Abgasskandal

Abgasskandal: Jetzt kostenlos Schadensersatz prüfen

Dr. Timo Gansel

Geschäftsführer

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BGH-Urteil vom 26. Juni 2023 macht Weg für Schadensersatz von bis zu 15% für Millionen Dieselfahrer frei
Die Prüfung Ihres Anspruchs geht blitzschnell & ist für Sie kostenlos
Erfahren Sie direkt, wieviel Schadensersatz Ihnen zusteht
Bei Bedarf setzen wir Ihr Recht mit erfahrenen Anwält:innen für Sie durch

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BGH-Urteil erleichtert Schadensersatz enorm

Endlich ist sie da – die Wende im Dieselskandal: Am 26. Juni 2023 verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) eines der wichtigsten Urteile in der Dieselaffäre. Die Tendenz war bereits abzusehen, nun liegt das Urteil vor – und bringt Gewissheit: Der BGH stärkt die Rechte für Dieselfahrer. Mit diesem Urteil im Rücken lassen sich Ihre Ansprüche nun wesentlich leichter und schneller durchsetzen.

Ihr Rechts-Experte

Der Abgasskandal ist noch lange nicht vorbei und wir sind weit davon entfernt, dass alle Betroffenen den Ihnen zustehenden Schadensersatz erhalten haben. Um jedem Diesel-Geschädigten zu seinem Recht zu verhelfen, bieten wir die Durchsetzung ohne Kostenrisiko an. Außerdem sagen wir Ihnen in unserer kostenlosen Ersteinschätzung transparent und ehrlich, ob ein Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll wäre. Wir raten niemandem zu einem aussichtslosen Verfahren.

Philipp Caba, Rechtsanwalt & Vorstand Gansel Rechtsanwälte

Kundenmeinungen

  • 4,9 / 5
    Regina W.

    Als Betroffene im Dieselskandal hab ich eine Anwaltskanzlei gesucht, die sich wirklich für meine Interessen einsetzt und mit der ich mich sicher und gut beraten fühle. Bei der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte fand ich genau das. Von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss meines Falles war ich rundum zufrieden. Vielen Dank!

  • 4,7 / 5
    Eheleute Heine

    Dank Gansel Rechtsanwälte haben wir eine angemessene Entschädigung erhalten und fühlten uns nicht mehr machtlos gegenüber den Automobilherstellern. Ich kann ein Verfahren ohne Vorbehalt jedem empfehlen, der sich im Dieselskandal unfair behandelt fühlt. Herzlichen Dank für die gute Betreuung!

  • 4,8 / 5
    Mira und Alexander Herrmann

    Gansel Rechtsanwälte hat uns im Abgasskandal hervorragend vertreten. Sie waren kompetent, transparent und zeigten Engagement für meinen Fall. Ihre Expertise führte zu einem erfolgreichen Ergebnis gegen den Autohersteller. Uneingeschränkt zu empfehlen.

  • 4,6 / 5
    Robert Gehrst

    Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit von Gansel Rechtsanwälte. Das fachliche Know-how ist beeindruckend und der Kundenservice war super. Waren immer erreichbar, aufmerksam und stellten sicher, dass ich während des gesamten Verfahrens informiert war. Am Ende haben wir den Fall dann gewonnen. Absolut empfehlenswert!

Prüfen Sie jetzt kostenfrei, ob Sie Schadensersatz verlangen können.

Darum sind wir genau die Richtigen für Sie

Von Anfang an Klarheit

Von uns erhalten Sie vorab eine kostenlose Ersteinschätzung über Chancen und Risiken im Dieselskandal – ohne Kostenrisiko für Sie.

Reaktionsschnell bis ans Ziel

Über unser Mandantencockpit können Sie jederzeit mit uns in Kontakt treten und sich über den Stand Ihres Verfahrens informieren.

Ehrlich & Transparent

Mittlerweile haben wir nunmehr über 30.000 Mandat:innen erfolgreich im Dieselskandal vertreten. Bei uns bekommen Sie alle Fakten.

Einzigartiges Experten-Team

Wir vereinen 25 hochspezialisierte Rechts- und Fachanwält:innen und rund 200 juristische und technische Mitarbeiter:innen.

Unsere aktuellen Urteile im Abgasskandal

  • aktenzeichen I-12 U 55/21 vom 29. Aug 2023
  • aktenzeichen 6 O 4212/22 vom 29. Aug 2023
  • aktenzeichen 12 C 7/23 vom 09. Aug 2023
  • aktenzeichen 14 O 84/23 vom 09. Aug 2023
  • aktenzeichen 9 O 810/22 vom 09. Aug 2023
  • aktenzeichen 04 O 242/22 vom 09. Aug 2023
  • aktenzeichen 9 U 992/22 vom 09. Aug 2023
Oberlandesgericht verurteilt Mercedes Benz Group AG zu Schadensersatz

Die Klagepartei erhielt in diesem Verfahren insgesamt EUR 2.095,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.07.2023 von dem Automobilhersteller.

Mit Bestellung vom 07.06.2016 erwarb der Kläger bei der Beklagten das Fahrzeug der Marke Mercedes-Benz Viano 2.2 CDI Allrad BlueEFFICIENCY. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass dem dortigen Kläger - unter Aufhebung der verbraucherunfreundlichen Rechtsprechung des erstinstanzlichen entscheidenden des Landgerichts Bielefeld - ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV in Höhe von 2.095,00 € zusteht.

Die Beklagte vermochte es nicht nachzuweisen, dass sie bei der Installation der unzulässigen Abschalteinrichtung im Form der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung einem unvermeidbaren Rechtsirrtum unterlag;

"Der Vortrag der Beklagten, das Kraftfahrt-Bundesamt habe trotz Offenlegung der (generellen) Temperaturabhängigkeit der Steuerung der Abgasrückführung keine Rückfragen gestellt, weshalb die Beklagte von der Zulässigkeit dieser Steuerung der Abgasrückführung habe ausgehen dürfen, reicht danach nicht aus. Gleiches gilt für den allgemeinen Vortrag, dass eine hypothetische Nachfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt zum damaligen Zeitpunkt eine (unterstellte) Fehlvorstellung bestätigt hätte (vgl. BGH, a. a. O., Tz. 66). Denn hierfür gibt es unter den hier gegebenen Umständen nach Aktenlage keinerlei Anhaltspunkte."

Nach der eigenen Darstellung der Beklagten beanstandet das Kraftfahrt-Bundesamt ausdrücklich die in Rede stehenden Funktion mit den konkret applizierten Schaltkriterien.

"Dieses komme sicher im Prüfzyklus, außerhalb seiner Randbedingungen im normalen Fahrbetrieb indes oft nicht zur Anwendung. Seine Abschaltung führe zu höheren NOx-Emissionen und sei als Abschalteinrichtung gemäß Art. 3 Nr. 10 der VO (EG) Nr. 715/2017 einzustufen. Eine solche ist gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der VO (EG) Nr. 715/2007 unzulässig und nach Einschätzung des Kraftfahrt-Bundesamtes ersichtlich nicht ausnahmsweise Art. 5 Abs. 2 S. 2 der VO (EG) Nr. 715/2007 zulässig; andernfalls es keines verpflichtenden Rückrufs bedurft hätte. "

Das Gericht stellte fest, dass ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses zumindest ein prinzipielles Risiko, dass die Zulassungsbehörde wegen der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als unzulässiger Abschalteinrichtung eine Betriebsbeschränkung oder –untersagung nach § 5 Abs. 1 FZV vornimmt, weil das Fahrzeug wegen der gegen Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 715/2007verstoßenden Abschalteinrichtung nicht dem genehmigten Typ (§ 3 Abs. 1 Satz 2 FZV) entsprach.

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Der Erfolg gibt uns Recht

Häufige Fragen

Was kostet die Durchsetzung von Schadensersatz mit einem Anwalt im Abgasskandal?

Aufgrund von vermeintlich hohen Anwaltskosten schrecken viele vor einer Klage zurück: Das kommt den Autoherstellern zugute. Mithilfe eines Prozessfinanzierers können Sie jedoch ganz ohne Kostenrisiko gegen VW und andere Unternehmen vorgehen. Ein Prozessfinanzierer übernimmt alle Kosten - und behält nur im Erfolgsfall einen kleinen Teil des Schadensersatzes.  

Ein Prozesskostenfinanzierer übernimmt folgende Kosten:

  • Kosten für die eigene anwaltliche Vertretung
  • Gerichtsgebühren
  • Kosten für Zeugen
  • Kosten für Gutachten

Welche Handlungs­möglich­keiten haben Betroffene Diesel-Besitzer:innen im Abgas­skandal?

Wenn Sie Ihre Rechte im Abgasskandal mithilfe eines Anwalts durchsetzen möchten, haben Sie im Grunde zwei Möglichkeiten: Sie können entweder die Erstattung des Kaufpreises fordern und das betroffene Fahrzeug an den Hersteller zurückgeben. Oder Sie behalten das Fahrzeug und erhalten dafür eine einmalige Schadensersatzzahlung. Sie können frei wählen: Welche der beiden Optionen für Sie die richtige ist, klären wir in einem kostenlosen Gespräch.

Wie stehen die Chancen auf Schadensersatz im Abgasskandal 2023?

Die Erfolgschancen, um im Abgasskandal Schadensersatzansprüche durchzusetzen, sind besser denn je. Das liegt vor allem an einer Reihe von Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die Verbraucherrechte stärken: 2023 reicht bereits ein fahrlässiges Verhalten der Autohersteller für Schadensersatz aus. Ein vorsätzlicher Betrug muss nicht länger nachgewiesen werden. Die Aussichten auf Entschädigung stehen damit sehr gut: Die Hürden für Schadensersatzklagen werden immer weiter herabgesenkt: Das sind gute Nachrichten

Welche Automarken sind vom Abgasskandal betroffen?

MARKE MODELLE
VW u.a. Golf, Polo, Passat, Tiguan, Jetta, Scirocco, Beetle, Eos, Sharan, Touareg, Caddy, Amarok, Arteon, T-Roc, Crafter, T5, T6, Crafter
Audi u.a. A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT
Skoda u. a. Fabia, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti
SEAT u.a. Alhambra, Altea, Exeo, Leon, Toledo
Porsche Cayenne, Macan, Panamera
Mercedes-Benz u.a. A-, B-, C-, E-, R-, S-, M-, V-, G-Klasse, GLK, GLC, GLE, Citan, Sprinter, Vito, Viano, Marco Polo
BMW u.a. 1er, 2er, 3er, 4er, 5er, 7er, X1, X3, X4, X5, X6
Opel u.a. Insignia, Zafira, Cascada, Movano
Iveco (Wohnmobile) Daily, Daily Hi-Matic, Daily 4x4
Fiat (Wohnmobile) Ducato