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Illegale Autorennen - Diese Strafen drohen nach dem StGB

  • Die illegale Raserei ist seit 2017 eine Straftat.
  • Seit der Gesetzesänderung müssen Raser in jedem Fall mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
  • Je nach Schwere des angerichteten Schadens kommt eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe hinzu.

 

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Ab wann ist schnelles Fahren ein illegales Autorennen?

Man kennt es aus amerikanischen Action-Filmen: Motorstarke Sportwagen jagen sich gegenseitig durch Großstädte und hinterlassen ein Verkehrschaos. Doch dieses Hollywood-Szenario ist leider auch auf deutschen Straßen Realität. Möglicherweise in einer weniger dramatischen Ausführung, aber illegale Autorennen finden sehr regelmäßig statt und sind der Polizei seit Jahren ein Dorn im Auge.

Bis vor wenigen Jahren wurden die Teilnehmer und Organisatoren eines illegalen Straßenrennens nach dem Bußgeldkatalog bestraft. Fällig wurde ein Bußgeld in Höhe von mehreren hundert Euro. Doch seit 2017 wird hart durchgegriffen: Die illegale Raserei ist nun eine Straftat, die in vielen Fällen mit einem Aufenthalt im Gefängnis endet.

Doch was ist ein illegales Autorennen und was einfach nur Raserei? Die folgenden Tätigkeiten werden von der Polizei als Autorennen definiert:

  • Wettfahren über eine längere Strecke
  • Beschleunigungsrennen von Ampel zu Ampel
  • Rennen alleine gegen die Uhr

Das Strafgesetzbuch sieht hier keinen großen Unterschied zwischen einem einfachen Raser und einem organisierten Autorennen – jeder, der rücksichtslos und mit einer nicht angepassten Geschwindigkeit fährt, nimmt an einem Rennen gegen sich selbst oder andere Autofahrer teil. Jedoch ist bei "nicht angepasster Geschwindigkeit" nicht die Rede von einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h. Bei Autorennen passiert es nicht selten, dass mehrere Fahrzeuge mit einem Tempo von weit über 100 km/h durch eine deutsche Innenstadt heizen.

Im Detail besagt § 315c Abs. 1, 2 des Strafgesetzbuches, dass jeder an einem Autorennen teilnimmt, der grob verkehrswidrig und rücksichtslos

  • die Vorfahrt nicht beachtet,
  • falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
  • an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
  • an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
  • an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
  • auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
  • haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wird zwischen Organisatoren und Teilnehmern eines Rennens unterschieden?

Als Delikte im Zusammenhang mit illegalen Straßenrennen noch nach dem Bußgeldkatalog bestraft wurden, gab es eine Unterscheidung zwischen Organisatoren und Teilnehmern. Wurde ein Autofahrer, der an einem illegalen Autorennen teilgenommen hat, von der Polizei erwischt, wurde meist ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein kurzes Fahrverbot fällig.

Für die Organisatoren illegaler Rennen fiel eine minimal höhere Strafe von 500 Euro an. Dagegen wurden die Personen, die diese Rennen organisieren weder zu einem Fahrverbot verbrummt, noch wurden Punkte auf ihr Konto in Flensburg hinzugefügt.

Seit 2017 hat sich die Rechtslage geändert, denn heute fällt illegale Raserei in den Bereich des Strafrechts. Hierbei wird nicht mehr unterschieden, ob ein Beschuldigter das Rennen veranstaltet oder lediglich daran teilgenommen hat.

Je nach angerichtetem Schaden wird für beide Personen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren fällig. In jedem Fall erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis – egal, ob die Person während des Rennens in einem Fahrzeug saß oder lediglich ein Fähnchen geschwungen hat. Denn auch dem Organisator eines Rennens kann vorgeworfen werden, dass er rücksichtslos und leichtsinnig mit dem Leib und Leben anderer Menschen gespielt hat.

Welche Strafen drohen Rasern?

Bis 2017 wurden Delikte rund um illegale Autorennen noch mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Die Zahl der illegalen Rennen und der daraus resultierenden Unfalltoten stieg weiter an, sodass seit 2017 die Teilnahme an einem Straßenrennen als Straftat gewertet wird.

Seit der Gesetzesänderung müssen Raser in jedem Fall mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Zudem kommt je nach Schwere des angerichteten Schadens eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe hinzu.

Verkehrsvergehen Punkte Strafe Fahrerlaubnisentzug?
ein illegales Autorennen veranstaltet oder als Fahrer teilge­nommen 3 Punkte Freiheits­strafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe ja
... mit Gefährdung 3 Punkte Freiheits­strafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe ja
... mit Personen­schäden 3 Punkte Freiheits­strafe von 1 bis zu 10 Jahren; in minder schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren ja

Weshalb werden illegale Autorennen seit 2017 strenger bestraft?

Kam es während eines illegalen Straßenrennens zu einem tödlichen Unfall mit einer unbeteiligten Person, wurde der Raser meist wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Hierauf steht eine maximal 5-jährige Haftstrafe. Jedoch wurde in Verhandlungen bereits vermehrt darüber diskutiert, ob es sich bei einem Todesfall im Rahmen eines Autorennens um fahrlässige Tötung oder sogar Mord handelt.

Die Teilnehmer solcher Rennen haben zwar nicht vor, jemanden mit dem eigenen Auto zu töten, jedoch riskieren sie durch die deutliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und das Ignorieren jeglicher Verkehrsregeln das Leben anderer Verkehrsteilnehmer. Autorennen stellen ein extrem hohes Verkehrsrisiko dar, weshalb die Bestrafung nach dem Bußgeldkatalog nicht mehr angebracht schien.

Dennoch scheinen seit der Gesetzesänderung auch drohende Haftstrafen für Raser wenig abschreckend zu sein, denn weiterhin finden regelmäßige Rennen in allen deutschen Großstädten statt. Allein in Nordrhein-Westfalen konnten in den letzten Jahren von der Polizei jährlich über 300 illegale Straßenrennen registriert werden.

Die Unfallgefahr ist immens, da die Raser bei hohen Geschwindigkeiten keine ausreichenden Bremswege haben, um unbeteiligten Verkehrsteilnehmern auszuweichen. Die Tatsache, dass immer wieder andere Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer verletzt und sogar getötet werden, weil die rücksichtslosen Raser nicht ausreichend Kontrolle über ihre PS-starken Fahrzeuge haben, ist Grund genug für das strenge Strafmaß.

Doch nicht immer sind in ein Rennen gleich mehrere Fahrzeuge verwickelt. Häufig fahren einzelne Autofahrer Zeitrennen gegen sich selbst oder wollen einfach mal kräftig auf die Tube drücken. Auch solche Vergehen können ab einer gewissen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit als Autorennen gewertet werden. Erwischt ein Blitzer Ihr Auto also mit einem deutlich erhöhten Tempo, dann kann Ihnen auch etwas mehr drohen als nur eine hohe Geldstrafe und ein paar Punkte in Flensburg.

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Was droht, wenn ein Unfall bei einem Autorennen geschieht?

Wird eine Gruppe von Rasern von der Polizei aufgehalten, ohne dass ein Unfall verursacht wurde, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren fällig werden. Kommt es jedoch zu einer Gefährdung oder gar einem Personenschaden, dann kann sich das Strafmaß deutlich erhöhen. Denn auf die Organisation oder Teilnahme an einem Autorennen mit Personenschaden stehen bis zu 10 Jahre Gefängnis.

Die Strafe wird bemessen an der Schwere des Schadens, der angerichtet wurde. Kam es also zu einem Unfall, bei dem andere Personen verletzt oder gar getötet wurden, wird nicht selten zur Höchststrafe von 10 Jahren gegriffen. Vor Gericht wird bei solchen Verhandlungen stets darüber diskutiert, ob ein Vorsatz vorgelegen hat oder nicht.

Natürlich planen Raser nicht, unschuldige Personen zu verletzen oder zu töten, dennoch spielen Teilnehmer solcher Autorennen leichtsinnig und rücksichtslos mit dem Leben und der Gesundheit unbeteiligter Menschen. Die Polizei hat zudem die Macht, die Fahrzeuge der Täter zu beschlagnahmen.

Deckt die KFZ-Versicherung Schäden, die bei illegalen Rennen entstehen?

Bei einem illegalen Autorennen ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass früher oder später das eigene Fahrzeug oder sogar fremde Autos in Mitleidenschaft gezogen werden. Bei einer stark erhöhten Geschwindigkeit und Adrenalinschüben ist es meist schwer, auf geltende Verkehrsregeln zu achten.

Passiert jedoch ein Unfall, dann steht der Raser alleine da. Denn entscheidet sich ein Versicherter aktiv dazu, an einem illegalen Autorennen teilzunehmen, dann kommt das einer Haftungsfreistellung gleich – der Raser verzichtet also auf seinen Versicherungsschutz.

Kommt es nun zu einem Verkehrsunfall und das eigene Fahrzeuge wird beschädigt, dann muss der Fahrzeughalter selbstständig dafür aufkommen. Auch der Schaden an fremden Fahrzeugen wird nicht von der Versicherung übernommen. Die Teilnahme an einem Autorennen kann also zu einer sehr teuren Angelegenheit werden.

Kommt es nun zu einem Verkehrsunfall und das eigene Fahrzeuge wird beschädigt, dann muss der Fahrzeughalter selbstständig dafür aufkommen. Auch der Schaden an fremden Fahrzeugen wird nicht von der Versicherung übernommen. Die Teilnahme an einem Autorennen kann also zu einer sehr teuren Angelegenheit werden.