Nein, auch andere Vertragsänderungen könnten durch das Urteil unwirksam sein. Das betrifft zum Beispiel Änderungen des Kontomodells oder eine erweiterte Datenerhebung. Es geht also um jede Änderung am Vertrag, die durchgeführt und der Sie, gemäß der Klauseln, nicht aktiv zugestimmt haben.
Der Verweis auf die – mittlerweile längst vorliegende – Urteilsbegründung ist lediglich eine Hinhaltetaktik der Banken. Die Rechtslage ist eindeutig und war es bereits mit der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs: Die Bank schuldet Ihnen eine Erstattung der überzahlten Kontogebühren. Sie muss diese Schuld sofort erfüllen und hat dafür von Gesetzes wegen keine Bedenk- oder Bearbeitungszeit.
Die Kontoauszüge der Bank erhalten Sie entweder postalisch in regelmäßigen Abständen zugesandt oder im Postfach Ihres Online-Bankings abgelegt. Diese können Sie dann als PDF herunterladen und speichern.