gestrige Tag war ein guter Tag für Verbraucher! Der BGH tendiert zum Schadensersatz bei Thermofenstern und erfindet einen neuen Begriff im Schadensersatzrecht für Dieselkäufer: Den "Dif­fe­renz­hy­po­the­senver­trau­ens­scha­dens­er­satz"

Erfreuliche Entwicklung

Es wird sehr wahrscheinlich Schadensersatz für deutlich mehr geschädigte Dieselkäufer geben, weil die fahrlässige Manipulation der Hersteller für einen Anspruch ausreicht. Bisher war Vorsatz des Herstellers notwendig. Für Käufer von Fahrzeugen, in denen ein Thermofenster oder eine andere Abschalteinrichtung verbaut ist - und das betrifft nahezu alle Dieselfahrzeuge - sind nun sehr wahrscheinlich viele Türen für eine Entschädigung geöffnet.

Was werden Geschädigte zukünftig wohl erhalten?

Es wird wohl auf eine einmalige Zahlung der Hersteller an die Geschädigten hinauslaufen (sog. kleiner Schadensersatz). In den meisten - wenn auch nicht allen - Fällen wird das Fahrzeug also nicht an den Hersteller zurückgegeben. Dieses Prozedere war in der Vergangenheit eher üblich.

Noch nicht ganz klar ist allerdings, wie genau dieser Schadensersatz berechnet wird - das hat der BGH in der Verhandlung noch nicht im Detail dargelegt. Bisher sind wir in solchen Konstellationen zunächst von ca. 20% des Kaufpreises ausgegangen und daran halten wir erstmal fest. Was genau der BGH daraus macht, erfahren wir, sobald das Urteil gesprochen und veröffentlicht wurde.

Auswirkungen auf laufende Verfahren, Rechtsschutzversicherungen und Prozesskostenfinanzierer

Wie positiv sich der neue "Dif­fe­renz­hy­po­the­senver­trau­ens­scha­dens­er­satz" auf die Aussichten in laufenden Klagverfahren auswirkt, ordnen unsere Anwälte derzeit ein und verarbeiten dabei die in der gestrigen Verhandlung gewonnenen Informationen. Ebenso wird eingeordnet, was dieses Schadensersatz-"Wortungetüm" für geschädigte Dieselkäufer bedeutet, die auf die Finanzierung Ihres Verfahrens durch Rechtsschutzversicherungen und Prozesskostenfinanzierer warten. Erste Gespräche werden schon jetzt mit Versicherungen und Finanzierern geführt und die Vorzeichen stehen seit gestern gut!

Das Urteil spricht der BGH am 26. Juni 2023.

Ab sofort und mit dem Urteil vom 26. Juni wird es in der Causa "Abgasskandal" also mit höherer Geschwindigkeit vorangehen. So viel steht fest.

Update: 8. Juni 2023, 17:55 Uhr

Nach stundenlangen Verhandlungen wird heute leider keine Entscheidung mehr gefällt. Die Richter:innen haben den Verkündungstermin des Urteil auf den 26. Juni 2023 gelegt. Wir werden Sie hier dennoch mit Informationen zum Hergang der heutigen Verhandlung weiter informieren.

Update: 8. Mai 2023, 16:20 Uhr

Aktuell laufen noch immer die Verhandlungen im Saal. Die vorliegenden Themenkomplexe werden ausführlich von allen Parteien besprochen. Die Verhandlung wird voraussichtlich noch ca. zwei Stunden dauern und sich somit bis in die Abendstunden ziehen.

Update: 8. Mai 2023, 11:15 Uhr

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs am 21. März 2023 (Az. C-100/21) legte für Dieselkäufer den Grundstein für neue Hoffnung auf Schadensersatz. Doch das europäische Urteil muss nun vom BGH in eine nationale Linie übersetzt werden. Heute verhandelt der „Dieselsenat“ am BGH in drei Pilotverfahren

  1. Mercedes Benz, Dieselmotor: OM651, gegenständliche Abschalteinrichtung: „Thermofenster“ und „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“, Rückruf: Freiwilliger Herstellerrückruf
  2. VW Passat, Dieselmotor: EA288, gegenständliche Abschalteinrichtung: „Thermofenster“ und „Fahrkurvenerkennung“, Rückruf: Kein offizieller Rückruf
  3. Audi, Dieselmotor: EA896 Gen2, gegenständliche Abschalteinrichtung: „Thermofenster“, diverse „Abschaltstrategien“ (Strategie A und weitere), Rückruf: Offizieller Rückruf und Software-Update vor Kaufdatum

Die Verhandlungen in Karlsruhe starten um 12 Uhr. Ob gleich im Anschluss ein Urteil verkündet wird, ist noch unklar. Wir sind im Gerichtssaal vertreten und informieren Sie hier zu allen wichtigen Erkenntnissen.

Wie war es bisher?

Nach der bisherigen BGH-Rechtsprechung haben Dieselkäufer Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Hersteller beim Schadstoffausstoß bewusst „betrogen“ hat.
Bei dem Ursprungsskandal zum Dieselmotor EA189 hatte VW eine Motorsoftware illegal so programmiert, dass im Straßenverkehr deutlich mehr Abgase ausgestoßen wurden, als gesetzlich erlaubt und genehmigt. Das führte ab 2015 zu einer großen Klagewelle hunderttausender Dieselkäufer.

Die Rechtslage ist in vielen Bereichen des Abgasskandals allerdings noch nicht klar. Zahlreiche Klageverfahren sind deshalb noch gar nicht gestartet und tausende Verfahren liegen bei den Gerichten auf Eis.

Was kann sich nun verändern?

Der Europäische Gerichtshof hat die Voraussetzung für Schadensersatzansprüche in seinem Urteil vom 21. März 2023 deutlich nach unten korrigiert: Nicht nur der bewusste, sondern bereits der fahrlässige Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die im Straßenverkehr zu einem überhöhten Abgasausstoß führt, soll für Schadensersatzansprüche ausreichen. Doch die Details müssen von den nationalen Gerichten festgelegt werden.

Es wird nun also mit Spannung erwartet, was der BGH aus dem europäischen Urteil macht und welche Leitlinien er den nationalen Gerichten an die Hand gibt.