E-Scooter – Das müssen Sie auf dem Elektroroller im Verkehr beachten

E-Scooter als umweltfreundliche Alternative oder spaßige Freizeitaktivität? Wir klären auf, was bei der Nutzung des Tretrollers mit Elektromotor beachtet werden muss.

E-Scooter gehören mittlerweile zum typischen Bild einer deutschen Großstadt. DieTretroller mit Elektromotor erfreuen sich allgemeiner Beliebtheit, auch wenn der Aspekt der Umweltfreundlichkeit kritisch betrachtet werden kann. Viele Nutzer halten sich jedoch nicht an die Verkehrsregeln, die bei der Nutzung der elektrisch betriebenen Tretroller zu beachten ist. Wir erklären, was Sie beim Kauf und der Nutzung eines E-Scooters beachten müssen und welche Strafen bei einem Verstoß drohen.

Weshalb wurden E-Scooter eingeführt?

Deutsche Innenstädte platzen aus allen Nähten. Die Unmenge an Autos verstopft die Straßen und sorgt vielerorts für Verkehrschaos. Mobilitätsexperten sind auf der Suche nach alternativen Fortbewegungsmitteln, welche die Verkehrssituation in deutschen Städten entspannen sollen. Hier kam der E-Scooter oder auch E-Tretroller ins Spiel, welcher seit dem 15. Juni 2019 in Deutschland auf der Straße gefahren werden darf. Bei einem solchen Elektrokleinstfahrzeug handelt es sich um einen Tretroller, der mit einer Haltestrange gelenkt und mit einem Elektromotor angetrieben wird. Die Fahrzeuge sind sehr leicht und wendig und können sehr einfach transportiert werden. Zudem stoßen die E-Scooter keinerlei Abgase aus und sind eine vermeintlich umweltfreundliche Alternative zu Autos.

Doch schnell zeigte sich, dass das elektrisch betriebene Zweirad den Individualverkehr nicht wirklich ergänzt und entlastet, sondern lediglich neue Probleme mit sich bringt. Der ursprüngliche Gedanke, das Personen, die sonst das Auto verwendet hätten, nun den E-Tretroller nutzen, ging leider nicht auf. Statistiken zeigen, dass hauptsächlich Fußgänger oder Konsumenten des öffentlichen Nahverkehrs den E-Scooter nutzen, um kurze Strecken zu bewältigen. Was bedeutet, dass viele, die sich unter anderen Umständen auf den Fußgängerwegen oder in einer Tram befunden hätten, nun ebenfalls auf den ohnehin schon überfüllten Straßen zu finden sind.

E-Scooter | Kosten, Regeln, Bußgelder & Umweltbilanz

Wie nachhaltig sind E-Scooter tatsächlich?

Bei der Einführung der E-Scooter im Jahr 2019 wurde der elektrisch betriebene Tretroller als umweltfreundliche Fortbewegungsalternative angepriesen. Doch schnell stellte sich heraus, dass die Nutzung und Wartung der E-Scooter die ein oder andere Tücke hat, welche sich nicht ganz mit dem Thema Umweltschutz vereinbaren lässt.

So schlägt allein die Herstellung des E-Scooter - insbesondere des Elektroakkus - in Bezug auf die Ökobilanz enorm zu Buche. Wie umweltfreundlich ein E-Scooter tatsächlich ist, hängt davon ab, wie lange er effektiv genutzt werden kann. Eine amerikanische Studie fand heraus, dass E-Scooter in der Regel nur 28 bis 32 Tage lang im Betrieb sind und dann entsorgt werden müssen. Dies würde bedeuten, dass die meisten E-Scooter nicht einmal lang genug gefahren werden, um als Co2-neutral eingestuft zu werden.

Zudem müssen die E-Scooter geladen werden, was auch nicht immer mit reinem Ökostrom geschieht. Sogenannte "Juicer" fahren nachts mit Kleintransportern durch die deutschen Innenstädte und sammeln die E-Scooter ein. Diese werden dann am Heimnetz oder an speziellen Ladepunkten aufgeladen und anschließend wieder auf Deutschlands Straßen verteilt. In der Regel werden Benzin- oder Diesel-Fahrzeuge verwendet, um die elektrisch betriebenen Tretroller einzusammeln.

Das Umweltbundesamt (UBA) gab bekannt, dass Verbraucher durch die Nutzung von E-Scootern nicht zur Klimawende beitragen. Der Elektrotretroller mag ein spaßiges Fortbewegungsmittel sein, trägt aber nicht dazu bei, dass in deutschen Städten weniger Co2 ausgestoßen wird.

Was kostet es, einen E-Scooter zu nutzen?

Verbraucher können selbst das Geld investieren und einen E-Scooter für 400 bis 2000 Euro erwerben. Ebenso ist es möglich, einen der vielen Leihroller in deutschen Innenstädten nutzen. Seit der Einführung im Juni 2019 sieht man die E-Tretroller an beinah allen Straßen und Ecken stehen. Diese können über eine App freigeschalten und gleich im Anschluss genutzt werden. Die Kosten für die Nutzung liegen bei allen Anbietern etwa im ähnlichen Bereich. Es kostet 1 Euro, um das Fahrzeug überhaupt zu nutzen - anschließend werden etwa 15 bis 20 Cent pro Minute fällig. Bezahlt wird bargeldlos über die App des jeweiligen Anbieters.

Muss ein E-Scooter zugelassen sein?

Um einen E-Tretroller auf der Straße fahren zu dürfen, benötigt dieser eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Um diese zu erhalten, muss das Elektrokleinstfahrzeug gewisse Bedingungen erfüllen:

  • Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h
  • ordnungsgemäße Beleuchtung und Bremsen
  • Leistung von maximal 500 Watt
  • Vorhandensein einer Glocke/Klingel

Falls Sie über die Anschaffung eines E-Scooters nachdenken, sollten Sie sich darüber informieren, ob das gewählte Modell eine ABE erhalten kann. Denn viele günstige Modelle dürfen nicht zugelassen und somit auch nicht auf der Straße gefahren werden.

Muss ich über einen Führerschein verfügen, um einen E-Scooter fahren zu dürfen?

Mit einem E-Scooter nehmen Sie am Straßenverkehr teil. Jedoch benötigen Sie weder einen Pkw-, noch einen Mofa-Führerschein, um den elektrisch betriebenen Tretroller fahren zu dürfen. Dennoch ist es notwendig, dass Fahrer und E-Scooter gewisse Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter des Fahrers bei 14 Jahren
  • Maximalgeschwindigkeit des Scooter muss bei 20 km/h liegen
  • Der Scooter muss über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen
  • Es muss ein Versicherungskennzeichen am Scooter angebracht sein

Benötige ich für einen E-Scooter eine Versicherung?

Hier unterscheidet sich der E-Scooter immens von einem Fahrrad, denn für dieses benötigen Sie weder eine Zulassung noch eine Versicherung. Doch jeder E-Tretroller, der auf der Straße gefahren wird, muss über eine gültige Versicherungsplakette verfügen. Sie müssen die E-Scooter also versichern: Hierbei reicht es in vielen Fällen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Je nach Anbieter kostet es etwa 30 Euro pro Jahr, einen E-Scooter zu versichern.

Möchten Sie nicht nur den Roller, sondern auch sich selbst vor etwaigen Schäden finanziell absichern, dann sollten Sie eine Unfall- oder Kaskoversicherung abschließen.

Welche Sonderregeln gelten für E-Scooter?

  • Erlaubte Wege für E-Scooter

Da es sich beim E-Scooter zwar um ein Kleinstfahrzeug handelt, dieses jedoch eine Betriebserlaubnis und Zulassung benötigt, treffen auf die E-Scooter eine Mischung an Regeln für Pkws und Fahrräder zu. So dürfen die E-Tretroller nicht immer auf der Straße fahren, sondern müssen dorthin nur ausweichen, wenn kein Fahrradweg vorhanden ist. Auf Fußgängerwegen haben E-Scooter dagegen nichts verloren.

  • Abbiegen kommunizieren

Am E-Scooter einen Blinker anzubringen, ist nicht möglich, daher muss die Richtungsänderung anderweitig an weitere Verkehrsteilnehmer kommuniziert werden. Auf dem Fahrrad wird beim Abbiegen das Handzeichen verwendet. Da aufgrund der sensiblen Fahrweise des Elektrokleinstfahrzeugs es nicht empfohlen wird, eine Hand von der Lenkstange zu nehmen, müssen Fahrer eines E-Scooter im Idealfall den entsprechenden Fuß herausstrecken, um zu zeigen, dass sie abbiegen möchten. Das kann zu Beginn für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer etwas befremdlich wirken.

  • Zweite Person auf E-Scooter

Auf dem Fahrrad darf unter bestimmten Umständen eine zweite Person mitgenommen werden, wenn es sich hierbei um ein Kind handelt, dass in einem bestimmten Sitz gesichert ist. Auf dem E-Scooter ist es dagegen strikt verboten, eine zweite Person hinten drauf mitzunehmen. Werden Sie hierbei von der Polizei erwischt, wird ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro fällig.

Welche Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Bußgeld bestraft?

Der E-Scooter sieht mit seinem Tretroller-Look erst einmal nach einem spaßigen Spielzeug aus, jedoch handelt es sich hierbei um ein Fahrzeug mit einer Straßenzulassung. Daher muss sich der Fahrer eines E-Scooters auch an die gängigen Verkehrsregeln halten. Da der elektrisch betriebene Tretroller über ein paar Sonderheiten verfügt, wie der fehlende Blinker, müssen bei der Nutzung des E-Scooters ein paar weitere Regeln beachtet werden.

Bei einem Verstoß drohen je nach Schwere hohe Bußgelder. Aufgrund der zahlreichen Verstoße, haben Polizisten meist ein besonders scharfes Auge auf diese Gefährte. Sie sollten sich also frühzeitig informieren, welche Regeln für den E-Scooter gelten, sodass Ihnen kein Ärger mit der Polizei droht.

Verkehrsverstoß
Bußgeld
Die vorgeschriebene Glocke fehlt oder funktioniert nicht 15 €
Die vorgeschriebene Beleuchtung fehlt oder funktioniert nicht 20 €
Fahren auf dem Gehweg oder an anderen Stellen, wo dies verboten ist 15 €
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 20 €
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 25 €
... mit Sachbeschädigung 30 €
Nebeneinanderfahren 15 €
... mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 20 €
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 25 €
... mit Sachbeschädigung 30 €
Fahren ohne Versicherungsschutz 40 €
Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl der das Elektrokleinstfahrzeug über keine ABE verfügt 70 €
Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl die ABE des Elektrokleinstfahrzeugs abgelaufen war 30 €
Elektrokleinstfahrzeug ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer auf öffentlicher Straße in Betrieb genommen 10 €
Verzögerungseinrichtung fehlt 25 €
Elektrokleinstfahrzeug entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen 25 €
Zu zweit auf einem Kfz fahren 10 €
Elektrokleinstfahrzeug mit Anhänger fahren 10 €
An ein anderes Kfz anhängen 10 €
Freihändig fahren 10 €
Richtungsänderung nicht angezeigt 10 €
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 20 €
... mit Sachbeschädigung 25 €

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Was passiert, wenn ich im alkoholisierten Zustand E-Scooter fahre?

Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr muss gewisse Verkehrsregeln einhalten, damit ein geregelter Verkehr vorausgesetzt werden kann. Dazu gehört auch, dass das Bewegen eines Fahrzeugs im alkoholisierten oder betäubten Zustand gesetzeswidrig ist. Auch auf dem E-Scooter gibt es eine geringe Toleranz von 0,5 Promille. Wird diese Grenze jedoch überschritten, droht dem Fahrer eine saftige Strafe. Selbst bei einer minimalen Überschreitung wird die Polizei dem Fahrer des E-Scooters für mindestens einen Monat den Führerschein abnehmen. Zusätzlich werden zwei Punkte dem Punktekonto in Flensburg hinzugefügt.

Übertrifft Ihr Alkoholpegel sogar die 1,1 Promille-Grenze, droht laut Bußgeldkatalog eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Ebenfalls können die Verkehrsbeamten Ihnen den Führerschein erst einmal komplett wegnehmen. Was nach einer lustigen Freizeitaktivitäten aussieht, muss also dennoch ernstgenommen werden.

Alkoholverstoß
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
E-Scooter gefahren ab 0,5 Promille 500 € 2 1 Monat
... zum zweiten Mal 1.000 € 2 3 Monate
... zum dritten Mal 1.500 € 2 3 Monate
Ab 0,3 Promille: andere Verkehrs­teilnehmer gefährdet, eine Unfall verursacht oder durch Ausfall­erscheinungen auffällig geworden   3 Freiheits- oder Geld­strafe, es kann die Ent­ziehung der Fahr­erlaub­nis drohen
E-Scooter gefahren ab 1,1 Promille   3 Freiheits- oder Geld­strafe, es kann die Ent­ziehung der Fahr­erlaub­nis drohen

Für Personen, die sich noch innerhalb der Probezeit befinden oder jünger als 21 Jahre sind, gelten hier gesonderte Regeln. Denn junge Fahrer müssen zu jedem Zeitpunkt hinter dem Steuer einen Alkoholwert von 0,0 Promille aufweisen. Das gilt selbstverständlich auch auf dem E-Scooter. Wird ein Fahranfänger im alkoholisierten Zustand auf einem E-Scooter erwischt, wird das als A-Verstoß gewertet. Das bedeutet, die Probezeit wird um weitere zwei Jahre verlängert und der Fahranfänger muss ein kostenpflichtiges Aufbauseminar absolvieren.

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Diese Regeln gelten für junge Fahrer, die sich noch in der Probezeit befinden:

Alkoholverstoß in der Probezeit
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
der Probezeit oder mit unter 21 Jahren gegen die 0,0-Promillegrenze auf dem E-Scooter verstoßen 250 € 1  
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren ab 0,5 Promille E-Scooter gefahren 500 € 2 1 Monat
... zum zweiten Mal 1.000 € 2 3 Monate
... zum dritten Mal 1.500 € 2 3 Monate
Ab 0,3 Promille: Mit dem E-Scooter andere Personen gefährdet, durch Unsicherheiten auffällig geworden, einen Unfall verursacht   3 Freiheits- bzw. Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohen
E-Scooter ab 1,1 Promille gefahren   3 Freiheits- bzw. Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohen

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