Erfahrung aus über 80.000 Mandaten
Über 150.000 kostenfreie Ersteinschätzungen ohne Risiko
Kostenfreie Ersteinschätzung

Ohne Strafzahlung aus dem Immobilienkredit: Sparen Sie Tausende Euro!

Sie sollen eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen? Finden Sie jetzt kostenlos heraus, ob Sie die Strafzahlung abwehren oder reduzieren können – auch für bereits geleistete Zahlungen.

Jetzt kostenfreien Online-Check machen

Dauer: 1-2 Minuten

Bitte wählen Sie hier die Situation aus, in der Sie sich befinden:

* = Pflichtfeld

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Produkt “Vorfälligkeitsentschädigung”. Durch die zuletzt gestiegenen Zinsen für Immobiliendarlehen erheben immer weniger Banken eine Gebühr für das vorzeitige auslösen des Kredites. Sollte Ihre Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, helfen wir Ihnen natürlich, diese abzuwenden. Beauftragen Sie uns gern über diesen Online-Check, sobald Ihnen die Bank eine Rechnung zugesandt hat.

Durch unseren kostenfreien Newsletter halten wir Sie gern auf dem laufenden, ob sich zum Beispiel durch eine erneute Zinswende die Gegebenheiten für Ihren Immobilienkredit ändern und eine Vorfälligkeitsentschädigung drohen kann. Darüber hinaus informieren wir Sie 1 mal im Monat über aktuelle Entwicklungen in weiteren Rechtsgebieten.

 

Jetzt kostenlosen Newsletter abonnieren!

Tut uns leid, derzeit bieten wir keine Bearbeitung von Fällen mit Darlehensverträgen an, die vor dem 21.03.2016 geschlossen wurden. Melden Sie sich aber gerne zu unserem kostenfreien Newsletter an. So erhalten Sie einmal im Monat Updates, z.B. zu aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung in Bezug auf Immobiliendarlehen, Rechtstipps und exklusive Informationen zum Geldsparen.  

 

Zur kostenfreien Anmeldung

Tut uns leid, wir können keine Bearbeitung von Fällen mit Darlehensverträgen, die vor dem 21.03.2016 geschlossen wurden anbieten. In Ihrem Fall könnte jedoch die Umschuldung Ihres Immobilienkredits eine lukrative Alternative sein. Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten hier kostenlos:

 

Jetzt kostenlos Umschuldung prüfen!

Tut uns leid, derzeit bieten wir keine Bearbeitung von Fällen im Bereich Nichtabnahmeentschädigung an. Melden Sie sich gerne zu unserem kostenfreien Newsletter an. So erhalten Sie einmal im Monat Updates, z.B. zu aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung in Bezug auf Immobiliendarlehen, Rechtstipps und exklusive Informationen zum Geldsparen.  

 

Zur kostenfreien Anmeldung

Eine Beauftragung nehmen wir aktuell nur an, wenn eine der genannten Auswahlmöglichkeiten auf Ihren Fall zutrifft. Unserer Erfahrung nach bestehen derzeit keine hinreichenden Erfolgsaussichten für ein Vorgehen, wenn das Darlehen aus einem anderen Grund vorzeitig abgelöst wird.

Tut uns leid, aber wir können Ihnen zu den Darlehensverträgen des von Ihnen ausgewählten Kreditinstituts im Moment keine Einschätzung anbieten.

Unser Tipp

Melden Sie sich gerne zu unserem kostenfreien Newsletter an. So erhalten Sie einmal im Monat Updates, z.B. zu aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung in Bezug auf Immobiliendarlehen, Rechtstipps und exklusive Informationen zum Geldsparen.  

 

Zur kostenfreien Anmeldung

Ausstieg aus einem laufenden Immobilienkredit um Zinsen zu sparen?

Sofern Sie eine Entschädigung an Ihre Bank zahlen müssen, weil Sie vorzeitig aus einem laufenden Immobiliendarlehensvertrag aussteigen möchten, um bei Ihrem aktuellen oder einem anderen Kreditinstitut bessere Zinsen zu erhalten bzw. Ihre monatliche Belastung zu reduzieren? Dann nutzen Sie bitte jetzt das Formular unter folgendem Link. Dort erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Zur kostenfreien Prüfung Ihrer Umschuldung

Beauftragung nicht möglich

Aus wirtschaftlichen Gründen können wir Ihnen ein Vorgehen gegen Ihre Bank nicht anbieten. Gerne halten wir Sie aber über neueste Entwicklungen auf dem Laufenden. Melden Sie sich jetzt kostenfrei zu unserem Newsletter an.

 Gute Erfolgsaussichten!

In Ihrem Fall könnte eine Entschädigungszahlung vermieden werden. Bitte geben Sie nun noch Ihre Kontaktdaten an:

  • Im Anschluss erhalten Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls per E-Mail
  • Wir nehmen Ihren Fall nur an, wenn er sich für Sie wirtschaftlich lohnt
  • Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus über 50.000 Mandaten
  • Ihre Kontaktdaten werden SSL verschlüsselt übertragen

 Gute Erfolgsaussichten!

In Ihrem Fall könnte die Entschädigungszahlung zurückgeholt werden. Bitte geben Sie nun noch Ihre Kontaktdaten an:

  • Im Anschluss erhalten Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls per E-Mail
  • Wir nehmen Ihren Fall nur an, wenn er sich für Sie wirtschaftlich lohnt
  • Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus über 50.000 Mandaten
  • Ihre Kontaktdaten werden SSL verschlüsselt übertragen

Gerne informieren wir Sie kostenfrei ob und wie in Ihrem Fall Entschädigungszahlungen bei vorzeitiger Beendigung Ihrer Finanzierung vermieden werden können. Bitte geben Sie hierfür noch Ihre Kontaktdaten ein.

 

Ihre Kontaktdaten

Bitte rechnen Sie 9 plus 6.
weiter

Ihr Anspruch ist womöglich verjährt. Aufgrund des Zeitpunktes, zu dem Sie die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt haben, spricht leider viel dafür, dass etwaige Rückforderungsansprüche bereits verjährt sind. Besonderheiten, die in diesem Fragebogen nicht erfasst werden, können im konkreten Einzelfall zu einem anderen Ergebnis führen. Sie können gerne ein speziell für diese Fälle konzipiertes Formular nutzen und wir prüfen Ihren Fall erneut.

Zum Online-Formular für Spezial-Fälle

  Unsere Formulare sind SSL verschlüsselt.


So funktioniert's

1.

Wenige Angaben machen

In unserer kostenfreien Ersteinschätzung erfahren Sie innerhalb von nur wenigen Minuten, ob Sie Strafzinsen vermeiden bzw. zurückfordern können. Geben Sie dazu einfach Ihre Bank, das Finanzierungsdatum sowie die Art der Strafzinsen ein.

2.

Wir setzen Ihr Recht durch

Sobald Sie uns mandatiert haben, treten unsere erfahrenen Bankrechtsexpert:innen für Ihr Recht ein - notfalls auch vor Gericht. Sie werden jederzeit über den Fortschritt der Rechtsdurchsetzung informiert.

3.

Tausende Euro sparen

Bei Erfolg erhalten Sie von uns die zurückgeholte bzw. eingesparte Strafzahlung. Im Schnitt sparen unsere Mandant:innen hier über die Hälfte der Forderungen ein.

  Ihre Bank verlangt von Ihnen Strafzinsen – die Vorfälligkeitsentschädigung – wenn Sie einen Darlehensvertrag vorzeitig beenden wollen. Dies ist grundsätzlich möglich, wenn Sie ein sogenanntes berechtigtes Interesse haben z.B. bei Verkauf, Erweiterung des Kredits oder Trennung. Durch diese Strafzahlung sollen entgangene Zinsgewinne ausgeglichen werden. Bei vielen Baufinanzierungen, die ab dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, können diese Strafzinsen allerdings abgewehrt werden. Das liegt daran, dass sich die Banken oft nicht an die strengen Vorgaben für Darlehensverträge halten und diese demzufolge häufig fehlerhaft sind.

Jetzt Strafzinsen einsparen

Frühzeitige Beendigung Ihrer Finanzierung
Möglich aufgrund fehlerhafter Kreditverträge
Mehrere tausend Euro einsparen bei voller Kostentransparenz
Gezahlte Entschädigungen können zurückgeholt werden

Zufriedene Mandant:innen

21.500 Euro zurück bekommen

"Verkauf unseres Hauses vor dem Umzug in die Stadt: Unsere Bank hatte in der Endabrechnung des Darlehens 21.500 € Strafzahlung abgerechnet, die wir jetzt zurückbekommen haben"

 

"Als wir unser Haus modernisieren wollten, hatten wir schon das Angebot einer neuen Bank für die Erweiterung unseres Kredites um 80.000€. Unsere Bank wollte uns den Kreditrahmen nicht erhöhen, sondern stattdessen für die Ablöse des alten Darlehens 11.500 €, damit sie uns vorzeitig aus dem Vertrag entlässt. Diese Ablöse haben wir uns gespart"

11.500 Euro eingespart

18.000 Euro gespart

"Nach meiner Trennung verlangte die Bank 18.000 €, um meinen Ex- Mann aus dem Darlehensvertrag zu nehmen. Bezahlt habe ich 0€."

Unsere Experten für dieses Thema