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Widerrufsjoker: Baufinanzierung vorzeitig beenden

Vor­fällig­keits­entschädigung vermeiden oder nachträglich zurückholen: Wir helfen Ihnen!

Wenn Sie vorzeitig – also während der laufenden Zinsbindung – aus Ihrer Baufinanzierung aussteigen wollen oder müssen, verlangt die Bank von Ihnen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Hier erfahren Sie, wie Sie diese hohe Zahlung umgehen können oder sich Ihre bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen können.

Risiken? Mit uns gehen Sie kein Risiko ein, denn Sie bekommen von uns eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Bis zu 50 % drohender Verlust bei Lebensversicherungen

Millionen Verträge sind falsch
Teure Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder zurückholen

Über die Hälfte aller Immobilienkreditverträge in Deutschland könnten heute sofort widerrufen werden – auch noch Jahre nachdem sie abgeschlossen wurden. Und das lohnt sich: Zum einen bringt das aktuell niedrige Zinsniveau von teilweise unter 1,4% bei der Umschuldung Ihres Kredites eine enorme Ersparnis – zum anderen kann die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vermieden werden. Aber kann man so einfach die Zahlung einer teuren Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder sich das Geld nachträglich zurückholen? Ja, man kann, wenn man falsch über sein Widerrufsrecht belehrt wurde!

Unfassbar und doch wahr: Über 50% aller Widerrufsbelehrungen im Zeitraum zwischen 10. Juni 2010 und heute weisen inhaltliche oder gestalterische Fehler auf, die zum Widerruf eines Immobilienkredits berechtigen. Dadurch können Sie Ihren Vertrag rückabwicklen und die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden. Das spart mehrere zehntausend Euro und geht sogar im Nachhinein – wenn Sie bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt haben. 

Es geht um tausende Euro: Hunderttausende Verbraucher haben durch den „Widerrufsjoker“ eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung zurückerstattet bekommen oder ihren Kredit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zinsgünstig umschulden können. Immer mit dem Ergebnis viel Geld gespart zu haben. 

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Vielleicht kennen Sie uns aus:

ARD  ZDF  Süddeutsche Zeitung

Historisches Zinstief: Durch die aktuell noch niedrigen Zinsen für Baukredite, sind Zinssprünge von bis zu 2,5 % möglich. Das macht einen vorzeitigen Ausstieg aus einem laufenden Darlehen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung sehr interessant.

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Diese Chancen bietet der Widerruf: So sparen Sie sich die Vor­fälligkeits­entschädigung

Vorzeitige Ablösung des Kredites ohne Zahlung der Vor­fälligkeits­entschädigung

Sie möchten oder müssen Ihren Immobilienkredit vorzeitig abbezahlen und sollen dafür eine hohe Vor­fälligkeits­entschädigung an die Bank zahlen? Ziehen Sie den Widerrufsjoker und sparen Sie sich das Geld.

Niedrigzinsen nach Umschuldung Ihres Kreditvertrages ohne Zahlung einer Vor­fälligkeits­entschädigung

Sie haben nach dem 10. Juni 2010 einen Immobilienkredit mit einem hohen Zinssatz abgeschlossen und möchten nun die aktuellen Niedrigzinsen nutzen? Dann können Sie durch einen Widerruf Ihres bestehenden Vertrages zu einem neuen Darlehen umschulden und so tausende Euro sparen, sofern Ihre Widerrufsbelehrung falsch ist.

Bereits gezahlte Vor­fälligkeits­entschädigung zurückfordern

Wer bereits eine hohe Vor­fälligkeits­entschädigung gezahlt hat, der geht davon aus, dass dieses Geld verloren ist. Wenn Sie aber seinerzeit nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden – und die Wahrscheinlichkeit ist hoch – dann hat letztlich Ihr Kreditinstitut auch keinen Anspruch auf eine Vor­fälligkeits­entschädigung. Das kann Ihre Chance sein, die gezahlte Vor­fälligkeits­entschädigung zurückzubekommen.

Special: Hausverkauf und Ersatzkreditnehmer ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Wenn man seine Immobilie verkauft, die noch mit einem Darlehen belastet ist, dann bietet es sich oft an, dem Käufer auch das Restdarlehen „mitzugeben“ und bietet damit seinem Kreditinstitut einen Ersatzkreditnehmer an. Doch die Kreditinstitute wollen sich häufig die Vor­fälligkeits­entschädigung nicht entgehen lassen. Dabei darf die Bank oder Sparkasse einen Ersatzkreditnehmer gar nicht ablehnen, wenn der bisherige Darlehensnehmer ein berechtigtes Interesse hat, sich vom Vertrag zu lösen und er einen „zumutbaren“ Ersatzkreditnehmer anbietet.

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Wie stelle ich fest, ob auch mein Vertrag betroffen ist?

Fehler können fatale Folgen haben. Das erleben seit Jahren Banken und Sparkassen, die ihre Kunden bei der Aufnahme eines Immobiliendarlehens nicht ordnungsgemäß über deren Widerrufsrecht belehrt haben. Sie haben seit dem 11. Juni 2010 ein Immobiliendarlehen zur Finanzierung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung aufgenommen? Dann ist wahrscheinlich die Widerrufsbelehrung in Ihrem Vertrag falsch und Sie können den sogenannten „Widerrufsjoker“ ziehen. Ob Ihre Widerrufsbelehrung ebenfalls falsch ist, können wir für Sie schnell und absolut kostenfrei herausfinden. Sie müssen dazu nur unseren Fragebogen ausfüllen und dann bekommen Sie innerhalb von 48 Stunden eine kostenfreie Ersteinschätzung. Übrigens: Wir prüfen auch alle Alt-Verträge vor dem 11.06.2010, wenn diese vor dem 22.06.2016 widerrufen wurden, aber noch kein für Sie zufriedenstellendes Ergebnis vorliegt oder die Bank nicht antwortet. Hier geht es zum Fragebogen für Alt-Verträge.

Reizwort Vorfälligkeitsentschädigung

„Vorfälligkeitsentschädigung“ (VFE) ist ein Reizwort für Darlehensnehmer, die ihr Immobiliendarlehen vorzeitig zurückzahlen möchten. Denn meist verlangt das Kreditinstitut dafür so viel Geld, dass sich die Ablösung des Darlehens vor dem vereinbarten Vertragsende nicht lohnt. Das ist ärgerlich. Aber richtig schlimm wird es dann, wenn die Immobilie verkauft werden muss und man deshalb zur Beendigung des Darlehensvertrages gezwungen ist. Hier ist die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung so gut wie unausweichlich, es sei denn, das Kreditinstitut hat das Darlehen gekündigt. Doch ganz gleich, ob man eine Vorfälligkeitsentschädigung schon bezahlt hat oder man vor der Entscheidung steht, das Darlehen trotz der hohen Belastung vorzeitig abzulösen – wer den Widerrufsjoker zieht kann zehntausende Euro sparen.

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 Kreditwiderruf auch nach Gesetzesänderung möglich!

Es können weiterhin Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 bis heute geschlossen wurden und bei denen keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erteilt wurde, widerrufen werden. Das betrifft immer noch über 50% aller Immobiliendarlehensverträge – eine Prüfung ist also in jedem Fall lohnenswert und völlig ohne Risiko.

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So viel können Sie sich bei Vorfälligkeitsentschädigung sparen

Folgende Beispiele zeigen, wieviel Sie durch einen Widerruf Ihres Immobilienvertrages sparen könnten:

AXA

Die Bank forderte für die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens 23.400 € Vor­fällig­keits­entschädigung.

Darlehenshöhe 198.200 €
Abschlussjahr 2010
Zinssatz 3,93 %
Geforderte Vor­fällig­keits­entschädigung

23.400 €

Gezahlte Vor­fällig­keits­entschädigung

6.000 €

Ersparnis 17.400 €

ING-DiBa

Die Bank entließ den Kunden ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig aus dem Kredit und Dank der Umschuldung konnte eine Ersparnis erzielt werden.

Darlehenshöhe 133.000 €
Abschlussjahr 2011
Zinssatz 4,60 %
Zinssatz Neufinanzierung 1,1 %
Ersparnis 13.641 €
Service-Tipp

Rechtsschutzversichert? Im Rahmen der Ersteinschätzung stellen wir kostenfrei eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für den Widerruf Ihres Immobiliendarlehens und kümmern uns um die Abwicklung.

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Mit unserer kostenfreien Ersteinschätzung erfahren Sie

  • ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist,
  • wie die Gerichte in Ihrem Fall entscheiden,
  • wie viel Sie durch einen Widerruf sparen können,
  • was unsere Tätigkeit kostet und
  • wann Sie mit einem Ergebnis rechnen können.

Sie entscheiden dann, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen wollen. Vorher fallen für Sie keinerlei Kosten an. 

Mandantenmeinung

Auf der Suche nach einer Anwaltskanzlei, die sich auf den Widerruf von Immobilien­darlehen spezialisiert hat, habe ich bundesweit geschaut. Dabei stieß ich wieder auf die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte, die eine Vielzahl von Erfolgen nicht nur bei der Abwehr von Vorfällig­keits­forderungen der Banken aufweisen konnte, sondern es auch immer wieder geschafft hat, diese „Entschädigung“ zurückzufordern.

Thomas Ettig, Schwalbach am Taunus, erhielt nach einem Vergleich mit der BW-Bank einen Großteil der geleisteten Vorfällig­keits­entschädigung zurück.

Möchten Sie wissen, was Ihnen der Kreditwiderruf bringt? Wir sagen es Ihnen:

Nutzen Sie die hohe Fehlerquote bei Immobilienkreditverträgen für Ihren Widerruf! Wir holen Ihnen Ihr Geld zurück oder sorgen dafür, dass Sie sich die Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung sparen.


Wer wir sind

Wir sind 22 hochspezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bankrecht. Mit unserem Team von 50 Mitarbeitern mit juristischer oder bankkaufmännischer Ausbildung bekommen Sie die bestmögliche Leistung. Dieser Meinung sind auch die führenden Verbraucherorganisationen: Die Verbraucherzentrale Hamburg, das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip und die Stiftung Warentest empfehlen bei Widerruf von Immobiliendarlehen ausdrücklich Gansel Rechtsanwälte als spezialisierte Kanzlei. Wir haben für unsere Mandanten bereits 25.000 Verträge bei über 800 Kreditinstituten geprüft. Unsere Meinung ist gefragt. Deshalb publizieren wir auch regelmäßig in der Fachpresse und treten auf Kongressen auf. Dadurch haben wir eine Reputation, die uns hilft, für Sie erfolgreich zu sein.

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Ein Widerruf bietet immer die Möglichkeit mit seiner Bank zu verhandeln. Häufig kann man durch diese Verhandlungen tausende Euro sparen.

Dr. Timo Gansel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

ARD

Wenn die Widerrufsbelehrung formale Fehler enthält, dann hat der Darlehensnehmer das Recht sein Darlehen zu widerrufen.

Dr. Timo Gansel bei plusminus

ZDF

Banken haben Angst, dass der Bundesgerichtshof ihre Widerrufsbelehrung für falsch hält und sie den Rechtsstreit verlieren.

Dr. Timo Gansel im ZDF heute Journal

Süddeutsche Zeitung

Bis heute sind die Widerrufsbelehrungen immer wieder fehlerhaft, da gibt es noch viel zu tun.

Dr. Timo Gansel in der SZ auf die Frage was nach dem „ewigen Widerrufsrecht“ kommt.