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Musterfeststellungsklage: Navigation für 430.000 VW-Geschädigte

  • Über 430.000 Musterklägern droht ein langwieriger Prozess, der 10 Jahre oder länger andauern kann
  • Wer bis zum 30.09.2019 nicht noch in eine Einzelklage wechselt, steckt in der Musterfeststellungsklage fest und kann am Ende leer ausgehen
  • Die Rettung in eine finanzierte Einzelklage ist der schnellste und lukrativste Weg, ohne eigenes Kostenrisiko seine Ansprüche im Dieselskandal durchzusetzen

Die Richter am Landgericht (LG) Kiel haben die Volkswagen AG wegen Betrugs und vorsätzlicher Schädigung mit Urteil vom 9. Oktober 2019 (11 O 153/18) dazu verpflichtet, unserem Mandanten den Kaufpreis für seinen manipulierten Diesel zu erstatten. Das Gericht hat sich zudem entschieden, keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anzurechnen und dem Geschädigten zusätzlich 4 % Zinsen seit Kaufpreiszahlung zugesprochen – insgesamt also mehr, als er ursprünglich für das Fahrzeug bezahlt hat.

Prozessdauer: 10 Jahre oder länger

Wer sich Ende vergangenen Jahres zur Musterfeststellungsklage gegen VW anmeldete, hat zunächst alles richtig gemacht. Denn dadurch wurde eine mögliche Verjährung verhindert. Nun müssen sich die „Musterkläger“ allerdings auf ein Verfahren einstellen, welches 10 Jahre oder auch länger andauern kann. „Ein Feststellungsurteil vom Oberlandesgericht Braunschweig wird frühestens nach 7 Jahren erwartet“, schätzt Dr. Timo Gansel. Sollte das Urteil dann positiv ausfallen, geht es für den Musterkläger dann in den zweiten Verfahrensteil, in dem jeder Geschädigte seine Ansprüche individuell durchsetzen muss.

Das bedeutet: Jeder Einzelne muss erneut gegen Volkswagen klagen, um seine Schadensersatzansprüche überhaupt erst geltend machen zu können. Ab diesem Zeitpunkt ist das Verfahren für die Geschädigten nicht mehr kostenfrei und sowohl mit Kostenaufwand als auch mit Risiken verbunden.

Es folgen für jeden Einzelnen mindestens zwei Instanzen – vor einem Landgericht und einem Oberlandesgericht, bevor es dann zu einer endgültigen Entscheidung kommt. Eine Verfahrensdauer von weiteren 3 Jahren ist hier durchaus realistisch. Wir würden dann das Jahr 2029 schreiben.

Zum Vergleich: Im bisher größten Musterverfahren gegen die Deutsche Telekom AG gibt es nach mittlerweile 15 Jahren Prozessdauer noch kein abschließendes Urteil. Das Verfahren ist gerade vom Bundesgerichtshof wieder an das Oberlandesgericht zur Verhandlung zurückverwiesen worden. Ein ähnlicher Musterfeststellungs-Ping-Pong zwischen dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof ist auch gegen die Volkswagen AG zu erwarten.

Milliardengrab für Schadensersatzansprüche

Tritt der zu erwartende Fall ein, sind die betroffenen Fahrzeuge im Durchschnitt circa 15 Jahre alt. Ein Großteil dieser Fahrzeuge wird zu diesem Zeitpunkt vermutlich verkauft oder sogar schon verschrottet sein.

Entscheiden sich Musterkläger trotz des enormen Wertverlusts des Fahrzeuges gerichtlich vorzugehen, werden die meisten Geschädigten leer ausgehen. Der Grund: In der Regel ziehen die Richter vom Schadensersatzanspruch einen sogenannten Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer ab. Dieser wird nach diesen Jahren so hoch ausfallen, dass vom eigentlichen Schadensersatzanspruch kaum noch Geld übrig bleibt.

„Jeder Geschädigte, der in der Musterfeststellungsklage hängt, sollte jetzt für sich prüfen, ob ein Wechsel in eine Einzelklage für ihn in Frage kommt. Die Angebote mit kostenrisikofreien Einzelklagen versprechen eine wesentlich kürzere Verfahrensdauer und lukrativere Ergebnisse“, schätzt Dr. Timo Gansel die aktuelle Situation ein.

In die Einzelklage retten

Nach dem 30. September 2019 sind über 430.000 Dieselkläger bis zum Ende des Verfahrens in der Musterfeststellungsklage gefangen. Sie können ihre Rechte dann nicht mehr in einer Einzelklage geltend machen.

Dabei ist eine Einzelklage die lukrativste Option, um auf dem schnellsten Weg an seinen angemessenen Schadensersatz zu kommen, zumal die Chancen auf eine erfolgreiche Klage nie besser standen. „Unsere Erfolgsquote gegen Volkswagen liegt bei über 90 Prozent. Diese Bilanz ziehen wir aus der Erfahrung von über 3.500 Urteilen und Vergleichen mit dem Volkswagen-Konzern“, meint Philipp Caba, Rechtsanwalt und Projektleiter im Dieselskandal. „Unsere Gerichtslandkarte zeigt fast ausschließlich positive Urteile für Geschädigte“, so Caba weiter.

Trotzdem scheut sich der größte Teil der Betroffenen, eine Einzelklage anzustreben. Das ist auch nachvollziehbar, denn das zu stemmende Kostenrisiko über zwei Instanzen liegt bei mehr als 9.000 Euro. Wer keine Rechtsschutzversicherung besitzt, kann bisher nur auf die Musterfeststellungsklage hoffen – oder gar nichts machen. Dabei gibt es eine Lösung für geschädigte VW-Kunden ohne Rechtsschutzversicherung, die schnell und ohne eigenes Kostenrisiko Schadensersatzansprüche geltend machen wollen: Die Einschaltung eines sogenannten Prozessfinanzierers. Aufgrund der guten Erfolgsaussichten übernehmen diese nun sogar das Kostenrisiko für Klagen gegen Volkswagen. „Wir arbeiten mit verschiedenen Prozessfinanzierern zusammen und können Geschädigten jetzt auch die Finanzierung von Einzelklagen anbieten. Somit vermeiden die Kläger ihr eigenes Kostenrisiko und müssen nur im Erfolgsfall einen Teil ihres Klageerlöses abgeben“, schätzt Philipp Caba das Angebot ein.

Je nach Klageziel liegt der Anteil zwischen 20 und 35 Prozent. „Geschädigte erhalten häufig in weniger als einem Jahr ca. 90 % des Kaufpreises zurück. Das liegt vor allem an den Zinsen“, so Caba weiter.

Ein Beispiel:

  • VW Tiguan
  • gekauft 2014
  • gefahren 85.000 km
Kaufpreis 32.500 Euro
Zinsen
Hierbei handelt es sich um sog. Deliktzinsen auf den Kaufpreis in Höhe von 4 % p. a. seit Kaufpreiszahlung, die die Gegenseite erstattet.
ca. 6.503 Euro
Nutzungsersatz
Bei der Rückerstattung des Kaufpreises wird ein sog. Gebrauchsvorteile durch die in der Vergangenheit gefahrenen Kilometer (Nutzungswertersatz) abgezogen.
ca. 9.262 Euro
Klageergebnis ca. 29.741 Euro
abzgl. 20 % Erfolgsbeteiligung
Der Prozessfinanzierer bezahlt alle Kosten um direkt Klagen zu können und übernimmt im Fall einer Niederlage die Gesamtkosten für das Verfahren in Höhe von ca. 13.265,36 Euro
5.948 Euro
Voraussichtlicher Erlös 23.793 Euro

Musterkläger werden mit 300 Millionen Euro unterstützt

„Wir konnten mit Therium einen der größten global agierenden Prozessfinanzierer für unsere Mission gewinnen“, freut sich Dr. Timo Gansel. Das in Jersey/UK ansässige Unternehmen – mit einer Dependance in Düsseldorf – unterstützt Musterfeststellungskläger in ihrer Einzelklage gegen VW mit einem Fond von über 300 Millionen Euro. Dies ist das erste Mal, dass in Deutschland auch sogenannte „Mikro-Prozesse“ finanziert werden. Normalerweise unterstützen Prozessfinanzierer nur große Wirtschaftsprozesse mit mehreren Millionen Euro Streitwert.

Auch Nachrüstung ist möglich

Die Deutschen lieben Ihre Autos – das ist allseits bekannt. Daher kommt es für viele Geschädigte sowohl aus finanziellen als auch aus emotionalen Gründen nicht in Frage, ihr Auto gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Auch hier würde ihnen die Musterfeststellungsklage aufgrund ihrer Langwierigkeit kaum weiterhelfen. Abhilfe kann hier allerdings eine Nachrüstung schaffen. Bereits zwei Anbieter haben Genehmigungen für ihre Systeme durch das KBA erhalten.

Bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche in einem Einzelverfahren erstreiten sich Geschädigte allerdings nicht nur die Nachrüstung, sondern zudem auch eine einmalige Schadensersatzzahlung bis zu 15% des Kaufpreises sowie eine „Mobilitätsgarantie“.

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