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Gansel Rechtsanwälte macht ein Serienmuster im Dieselskandal sichtbar
Mit unserem Amicus-Curiae-Brief legen wir offen, was sich in zahlreichen Dieselverfahren immer wieder zeigt: Sobald Gerichte erkennen lassen, dass sie unionsrechtliche Fragen ernsthaft aufgreifen, Verfahren aussetzen oder eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof in Betracht ziehen, lenkt Volkswagen plötzlich ein. Dann folgen Anerkenntnisse, Vergleiche oder andere Formen der kurzfristigen Erledigung. Genau diese auffällige Korrelation machen wir jetzt für die Gerichte sichtbar.
Es geht dabei nicht um einzelne Zufälle oder bloße Randerscheinungen. Wir zeigen anhand konkreter Verfahren, dass sich dieses Muster durch verschiedene Instanzen, Gerichte und Fallkonstellationen zieht. Für die Praxis bedeutet das: Wer die Rolle des Unionsrechts im Dieselskandal versteht, versteht auch, warum sich viele Verfahren gerade dann plötzlich bewegen, wenn eine europarechtliche Klärung greifbar wird.
Im Mittelpunkt stehen EA189- und vor allem EA288-Fahrzeuge
Unsere Auswertung betrifft vor allem die zulassungsstarken Modellreihen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat mit EA189- und insbesondere EA288-Motoren. Gerade beim EA288 zeigt sich inzwischen ein weitgehend geschlossenes Lagebild der Fachgerichte: Unzulässige Abschalteinrichtungen sind in zahlreichen Verfahren anerkannt worden, und die Rechtsprechung hat sich spürbar zugunsten geschädigter Käufer gedreht.
Wir benennen in unserem Schreiben auch die zentralen technischen Konstellationen, um die es dabei geht. Dazu gehören die umgebungsdruckgesteuerte Abschalteinrichtung, die temperaturabhängige Reduzierung der Abgasrückführung sowie die sogenannte Vorkonditionierung mit Fahrkurvenerkennung.
Damit wird immer deutlicher, dass die Dieselproblematik im VW-Konzern eben nicht auf einen historischen Einzelfall begrenzt ist, sondern weit in den EA288-Komplex hineinreicht.
Die Rechtslage kippt weiter zugunsten der Käufer
Besonders wichtig ist: Die Entwicklung in der Rechtsprechung beschleunigt sich weiter. In unserem Amicus-Curiae-Brief verweisen wir unter anderem darauf, dass Volkswagen in den von uns geführten Verfahren bereits von fast allen Obergerichten wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in EA288-Fahrzeugen zum Schadensersatz verurteilt wurde.
Selbst Senate, die bislang als herstellerfreundlich galten, haben ihre Rechtsauffassung inzwischen korrigiert. Als aktuelles Beispiel benennen wir das Urteil des OLG Stuttgart vom 23. März 2026.
Für betroffene Dieselkäufer ist das eine klare Botschaft: Die Chancen auf Schadensersatz stehen heute besser als noch vor wenigen Jahren. Wer bisher gezögert hat, sollte seine Ansprüche jetzt neu bewerten lassen.
LG Duisburg und LG Ravensburg zeigen, wie Verfahren plötzlich kippen
In unserem Schreiben arbeiten wir besonders deutlich heraus, wie sich diese Entwicklung vor dem LG Duisburg und dem LG Ravensburg gezeigt hat.
Vor dem LG Duisburg genügte bereits eine kurze Verfügung mit Verweis auf laufende EuGH-Verfahren, um Volkswagen in mehreren Verfahren zum Einlenken zu bewegen. In den von uns geführten EA288-Verfahren kam es daraufhin innerhalb kürzester Zeit zu mehreren Anerkenntnisurteilen.
Auch das LG Ravensburg spielt im Dieselskandal eine Schlüsselrolle. Dort nahmen wichtige EuGH-Verfahren ihren Ausgang, darunter C-100/21 und C-666/23.
Wir zeigen in unserem Brief, dass zahlreiche Ausgangsverfahren durch großzügige Kompensationszahlungen erledigt wurden. Gerade deshalb sind die verbleibenden Entscheidungen von besonderer Bedeutung: Sie machen sichtbar, wie groß das Interesse des Konzerns daran ist, unionsrechtliche Leitentscheidungen möglichst zu vermeiden.
Unsere Schlussfolgerung: VW will Grundsatzentscheidungen verhindern
Wir benennen in unserem Amicus-Curiae-Brief offen, was sich aus den dokumentierten Vorgängen ergibt: Volkswagen hat ein erkennbares Interesse daran, verbindliche unionsrechtliche Grundsatzentscheidungen zu vermeiden.
Denn anders als nationale Einzelurteile wirkt die Auslegung des Unionsrechts durch den Europäischen Gerichtshof weit über den Einzelfall hinaus und bindet die Gerichte in allen Mitgliedstaaten. Genau deshalb entsteht für den Konzern ein massiver Anreiz, Verfahren kurz vor einer richtungsweisenden Klärung noch zu erledigen.
Wir zeigen dabei auch, dass dieses Muster nicht auf Deutschland beschränkt ist. In unserem Schreiben verweisen wir auf Entwicklungen in Österreich und vor dem EuGH, bei denen Verfahren durch hohe Vergleichszahlungen beendet wurden, bevor eine Leitentscheidung ergehen konnte.
Das Gesamtbild ist eindeutig: Es geht nicht nur um Verteidigung im Einzelfall, sondern um die Verhinderung belastender Grundsatzrechtsprechung.
Warum unser Amicus-Curiae-Brief gerade für Amtsgerichte wichtig ist
Die Dieselverfahren verlagern sich zunehmend an die Amtsgerichte. Genau deshalb ist es aus unserer Sicht entscheidend, dass dort nicht nur der jeweilige Einzelfall betrachtet wird, sondern auch die verfahrensübergreifenden Zusammenhänge erkannt werden.
Unser Amicus-Curiae-Brief soll genau dazu beitragen. Er macht die unionsrechtliche Hebelwirkung sichtbar und zeigt zugleich, wie Gerichte mit diesen Massenverfahren ressourcenschonend und effektiv umgehen können.
Unsere Botschaft an die Justiz ist deshalb ebenso einfach wie deutlich: Wer unionsrechtliche Fragen frühzeitig und konsequent adressiert, kann Verfahren nicht nur rechtlich fundiert führen, sondern häufig auch erheblich beschleunigen.
Der Dieselkomplex ist noch lange nicht beendet
Mit unserem Schreiben machen wir außerdem deutlich, dass die juristische Auseinandersetzung noch längst nicht abgeschlossen ist. Ein zentrales Thema bleibt die Frage, ob die in Deutschland praktizierte Nutzungsanrechnung unionsrechtswidrig ist, wenn sie den Schadensersatzanspruch weitgehend oder vollständig aufzehrt. Deshalb regen wir in unserem Brief weitere Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof an.
Auch daran zeigt sich: Der Dieselskandal ist kein abgeschlossenes Kapitel. Vielmehr stehen weitere zentrale Weichenstellungen noch bevor. Und gerade weil sich die Rechtsprechung weiter zugunsten der Käufer entwickelt, lohnt sich eine erneute Prüfung für viele Betroffene mehr denn je.
Unser Rat: Ansprüche jetzt erneut prüfen lassen
Wenn Sie einen Diesel von VW, Audi, Skoda oder Seat gekauft haben, sollten Sie Ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen. Das gilt insbesondere für Fahrzeuge mit EA189- oder EA288-Motor. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass unionsrechtliche Fragen die Verfahren massiv beeinflussen und dass sich die Rechtslage immer stärker zugunsten geschädigter Käufer entwickelt.
Gerade wer seinen Fall bisher nicht weiterverfolgt hat oder dessen Erfolgsaussichten früher als gering eingeschätzt wurden, sollte jetzt neu hinsehen. Die Chancen auf Schadensersatz waren in vielen Konstellationen lange nicht so gut wie heute.
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