BGH-Urteil im Dieselskandal macht Weg für Schadensersatz frei!

Am 26. Juni 2023 verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) ein wichtiges Urteil im Dieselskandal. Die Tendenz war bereits abzusehen, nun ist das Urteil (und die Gewissheit) aber endlich da: Der BGH stärkt Verbraucherrechte und erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatz. Wir fassen zusammen, was das Urteil genau besagt und wie Hoch der Schadensersatz ausfallen kann.

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Was hat der BGH in seinem Urteil zum Dieselskandal entschieden?

Die Richterinnen und Richter des BGH haben entschieden, dass Fahrer eines Diesel-Autos mit unzulässiger Abschalteinrichtung einen Schadensersatz vom Hersteller verlangen können. So hatte es bereits der Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 21. März 2023 entschieden. Diesel-Käufer könnten „vernünftigerweise erwarten“, dass das Fahrzeug geltendes EU-Recht einhält und eben keine unzulässige Abschalteinrichtung – wie etwa ein Thermofenster – enthält, so der BGH in seiner Pressemitteilung. Wird dieses Vertrauen enttäuscht, können Betroffene eine Entschädigung fordern. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob die Hersteller ihre Kunden vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt haben.

Dem einzelnen Käufer ist daher stets und ohne, dass das Vorhandensein eines Schadens als solches mittels eines Sachverständigengutachtens zu klären wäre oder durch ein Sachverständigengutachten in Frage gestellt werden könnte, ein Schadensersatz in Höhe von wenigstens 5 Prozent und höchstens 15 Prozent des gezahlten Kaufpreises zu gewähren.

Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 26. Juni 2023

Wer diesen pauschalen Schadensersatz erhält, kann sein Auto behalten und muss es nicht an den Hersteller zurückgeben. Wir werden von den Herstellern darüber hinaus weitere 15 % des Kaufpreises für unsere Mandanten als Absicherung fordern, für den Fall, dass es tatsächlich zu einer Stilllegung des Fahrzeuges aufgrund der illegalen Abschalteinrichtung kommt.

Sein Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben, ist übrigens nach wie vor möglich, wenn eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nachgewiesen werden kann. Für Dieselfahrer, die daran interessiert sind, prüfen wir gerne die Chancen eines solchen Vorgehens.

Für Millionen Diesel-Fahrzeuge ist durch dieses Urteil ein pauschaler Schadensersatz möglich. Wir gehen davon aus, dass sämtliche Diesel-Autos betroffen sind, die zwischen den Jahren 2000 und 2018 gebaut wurden. Die Durchsetzung der Entschädigung wird nun deutlich leichter und schneller gehen.

Philipp Caba

Rechtsanwalt & Experte im Abgasskandal

Worüber wurde vor dem BGH im Dieselskandal verhandelt?

Am 8. Mai 2023 verhandelte der BGH zu drei Verfahren, die für den Dieselskandal eine wichtige Rolle spielen: einen VW Passat mit dem Dieselmotor EA288, um einen Audi SQ5 Allroad 3.0 TDI mit EA 896Gen2BiT Motor und einen Mercedes-Benz C-Klasse C 220 mit OM 651 Motor. Im Falle des VW Passats ergaben Tests beispielsweise, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand korrekt funktioniert, also wenn das Fahrzeug gerade auf den Schadstoffausstoß überprüft wird. Im Normalbetrieb werden dann aber wieder mehr Schadstoffe ausgestoßen.

Als unzulässige Abschalteinrichtungen haben die Hersteller bei den Modellen u.a. das Thermofenster, die Fahrkurvenerkennung, die sogenannte Aufheizstrategie und die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verwendet.

Alle drei Kläger verlangten daraufhin eine Entschädigung. Alle drei Verfahren wurde nun an die Vorinstanz zurückverwiesen, um dort nach den neuen Maßgaben erneut verhandelt zu werden.

Wie sollten Betroffene nach dem BGH-Urteil im Dieselskandal nun reagieren?

Das Urteil ist sehr erfreulich für betroffene Dieselfahrer. Bei der Durchsetzung eines Schadensersatzes entfällt nun nicht nur der schwierige Beweis der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung, sondern zudem die Anforderung eines teuren und zeitaufwändigen Schachverständigen-Gutachtens zur Höhe des Schadens. Das heißt im Klartext, dass die Verfahren nun deutlich schneller und erfolgreicher über die Bühne gehen sollten.

Deshalb raten wir nun allen Diesel-Besitzern – auch allen, die Ihren Diesel bereits verkauft haben –, prüfen zu lassen, ob in ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde und ob deshalb Ansprüche auf eine Entschädigung bestehen.

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