Jetzt Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
Sie können Schadensersatz für den Abgasskandal einfordern. Wir prüfen Ihren Anspruch und setzen die Entschädigung für Sie durch.
Das Problem: Wenn vom Schadensersatz am Ende nichts übrig bleibt
Gansel Rechtsanwälte hat in dem Amicus-Curiae-Brief ausdrücklich die Frage aufgeworfen, ob es mit dem Unionsrecht vereinbar ist, dass sich Käufer die Nutzung ihres Fahrzeugs so anrechnen lassen müssen, dass der Schadensersatz vollständig oder fast vollständig aufgezehrt wird.
Dazu haben wir unter Verweis auf ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Dr. Remo Klinger und Lukas Rhiel zwei neue Vorlagefragen an den EuGH angeregt.
Die erste Frage: Ist eine Nutzungsanrechnung überhaupt zulässig, wenn der Käufer das Fahrzeug behält und als Schadensersatz die Differenz zwischen gezahltem Kaufpreis und objektiv angemessenem Kaufpreis verlangt.
Die zweite Frage geht noch weiter: Darf die Nutzung zusammen mit dem Restwert des Fahrzeugs so berücksichtigt werden, dass der Anspruch praktisch leerläuft? Genau hier entscheidet sich, ob Schadensersatz im Dieselskandal wirksam bleibt oder nur noch auf dem Papier besteht.
Gansel Rechtsanwälte will den EuGH erneut einschalten
Nach Auffassung von Gansel Rechtsanwälte sollte der Europäische Gerichtshof zur Zulässigkeit der Nutzungsanrechnung noch einmal ausdrücklich gehört werden.
Der Amicus-Curiae-Brief macht deutlich, dass vom BGH in dieser Frage kein Einlenken zu erwarten sei und der Weg zum EuGH deshalb erneut über Instanzgerichte führen müsse, die bereit sind, die deutsche Rechtsprechung an den unionsrechtlichen Maßstäben zu messen.
Gansel Rechtsanwälte arbeitet dabei einen grundlegenden Konflikt heraus: Während der unionsrechtliche Effektivitätsgrundsatz die Anrechnung von Nutzungsvorteilen begrenzen kann, stellt die bisherige deutsche Linie die angemessene Entschädigung unter den Vorbehalt genau dieser Vorteilsanrechnung.
Aus Sicht der Kanzlei droht dadurch die vom Unionsrecht geforderte wirksame Entschädigung entwertet zu werden.
Es geht nicht um Theorie, sondern um wirksame Entschädigung
Für Gansel Rechtsanwälte ist das keine abstrakte Grundsatzfrage. Es geht um die praktische Durchsetzung von Käuferrechten im Massenschaden Dieselskandal. Wenn Gerichte zwar grundsätzlich einen Anspruch anerkennen, dieser aber durch Nutzungsanrechnung auf null sinkt, fehlt es an einer wirksamen und abschreckenden Rechtsfolge. Genau deshalb drängt Gansel Rechtsanwälte auf eine erneute europarechtliche Klärung.
Der Schutz des Unionsrechts muss für betroffene Käufer im Ergebnis spürbar sein. Ein Anspruch, der vollständig aufgezehrt werden kann, verliert seine praktische Wirkung. Gansel Rechtsanwälte setzt sich deshalb dafür ein, dass die Rechtsprechung im Abgasskandal nicht durch nationale Rechenmodelle ausgehöhlt wird.
Staatshaftung wird im Dieselkomplex zum nächsten großen Thema
Der Amicus-Curiae-Brief geht noch einen Schritt weiter. Gansel Rechtsanwälte macht darin deutlich, dass nationale Gerichte ein erhebliches Haftungsrisiko auslösen können, wenn sie präjudizielle unionsrechtliche Fragen nicht dem EuGH überlassen, Verfahren trotz schwebender Vorlagefragen nicht aussetzen und stattdessen irrtümlich von einem acte clair ausgehen.
Nach der im Schreiben dargestellten Rechtsauffassung kann darin ein hinreichend qualifizierter und kausaler Verstoß gegen individualschützendes Unionsrecht liegen.
Der Brief benennt auch die unionsrechtlichen Voraussetzungen der Staatshaftung: Die verletzte Norm muss drittschützend sein, der Verstoß muss hinreichend qualifiziert sein, und zwischen Pflichtverletzung und Schaden muss ein unmittelbarer Kausalzusammenhang bestehen.
Genau diese Maßstäbe gewinnen im Abgasskandal an Bedeutung, wenn Gerichte unionsrechtliche Fragen nicht vorlegen oder nicht aussetzen.
Gansel Rechtsanwälte hat Staatshaftungsansprüche bereits rechtshängig gemacht
Für Gansel Rechtsanwälte ist Staatshaftung keine theoretische Drohkulisse. Der Amicus-Curiae-Brief hält ausdrücklich fest, dass bereits im Dezember 2025 eine Vielzahl solcher Staatshaftungsansprüche gegen diverse Bundesländer als Rechtsträger faktisch letztentscheidender Berufungsgerichte rechtshängig gemacht wurde. Damit setzt Gansel Rechtsanwälte ein klares Signal: Unionsrechtliche Käuferrechte dürfen nicht folgenlos unterlaufen werden.
Gerade dort, wo keine weiteren ordentlichen Rechtsmittel mehr greifen, wächst aus Sicht von Gansel Rechtsanwälte die Pflicht zur Anrufung des EuGH. Nationale Gerichte dürfen unionsrechtliche Rechte nicht durch vorschnelle Annahmen abschneiden. Auch deshalb gewinnt das Thema Staatshaftung im Dieselkomplex weiter an Schärfe.
Gansel Rechtsanwälte treibt die Anwendung der Dieselrechtsprechung weiter voran
Die neuen Vorlagefragen zur Nutzungsanrechnung und das Thema Staatshaftung stehen nicht isoliert. Sie sind Teil einer klaren Linie: Gansel Rechtsanwälte setzt sich nachhaltig dafür ein, dass die verbraucherschützende Rechtsprechung im Abgasskandal nicht nur entwickelt, sondern auch konsequent angewendet wird. Der Amicus-Curiae-Brief zeigt insgesamt, wie stark unionsrechtliche Erwägungen Dieselverfahren bewegen können und wie wichtig eine wirksame Durchsetzung der Käuferrechte bleibt.
Gerade deshalb ist die Frage der Nutzungsanrechnung so wichtig. Die juristische Wende im Dieselskandal hilft Betroffenen nur dann wirklich, wenn sie sich am Ende auch in einer spürbaren Entschädigung niederschlägt. Genau dafür setzt sich Gansel Rechtsanwälte weiter ein.
Unser Rat: Ansprüche jetzt prüfen lassen
Wenn Sie einen Diesel von VW, Audi, Skoda oder Seat gekauft haben, sollten Sie Ihre Ansprüche jetzt erneut prüfen lassen. Das gilt besonders dann, wenn Ihr möglicher Schadensersatz bislang wegen hoher Laufleistung oder Nutzungsanrechnung als gering eingeschätzt wurde. Gerade hier kann die weitere unionsrechtliche Klärung entscheidend sein.
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