Mercedes-Fahrzeugen droht wegen CO2-Abweichungen die Stilllegung

Am 8. November 2021 veröffentlichte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) einen Mercedes-Benz-Rückruf für Fahrzeuge der A- und B-Klasse, sowie das CLA-Modell. Der Grund: Zu hohe CO2-Werte. Droht Fahrer:innen nun die Stilllegung des Wagens, wenn man dem Rückruf keine Folge leistet? Wir haben persönlich beim KBA nachgehakt.

Kostenloser Online-Check zur CO2-Manipulation Jetzt kostenlos Schadensersatz für Ihr Auto prüfen!

Was steckt hinter dem Mercedes-Benz-Rückruf?

Jüngste Messungen haben ergeben, dass Autobauer wie VW, Audi, BMW, Opel und eben auch Mercedes-Benz die CO2-Werte ihrer Fahrzeuge beschönigen. Die eigentlichen CO2-Werte sind – entgegen den offiziellen Angaben der Hersteller – viel höher anzusetzen.

Im Zuge dieser Erkenntnis rief das KBA im November 2021 unter dem Rückrufcode „5496147“ Fahrzeuge von Mercedes-Benz der A- und B-Klasse sowie des CLA-Modells zurück, damit ein Software-Update die CO2-Manipulation „entfernt“. Weitere dienliche Informationen zum Rückruf veröffentlichten weder das KBA noch Mercedes-Benz.

Was bei der Angelegenheit feststeht ist: Wenn die CO2-Werte nicht den Herstellerangaben entsprechen, haben Betroffene grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz.

Ob sich ein Vorgehen lohnt und wie Ihre Chancen auf Schadensersatz stehen, können Sie jetzt über unsere kostenlose Ersteinschätzung in Erfahrung bringen.

Jetzt Chancen auf Schadens­ersatz für meinen Mercedes-­Benz prüfen!

Nichtteilnahme kann zur Stilllegung des Wagens führen

Unsere Anwält:innen hakten beim KBA genauer nach und stellten unter anderem folgende, grundlegende Fragen zum Mercedes-Benz-Rückruf:

# 1 Droht Angeschriebenen jetzt die Still­legung des Wa­gens?

Das KBA weist in seinem Antwortschreiben ausdrücklich darauf hin, dass der Rückruf „5496147“ verpflichtend sei. Es muss davon ausgegangen werden, dass die produzierten und im Verkehr befindlichen Fahrzeuge nicht den genehmigtem Typ entsprechen.

Die Konsequenz: Wer nicht an der Rückrufaktion teilnimmt, muss gegebenenfalls mit der Stilllegung des Wagens rechnen. Die Entscheidung zur Stilllegung trifft letzten Endes nicht das KBA selbst. Das KBA gab an, die betreffenden Fahrzeugidentifikationsnummern lediglich den zuständigen örtlichen Zulassungsbehörden zu übermitteln. Diese treffen dann eine endgültige Entscheidung im eigenen Ermessen.

# 2 Welche Fahrzeuge sind vom Rückruf konkret be­troffen?

Laut dem KBA betrifft der Rückruf Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm 5, in denen der Motor OM607 verbaut wurde. Darunter fallen Fahrzeuge der A- und B-Klasse und der CLA-Reihe, die zwischen 2012 und 2015 vom Band liefen. Weltweit sind insgesamt 162.355 Fahrzeuge vom Rückruf betroffen.

# 3 Was genau bedeutet der Rückruf­grund "Konformitäts­abweichung be­züglich der Re­ge­ne­ra­tion des Diesel­partikel­filters."?

Laut KBA stellten die Prüfer:innen ein „unplausibles Verhalten bezüglich der Regeneration des Diesel-Partikel-Filters“ fest. Weitere Untersuchungen ergaben dann, dass der Faktor zur Ermittlung der Abgase zu niedrig angesetzt wurde. Deswegen ist nach Angaben des KBAs nicht sicherzustellen, dass für alle Varianten der Grenzwert der NOx-Emissionen sowie die Herstellerangabe zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen eingehalten werden. Das KBA wertet dies als Konformitätsabweichung.

Wie soll ich als Angeschriebener mit dem Rückruf um­gehen?

Wenn die Stilllegung des eigenen Wagens droht, bleibt einem in der Regel kaum etwas anderes übrig, als dem Rückruf Folge zu leisten. Möglicherweise nehmen Angeschriebene aber dann in Kauf, dass wichtige Beweise durch das Aufspielen eines Software-Updates vernichtet werden. Deswegen raten unsere Anwält:innen zunächst immer dazu, sich vor dem Werkstattbesuch über Rechte und Pflichten zu informieren.

Falls Sie bereits in der Werkstatt waren und das Update aufspielen ließen, müssen Sie sich trotzdem keine Sorgen machen. Der Anspruch auf Schadensersatz bleibt grundsätzlich weiterhin bestehen. Schließlich ist Ihnen bereits bei Kauf ein finanzieller Schaden aufgrund der unzutreffenden CO2 und NOx-Angaben im Kaufvertrag entstanden. Daran ändert auch das Aufspielen eines Software-Updates im Grunde in der Regel Nichts.

Der Autobauer ist daher in aller Regel zum Schadensersatz verpflichtet, der wie folgt durchgesetzt werden kann:

Die Durchsetzung Ihre Ansprüche ist bei uns im Übrigen ohne jegliches Kostenrisiko möglich. Entweder übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten oder unser Prozesskostenfinanzierer trägt die Kosten eines Verfahrens.

Sie dachten, Sie haben ein umweltfreundliches, spritsparendes Auto gekauft? Das sollten Sie jetzt unbedingt über unsere kostenlose Ersteinschätzung prüfen lassen.

Jetzt Chancen auf Schadens­ersatz für meinen Mercedes-­Benz prüfen!