Dieselskandal: Wie VW versucht, Urteile zu verhindern

Seit Jahren kämpfen Betroffene im Dieselskandal um Schadensersatz, während Volkswagen Verfahren immer wieder in die Länge zieht. Besonders auffällig ist dabei ein Muster: Sobald Gerichte unionsrechtliche Grundsatzfragen ernsthaft aufgreifen, wächst bei VW die Bereitschaft, Verfahren kurzfristig durch Anerkenntnisse, Vergleiche oder andere Erledigungen zu beenden.

 

Genau diese Entwicklung hat Gansel Rechtsanwälte jetzt verfahrensübergreifend aufgearbeitet und auch in einem an Amtsgerichte übersandten Amicus-Curiae-Brief zusammengefasst.

 

Im Fokus stehen Erfahrungen aus OGH-Verfahren in Österreich sowie aus Verfahren vor dem LG Duisburg und dem LG Ravensburg. Aus Sicht von Gansel Rechtsanwälte zeigt sich dabei ein klares Bild: Wenn die Gefahr belastender Leitentscheidungen steigt, wächst auch der Druck auf VW, Verfahren noch vor einem Urteil zu erledigen.

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Gansel Rechtsanwälte macht ein klares Muster sichtbar

Gansel Rechtsanwälte beschreibt in dem Schreiben an die Gerichte nicht bloß einzelne Zufälle, sondern eine verfahrensübergreifende Erfahrung: Die Beklagtenseite ist bei bestimmten Verfahrensabläufen bereit, eingeklagte Ansprüche kurzfristig zu regulieren, entweder durch Vergleich oder durch prozessuales Anerkenntnis. Genau diese Korrelation zwischen unionsrechtlichen Erwägungen auf der einen und schnellen Erledigungen auf der anderen Seite ist für die Kanzlei der entscheidende Befund.

Das ist für betroffene Verbraucher hochrelevant. Denn wenn Verfahren kurz vor einer richtungsweisenden Klärung beendet werden, bildet die veröffentlichte Rechtsprechung nicht immer die gesamte Dynamik des Dieselskandals ab. Gansel Rechtsanwälte macht diese Zusammenhänge deshalb jetzt auch gegenüber den Amtsgerichten sichtbar.

OGH-Verfahren: Anerkenntnis statt Grundsatzentscheidung

Besonders deutlich zeigt sich dieses Muster nach Auffassung von Gansel Rechtsanwälte in Österreich. Dort werden dem EuGH durch den OGH immer wieder Auslegungsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Für mehrere OGH-Anlassverfahren hält der Brief fest, dass auf nationaler Ebene Anerkenntnisse ergingen, während der OGH die Vorlageanträge zurückzog.

Gansel Rechtsanwälte wertet das als Teil einer Strategie aus Zeitgewinn, Verwirrung und Justizüberlastung.

Hinzu kommen weitere Beispiele aus dem europäischen Kontext. So schildert Gansel Rechtsanwälte, dass in der Rechtssache C-592/23 eine EuGH-Verhandlung in letzter Minute durch einen Vergleich verhindert worden sei. Auch in der Rechtssache C-751/24 sei das Verfahren der Klägerin letztlich von VW mit erheblichen finanziellen Mitteln „abgekauft“ worden, sodass der Gerichtshof keine Entscheidung mehr treffen konnte.

Für Gansel Rechtsanwälte ist das kein Einzelfall, sondern ein Serienphänomen zur Abwendung europäischer Leitjudikatur.

LG Duisburg: Schon der Hinweis auf den EuGH brachte Bewegung in die Verfahren

Vor dem LG Duisburg zeigt sich nach Darstellung von Gansel Rechtsanwälte besonders anschaulich, wie stark unionsrechtliche Erwägungen Verfahren beeinflussen können. Schon eine vergleichsweise kurze Verfügung des Gerichts mit Verweis auf laufende EuGH-Verfahren habe ausgereicht, um ein Einlenken der Beklagten auszulösen.

Für Gansel Rechtsanwälte ist das ein besonders eindrucksvolles Beispiel für die unionsrechtliche Hebelwirkung in Dieselverfahren.

Die Kanzlei benennt dazu mehrere konkrete Verfahren gegen Volkswagen, darunter einen VW Golf VII Variant, einen Audi A4 Avant, einen Golf VII GTD Variant und einen Audi A3. In den vom Unterzeichner geführten EA288-Verfahren seien innerhalb nur einer Woche fünf Anerkenntnisurteile ergangen.

Gansel Rechtsanwälte hält ausdrücklich fest, dass schon die formelhafte Bezugnahme auf laufende Vorlageverfahren und deren Entscheidungserheblichkeit genügt habe, um VW aus der eigentlichen Prozessstrategie in den Einigungsmodus zu versetzen.

LG Ravensburg: Nur zwei Verfahren entgingen noch dem Vergleich

Auch das LG Ravensburg spielt für Gansel Rechtsanwälte eine Schlüsselrolle. Dort nahmen zwei besonders prägende Leitentscheidungen ihren Anfang: die Rechtssache C-100/21 und die Rechtssache C-666/23. Gerade an Ravensburg zeigt sich nach Auffassung der Kanzlei besonders deutlich, wie groß das Interesse von VW daran ist, belastende EuGH-Urteile nach Möglichkeit zu vermeiden.

Besonders aufschlussreich ist dabei C-666/23. Gansel Rechtsanwälte führt aus, dass ein Urteil des Gerichtshofs nur deshalb ergehen konnte, weil die beiden verbliebenen Ausgangsverfahren dem Zugriff der Beklagten vorab durch eine Zession entzogen waren und ein Vergleich dadurch unmöglich wurde. Das LG Ravensburg ließ sich zudem auf den prozessualen Weg ein, das Anerkenntnisurteil erst nach der EuGH-Entscheidung zu erlassen. Für Gansel Rechtsanwälte ist das ein klarer Hinweis darauf, wie knapp auch dieses Verfahren noch einer vorherigen Erledigung entgangen ist.

Noch deutlicher wird das Gesamtbild beim Blick auf die übrigen Ravensburger Verfahren. Nach Darstellung der Kanzlei wurden 13 weitere Verfahren, die ebenfalls Gegenstand der Vorabentscheidungsersuchen C-666/23 bis C-668/23 waren, durch großzügige Kompensationszahlungen beendet.

Auch weitere später an den EuGH herangetragene Verfahren gegen Volkswagen, Mercedes und Stellantis seien nach Kenntnisstand von Gansel Rechtsanwälte inzwischen großzügig erledigt worden.

Für Gansel Rechtsanwälte ist der Befund eindeutig

Aus den OGH-Verfahren, den Vorgängen vor dem LG Duisburg und den Entwicklungen vor dem LG Ravensburg ergibt sich für Gansel Rechtsanwälte ein klares Bild: VW versucht immer wieder, belastende Entscheidungen zu vermeiden.

Das gilt besonders dann, wenn Gerichte unionsrechtliche Fragen frühzeitig und konsequent aufgreifen. Genau dann steigen nach den Erfahrungen der Kanzlei die Chancen auf Anerkenntnisse, Vergleiche oder andere Formen der schnellen Verfahrensbeendigung.

Gansel Rechtsanwälte betont zugleich, dass dieser Erkenntnisgewinn weit über den Einzelfall hinausgeht. Die dokumentierten Vorgänge zeigen aus Sicht der Kanzlei auch, wie Gerichte Massenverfahren im Dieselkomplex ressourcenschonend und effektiv führen können: Wer unionsrechtliche Fragen klar adressiert, erhöht nicht nur den rechtlichen Druck, sondern beschleunigt häufig auch das Verfahren.

Warum das für Dieselkäufer wichtig ist

Für betroffene Käufer bedeutet diese Entwicklung vor allem eines: Die Rechtslage im Dieselskandal ist dynamischer, als viele denken. Nicht jedes Verfahren, das ohne Urteil endet, ist ein Zeichen für schwache Ansprüche. Im Gegenteil. Gerade die von Gansel Rechtsanwälte dokumentierten Beispiele legen nahe, dass belastende Entscheidungen oft gerade dann vermieden werden, wenn sie besonders nah rücken.

Hinzu kommt: Laut dem Schreiben befinden sich allein im Aktenbestand von Gansel Rechtsanwälte noch tausende vom VW-Konzern bisher nicht regulierte und noch nicht rechtshängig gemachte Schadensfälle. Für die Kanzlei ist deshalb klar, dass die juristische Aufarbeitung des Dieselkomplexes noch längst nicht abgeschlossen ist.

Unser Rat: Ansprüche jetzt prüfen lassen

Wenn Sie einen Diesel von VW, Audi, Skoda oder Seat gekauft haben, sollten Sie Ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen. Das gilt besonders für Fahrzeuge mit EA189- oder EA288-Motor. Die von Gansel Rechtsanwälte aufgearbeiteten Verfahren vor dem OGH, dem LG Duisburg und dem LG Ravensburg zeigen, wie stark unionsrechtliche Fragen Dieselverfahren inzwischen prägen und wie sehr genau diese Fragen Bewegung in festgefahrene Fälle bringen können.

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