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Darum sollte man negative SCHUFA-Einträge löschen lassen

Ein negativer SCHUFA-Eintrag hat Folgen. Spätestens beim Beantragen von Krediten oder dem Abschluss eines neuen Handyvertrages oder einer Ratenzahlung für Einkäufe kann das zum Problem werden. Fast jeder zehnte Deutsche hat bereits mit negativen Einträgen im eigenen SCHUFA-Score zu kämpfen. Kurioserweise sind viele dieser Einträge unberechtigt und können leicht gelöscht werden.

Wie kann man negative SCHUFA-Einträge löschen lassen?

Sie müssen einen schlechten SCHUFA-Score nicht einfach hinnehmen: Bei falschen oder veralteten Einträgen haben Sie die Möglichkeit, diese korrigieren oder sogar ganz löschen zu lassen. Gibt es unberechtigte oder fehlerhafte Einträge, ist die SCHUFA nämlich verpflichtet, diese zu löschen. Es ist daher umso wichtiger, den eigenen SCHUFA-Score regelmäßig abzufragen und die Einträge zu überprüfen. Unsere Expert:innen helfen Ihnen dabei, unberechtigte SCHUFA-Einträge löschen zu lassen.

Schufa Eintrag löschen lassen

Schufa-Eintrag Löschung beantragen Unberechtigter Eintrag Korrektur der Schufa-Auskunft Rechtlicher Beistand Fristen für Löschung Selbstauskunft Schufa Schufa-Scoring verbessern Bonität wiederherstellen Löschungsaufforderung Schufa
Schufa-Eintrag Löschung beantragen Unberechtigter Eintrag Korrektur der Schufa-Auskunft Rechtlicher Beistand Fristen für Löschung Selbstauskunft Schufa Schufa-Scoring verbessern Bonität wiederherstellen Löschungsaufforderung Schufa

Die SCHUFA-Auskunft ist nicht nur ein Spiegel Ihrer finanziellen Geschichte, sondern auch ein Fenster zu Ihrer finanziellen Zukunft. Das Recht auf die Löschung unberechtigter Einträge ist der Schlüssel, um dieses Fenster klar und gerecht zu gestalten.

Philipp Caba

Rechtsanwalt
Gansel Rechtsanwälte

Wallstraße 59, 10179 Berlin

So verbessern Sie Ihren SCHUFA-Score

1. SCHUFA-Auskunft

Sie erhalten Ihre SCHUFA-Auskunft ganz bequem per Post und übermitteln uns diese digital und sicher.

2. Anwaltliche Prüfung

Ein Rechtsexperte überprüft Ihre SCHUFA-Auskunft auf alle Optionen.

3. SCHUFA-Score verbessern

Sollten Sie das Angebot annehmen, übernimmt der Anwalt alle notwendigen Schritte, um Ihren SCHUFA-Score zu verbessern.

Der Erfolg gibt uns Recht

FAQ rund um den SCHUFA-Score

Was ist ein guter SCHUFA-Score?

Der SCHUFA-Score ist eine Bewertung der Kreditwürdigkeit einer Person, die von der SCHUFA berechnet wird. Die SCHUFA ist eine deutsche Auskunftei, die Informationen über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern sammelt und diese Informationen an ihre Vertragspartner weitergibt, wie beispielsweise Banken, Vermieter, Telekommunikationsunternehmen und Versicherungen.

Der Schufa-Score reicht von 1 bis 100 und gibt an, wie hoch das Ausfallrisiko einer Person ist, also die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Ein hoher Scorewert (zum Beispiel 90-100) deutet darauf hin, dass die Person als kreditwürdig angesehen wird und ein geringes Ausfallrisiko hat. Ein niedriger Scorewert (zum Beispiel unter 50) kann auf eine erhöhte Kreditrisikobereitschaft hinweisen.

Die Berechnung des SCHUFA -Scores basiert auf verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel dem Zahlungsverhalten in der Vergangenheit, der Höhe der bestehenden Kredite, der Nutzung von Kreditkarten und der Anzahl der Kreditanfragen. Es ist wichtig anzumerken, dass die genaue Berechnungsmethode der SCHUFA nicht öffentlich bekannt ist.

Der SCHUFA-Score wird von vielen Unternehmen in Deutschland genutzt, um Kreditentscheidungen zu treffen oder das Risiko von Zahlungsausfällen einzuschätzen. Es ist daher wichtig, dass Verbraucher ihr Zahlungsverhalten im Auge behalten und regelmäßig ihre SCHUFA-Daten überprüfen, um mögliche Fehler oder negative Einträge zu erkennen und zu korrigieren.

Was ist eine SCHUFA-Auskunft nach Art. 15 DSGVO

Um Ihren Fall einschätzen zu können, benötigen wir eine SCHUFA-Auskunft nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die SCHUFA-Auskunft nach Art. 15 DSGVO ist für Sie kostenlos.

Die Auskunft bezieht sich auf das Recht auf Auskunft einer Person gemäß der europäischen Datenschutzgesetzgebung. Gemäß Artikel 15 der DSGVO hat jede Person das Recht, von einer Organisation Auskunft darüber zu erhalten, ob personenbezogene Daten über sie verarbeitet werden und, falls dies der Fall ist, Zugang zu diesen Daten zu erhalten. Dieses Recht gilt auch für Daten, die von der SCHUFA über eine Person gesammelt wurden.

Der Unterschied zwischen einer herkömmlichen SCHUFA-Auskunft und einer SCHUFA-Auskunft nach Art. 15 DSGVO liegt im Wesentlichen im Kontext und im Umfang der Informationen. Eine herkömmliche SCHUFA-Auskunft enthält in der Regel Angaben zur Kreditwürdigkeit einer Person, einschließlich Informationen über Kredite, Zahlungsverhalten, laufende Verträge usw. Sie dient in erster Linie dazu, Unternehmen bei der Einschätzung des Kreditrisikos einer Person zu unterstützen.

Eine SCHUFA-Auskunft nach Art. 15 DSGVO hingegen bezieht sich auf das Recht einer Person, eine Kopie aller personenbezogenen Daten zu erhalten, die von der SCHUFA über sie verarbeitet werden. Dies umfasst nicht nur die Informationen zur Kreditwürdigkeit, sondern alle personenbezogenen Daten, die von der SCHUFA gespeichert werden. Dieses Recht auf Auskunft gemäß der DSGVO erlaubt es Personen, Einblick in die gesamte Datenverarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten und sicherzustellen, dass diese rechtmäßig und korrekt verarbeitet werden.

Wann erhalte ich meine SCHUFA-Auskunft?

Die SCHUFA übermittelt Ihre Auskunft nach Art. 15 DSGVO innerhalb von 30 Tagen per Post an Ihre Wohnanschrift. Im Durchschnitt dauert es aktuell 23 Tage, bis die Auskunft zugestellt wird. Eine digitale Übermittlung ist der SCHUFA leider nicht möglich.