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Letzte Chance: Rückforderungsansprüche für 2022 gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen verjähren am 31. Dezember 2025.
Bekannt aus:
Marko Huth
Rechtsanwalt
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Zurücklehnen & Geld kassieren
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Unsere Mandantinnen und Mandanten sparen nachweislich bares Geld – im Durchschnitt rund 12.500 Euro pro Fall.
In einem richtungsweisenden Verfahren vor dem BGH haben wir Erfolg erzielt – davon profitieren heute zahlreiche weitere Mandantinnen und Mandanten.
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Zahlung, die Banken fordern, wenn Sie Ihren Kredit vor Ablauf der Zinsbindung und Laufzeit zurückzahlen möchten. Der häufigste Anlass dafür ist der Verkauf einer Immobilie – wie ein Haus oder eine Wohnung – für die Sie einen Kredit aufgenommen haben.
Die Gründe für das vorzeitige Zurückzahlen eines Immobilienkredits sind wiederum vielfältig: Ob Umzug, eine Scheidung oder Arbeitslosigkeit – unterschiedliche Lebensumstände machen einen solchen Schritt manchmal notwendig. Dann muss man nicht nur sein Haus, sondern auch die zugehörige Finanzierung vorzeitig loswerden.
Die Bank hat allerdings bereits mit Ihren Zinsen für in der Regel mindestens 10 Jahre gerechnet. Durch eine vorzeitige Beendigung des Kredits würde ihr dieses Geld entgehen. Die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung soll diese Verluste ausgleichen, weshalb auch häufig von einer „Strafzahlung” die Rede ist.
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung kann beachtlich sein und liegt oft in fünfstelliger Höhe. Beträge von 25.000 Euro aufwärts sind dabei keine Seltenheit. Allerdings gibt es viele Umstände, unter denen sich die Zahlung vermeiden lässt oder man sie sogar nach geleisteter Zahlung zurückfordern kann.
Ihre Bank darf für eine vorzeitige Kreditrückzahlung einen Ausgleich – die Vorfälligkeitsentschädigung – von Ihnen verlangen. Doch für Kreditverträge gelten dabei strenge Vorgaben. Und wenn diese missachtet oder nicht korrekt umgesetzt wurden, besteht die Möglichkeit, die Forderung nach einer Vorfälligkeitsentschädigung anzufechten.
Der Anspruch der Bank auf die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist u. a. dann ausgeschlossen, wenn im Darlehensvertrag folgende Punkte unzureichend sind:
Angaben zur Laufzeit des Vertrags
Angaben zum Kündigungsrecht der Darlehensnehmer:innen
Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass ein Großteil der Immobilienkreditverträge unzureichende Angaben zu diesen Punkten aufweist.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den vergangenen Monaten mehrfach verbraucherfreundlich entschieden. Bereits mit Urteil vom 3. Dezember 2024 (Az. XI ZR 75/23) öffnete der BGH den Weg zur Rückerstattung von Vorfälligkeitsentschädigungen bei Genossenschaftsbanken. Ausgangspunkt war ein von unserer Kanzlei geführtes Verfahren.
Mit der weiteren Entscheidung vom 20. Mai 2025 (Az. XI ZR 22/24) bestätigte der BGH diese Linie – diesmal auch für Verträge mit Sparkassen und anderen Kreditinstituten.
Der Grund: Die in vielen Darlehensverträgen verwendeten Klauseln zu Vorfälligkeitszinsen waren intransparent und damit unwirksam. Verbraucher, die auf dieser Grundlage gezahlt haben, können ihr Geld daher zurückfordern.
Die beste Erfolgsaussicht für einen Anspruch auf Rückzahlung besteht, wenn:
Unsere Kanzlei konnte bereits in zahlreichen Fällen Rückzahlungen durchsetzen – oft im fünfstelligen Bereich. Beispiele aus der jüngeren Praxis:
Die Einsparung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist verlockend: Abhängig von der Höhe des Darlehens, der Zinsen und der noch verbleibenden Laufzeit des Kredits können tausende Euro gespart werden. Gerade bei Immobilienkrediten lohnt sich das, wo die Darlehenssumme leicht hunderttausende Euro betragen kann.
Eine unabhängige Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung lohnt sich also in den meisten Fällen. Berechnungen der Banken sind oft intransparent, nicht nachvollziehbar und fallen zum Nachteil der Kund:innen aus. Die Banken nutzen demzufolge den Umstand aus, dass für einzelne Verbraucher:innen die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung oft nicht verständlich ist.
Generell haben sich bereits viele Gerichte verbraucherfreundlich zu den unzureichenden Angaben in Immobilienkreditverträgen positioniert. Auch Gansel Rechtsanwälte hat hierzu gerichtliche Erfolge erstritten, wie zuletzt in einem wegweisenden Prozess 2021: So kassierte die Commerzbank im Juni 2021 eine Schlappe vor dem Bundesgerichtshof (BGH), als dieser eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main bestätigte. In dem Prozess vor dem OLG ging es um unzureichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in den Kreditverträgen der Commerzbank. Das OLG urteilte, dass die Bank unrechtmäßig handelte. Die Commerzbank wollte daraufhin vor den BGH ziehen. Aber der BGH wies die Bank ab und unterstrich die Entscheidung des OLG.
Außerdem hat der BGH am 3. Dezember 2024 entschieden: Die VR Bank Mittelhaardt eG muss in einem Fall die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen.
Mit dem von uns erstrittenen Urteil (Az.: XI ZR 75/23) hat der BGH die Revision der Volksbank Mittelhaardt eG gegen ein Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken zurückgewiesen.
Weitere Erfolge konnte Gansel Rechtsanwälte bislang vor den Oberlandesgerichten Frankfurt am Main, Oldenburg, Düsseldorf, Saarbrücken, Zweibrücken, Koblenz sowie vielen Landgerichten erzielen.
Kreditinstitutionen stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen. Dabei haben sich zwei Methoden durchgesetzt: die sogenannte Aktiv-Aktiv- und die Aktiv-Passiv-Methode. Beide sind nach der aktuellen Rechtsprechung zulässig. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wird dabei von einigen zentralen Faktoren beeinflusst. Diese sind zum Beispiel:
Zinsverschlechterungsschaden
Risikoprämie
Verwaltungskostenersparnis
Bearbeitungsgebühren
Sondertilgung
Bevor Sie einen Kredit frühzeitig zurückzahlen, werden Sie sich vermutlich mit Ihrer Bank über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung unterhalten. Als Darlehensnehmer:in steht Ihnen dabei ein gesetzlicher Auskunftsanspruch zu. Diese Auskunft muss Ihnen die Bank auf Nachfrage kostenfrei erteilen.
Nichtsdestotrotz empfehlen wir Ihnen, zusätzlich die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung von unabhängiger Stelle nachrechnen zu lassen. In vielen Fällen setzt die Bank die Zahlung zu hoch an. Sie können dafür unseren kostenfreien Online-Rechner nutzen. Weicht das Ergebnis Ihrer Bank von unserem ab, dann sollten Sie Ihren Vertrag auf Fehler prüfen lassen. Wenn wir einen Fehler finden, dann haben Sie gegebenenfalls die Option, sich die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen oder sie zu vermeiden.
Nutzen Sie jetzt unseren kostenfreien Online-Rechner und geben Sie sich nicht mit den intransparenten Angaben Ihrer Bank ab. Stellen Sie eine Abweichung fest, sollten Sie aktiv werden und bei uns eine Prüfung Ihres Vertrags durchführen lassen.
Viele Verbraucher:innen zögern, wenn es darum geht, rechtliche Ansprüche gegen ihre Bank durchzusetzen. Manche vermuten, dass ein Vorgehen aussichtslos sei, da die Bank zu übermächtig sei und immer gewinnt. Andere machen sich Sorgen darüber, ob ein juristisches Vorgehen Aussichten auf zukünftige Kredite verschlechtern könnte.
So fragen Sie sich möglicherweise, ob Sie der Bank schaden, wenn Sie versuchen, die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen. Hier können wir Sie allerdings beruhigen: Sie nehmen der Bank nichts weg, das ihr eigentlich zustehen sollte. Sie nutzen keinen versehentlichen Fehler eines*einer Bankberater:in aus, wenn sie die Zahlung vermeiden. Die Bank hat in Kauf genommen, dass Sie als Kund:in nicht korrekt und vollständig aufgeklärt waren. Gehen Sie gegen Ihre Bank vor, nehmen Sie lediglich geltendes Recht in Anspruch. Auch verschlechtern Sie Ihre Chancen auf zukünftige Kredite nicht, denn Banken werden Sie auch später immer wieder als Kund:in gewinnen und binden wollen. Sie werden auch in keiner „Sünderkartei” geführt, schon gar nicht bankenübergreifend.
Haben Sie keine Angst davor, Ihre rechtlichen Ansprüche gegen die Bank durchzusetzen. Verbringen Sie weniger Zeit mit Grübeln und verschaffen Sie sich jetzt schnell Gewissheit über Ihre Erfolgschancen mit unserem Online-Check.
Wenn Sie mit Ihrer Bank über eine Vorfälligkeitsentschädigung in Verhandlung treten, ist es möglich, dass die Bank versuchen wird, Ihnen – vermeintlich – entgegenzukommen. Beispielsweise wird sie Ihnen einen Rabatt auf die anstehende Zahlung gewähren und Ihnen somit Tausend Euro oder sogar mehr ersparen. Verbraucher:innen sollten auf ein solches „Kulanzangebot” allerdings nicht eingehen.
Haben Sie das Angebot der Bank angenommen, können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung im Nachhinein nicht mehr zurückfordern. Zahlen Sie hingegen die ursprünglich geforderte Vorfälligkeitsentschädigung, ohne Kulanzrabatt, dann können Sie auch anschließend noch mit uns überprüfen, ob die Zahlung zulässig war und sie ggf. zurückfordern. Stimmen Sie aber dem „Vergleich” mit der Bank zu, ist dies nicht mehr möglich. Und jedes Rabattangebot, dass die Bank Ihnen anbieten wird, ist nichts im Vergleich zu der Summe, die Sie sparen könnten, wenn Sie die Vorfälligkeitsentschädigung gänzlich vermeiden.
Wenn Sie Ihren Immobilienkreditvertrag im Zeitraum vom 11. Juni 2010 bis einschließlich dem 20. März 2016 abgeschlossen haben, gelten andere gesetzliche Bestimmungen als bei der Vorfälligkeitsentschädigung.
Doch für diesen Zeitraum lässt sich prüfen, ob ein Widerruf Ihres Vertrags infrage kommt. Sind Ihrer Bank Fehler bei der Abfassung ihrer Widerrufsinformationen unterlaufen, können Sie den Vertrag heute noch widerrufen. Dadurch können Sie z. B. ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zinsgünstig umschulden oder sich die „Strafzahlung“ erstatten lassen. Wieso das möglich ist und wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie hier in unserem Artikel zum Widerruf von Immobilienkrediten.
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