Hymer lügt bei Wohnmobil-Gewichtsangaben: Jetzt Schadensersatz fordern

Hymer – einer der größten Wohnmobilhersteller Deutschlands, soll bei den Gewichtsangaben seiner Fahrzeuge gelogen haben. Die möglichen Konsequenzen: Wohnmobilisten müssen das Wohnmobil stehen lassen und einen erheblichen Wertverlust des Fahrzeugs hinnehmen. Tragen Sie diese Konsequenzen nicht selbst, sondern lassen Sie sich für diesen Betrug entschädigen.

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Razzien der Staats­anwaltschaft decken den Betrug auf

Am 27. Januar 2022 führte die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Razzia beim zweitgrößten Wohnmobilsteller in Deutschland durch.

Hymer steht unter Verdacht, bei den Gewichtsangaben seiner Wohnmobile gelogen zu haben. Auch wegen strafbarer Werbung wird gegen den Konzern ermittelt. Bestätigt sich der Verdacht, können sich für Wohnmobilbesitzer:innen folgende Gewährleistungsrechte bzw. -ansprüche ergeben:

Den „Vorwurf von Gewichtsabweichungen bei Wohnmobilen“ bestätigte eine Sprecherin von Hymer. Laut eigenen Aussagen habe der Konzern größtes Interesse daran, die Sache aufzuklären und mit den Behörden zu kooperieren. Doch warten Sie nicht darauf, dass Hymer Ihnen eine Lösung anbietet, welche Sie ohnehin nicht angemessen für den Betrug entschädigen wird.

Mit jedem Tag verliert Ihr Wohnmobil erheblich an Wert. Deswegen ist es in jedem Fall lohnend kurz prüfen zu lassen, ob Sie Gewährleistungsrechte bzw. -ansprüche geltend machen können. Nutzen Sie dafür unsere kostenlose Ersteinschätzung und verschaffen Sie sich in nur wenigen Minuten Klarheit.

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Warum sollte man bei den Gewichtsangaben von Wohn­mobilen schwindeln?

Fakt ist: Wohnmobilist:innen, die lediglich einen Führerschein der Klasse B besitzen, dürfen theoretisch kein Fahrzeug fahren, das schwerer ist als 3,5 Tonnen. Wer schwerere Fahrzeuge lenken möchte, benötigt hierfür einen Lkw-Führerschein – den die wenigsten besitzen. Der Absatzmarkt für schwerere Fahrzeuge ist also weitaus kleiner. Angesichts dessen ist es wahrscheinlich, dass Hymer hier bei den Gewichtsangaben schummelte.

Außerdem ist für Käufer:innen eines Wohnmobils das Gewicht der erlaubten Zuladung entscheidend ist. Je leichter das Wohnmobil, desto mehr Gepäck kann man auf Reisen mitnehmen. Auch das ist ein naheliegender Grund, die Gewichtsangaben nach unten zu schönen.

Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Be­trug?

Wenn die Wohnmobile nun schwerer sind als 3,5 Tonnen, dürfen die Fahrzeuge nicht mehr mit Klasse B Führerschein bewegt werden und müssen stehen bleiben. Wer das Wohnmobil doch auf die Straße bringt, muss gegebenenfalls mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen.

Geld verlieren Wohnmobilbesitzer:innen bereits durch den enormen Wertverlust eines manipulierten Fahrzeugs. Allein der Weiterkauf des Wohnmobils dürfte aufgrund des erhöhten Gewichts weitaus schwieriger sein und weniger Geld einbringen. Ganz davon abgesehen, dass schwerere Fahrzeuge viel mehr teuren Sprit verbrauchen und entsprechend weitaus unattraktiver für Interessenten sind.

Kürzlich gab es bereits einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes zum fehlerhaften Gesamtgewicht in der Zulassungsbescheinigung. Darin zitiert die Behörde den Fiat Talento zurück in die Werkstätten.

Wie das KBA das fehlerhafte Gesamtgewicht korrigieren möchte, ist nach jetzigem Erkenntnisstand noch fraglich.

Sie haben ein Rückrufschreiben erhalten? Dann können Sie jetzt über uns prüfen lassen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche aufgrund des Betruges zusteht – kostenfrei und in nur wenigen Klicks.

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Auch bei den Abgas­werten wurde ge­schummelt…

Der Betrug hört bei den Gewichtsangaben leider nicht auf. Nach behördlichen Abgasmessungen, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und verbraucherfreundlichen Urteilen steht fest, dass Wohnmobilhersteller auch bei den Abgaswerten betrogen.

Die meisten Wohnmobile von Hymer und ihren Marken basieren auf dem Fiat Ducato. Bei Messungen der Deutschen Umwelthilfe kam heraus, dass der Fiat Ducato die vorgegebenen Stickoxid-Grenzwerte um ein 12,2faches sprengen. Deswegen drohen auch hier Fahrverbote und schlimmstenfalls die Stilllegung des Wagens.

Auch für diesen dreisten Betrug sollten Sie sich entschädigen lassen. Ob Sie überhaupt betroffen sind und ob sich ein Vorgehen lohnt, erfahren Sie über unsere kostenlose Ersteinschätzung.

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