Was, wenn ich vom Facebook-Datenleck betroffen bin?
Sollten Sie vom Datenleck betroffen sein, können Sie zunächst per Formular melden, ob Ihnen in der Vergangenheit eine Häufung an Spam-Mails, Spam Anrufen oder die vermehrte Zusendung von Links aufgefallen ist. Auch wenn Sie Opfer von Phishing geworden sind oder mit einem Trojaner zu kämpfen hatten, können Sie dies im Online-Formular vermerken. Anhand dieser Informationen und Ihres Facebook-Namens oder Ihrer Facebook-ID wird die Recherche in Gang gesetzt.
Eine kostenfreie Ersteinschätzung durch unsere spezialisierten Anwälte erhalten Sie dann per Mail. Sind Sie berechtigt, Schadensersatzansprüche zu stellen, hilft Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung oder eine Prozessfinanzierung bei den Kosten. Erste juristische Erfolge gegen Facebook konnten bereits erzielt werden. Gerichte erkennen auch den immateriellen Schaden nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an. Mit der Begründung, Facebook hätte Datenlecks verhindern müssen, kommt es so regelmäßig zu Entscheidungen im Sinne der Opfer, die ihnen Schadensersatzsummen von bis zu 5.000 Euro zumessen.