So wehren Sie sich gegen Ihre Kündigung
Kündigung vom Arbeitgeber erhalten?
Wir fordern für Sie, was Ihnen zusteht.
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt?
Sie möchten die Kündigung nicht einfach hinnehmen?
Sie möchten eine Abfindung durchsetzen?
Dann legen wir für Sie Kündigungsschutzklage ein.
Achtung! Ab Erhalt der Kündigung bleiben Ihnen nur 3 Wochen.
Fordern Sie jetzt Ihre individuelle telefonische Erstberatung an und erfahren Sie völlig unverbindlich und kostenfrei, welche Rechte Sie nach der Kündigung haben!
Kostenfrei & unverbindlich: Erstberatung zur Kündigung sichern!
Wir sind bekannt aus:
Die 5 wichtigsten Schritte nach einer Kündigung
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben, dürfen Sie keine Zeit verlieren. Folgen Sie diesen 5 Schritten, um Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu wahren!
#1 Prüfen Sie das Kündigungsschreiben!
Bei einer Kündigung sind zunächst zwei Dinge besonders wichtig:
- Wurde bei der Kündigung die Schriftform eingehalten?
- Wann ist das Kündigungsschreiben zugegangen?
Wenn Sie kein Kündigungsschreiben erhalten haben, ist die Kündigung auch nicht wirksam. Denn für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf es immer der Schriftform.
Wenn Sie ein Kündigungsschreiben erhalten haben, ist es sehr wichtig, das Datum festzuhalten, an dem Ihnen das Schreiben tatsächlich zugegangen ist. Dabei spielt es keine Rolle, welches Datum in dem Schreiben steht, sondern wann Sie den Brief in die Hand bzw. in den Briefkasten bekommen haben.
Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine Frist von 3 Wochen. Nur innerhalb dieser 3 Wochen können Sie Kündigungsschutzklage einlegen und sich gegen die Kündigung wehren.
Lassen Sie sich kostenfrei von unseren Experten im Arbeitsrecht dazu beraten, ob eine Kündigungsschutzklage auch in Ihrem Fall erfolgversprechend wäre und was Sie damit erreichen könnten.
Kostenfrei & unverbindlich: Erstberatung zur Kündigung sichern!
Kostenfreie Erstberatung von Spezialisten im Arbeitsrecht
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie auf jeden Fall mit einem Experten im Arbeitsrecht über Ihre nächsten Schritte reden. Unser Team aus Rechtsanwälten für Arbeitsrecht erklärt Ihnen zunächst kostenfrei und unverbindlich, wie wir Ihre Situation einschätzen und welche Optionen Sie nun haben. Dabei sind wir stets ehrlich und transparent in Bezug auf Ihre Erfolgschancen. Wir raten niemandem zu einem aussichtslosen Rechtsstreit.
#2 Unterschreiben Sie nichts!
Arbeitgeber versuchen häufig, sich den Empfang der Kündigung oder vielleicht sogar die Zustimmung bestätigen zu lassen. Manche Chef nutzen sogar die Überraschung, Verzweiflung oder Überforderung aus, um Ihnen ein Aufhebungsvertrag unter die Nase zu halten.
Wichtig: Sie sind bei einer Kündigung weder dazu verpflichtet, irgendetwas zu unterschrieben, noch ist es ratsam. Legt Ihnen Ihr Chef ein Dokument zur Unterschrift vor, nehmen Sie sich dieses mit und lassen Sie es von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, bevor Sie Ihre Unterschrift darunter setzen!
Kostenfrei & unverbindlich: Erstberatung zur Kündigung sichern!
#3 Legen Sie Kündigungsschutzklage ein!
Sie haben ab Zugang der Kündigung 3 Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzulegen. Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam und Sie können nichts mehr dagegen tun.
Warum sollten Sie gegen die Kündigung klagen? Mit einer Kündigungsschutzklage möchte man rein theoretisch erreichen, dass der Arbeitgeber die Kündigung zurücknimmt und der Arbeitsplatz erhalten bleibt.
In der Regel geht es jedoch um Geld: Um eine Abfindung, um noch zu zahlenden Lohn, um Gratifikationen und um eventuelle Ansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge. All diese Ansprüche können Sie sich nur über eine Kündigungsschutzklage sichern.
Kostenfrei & unverbindlich: Erstberatung zur Kündigung sichern!
#4 Melden Sie sich arbeitssuchend bei der Bundesagentur für Arbeit!
Im Anschluss an die Kündigung ist es wichtig, sich so schnell wie möglich arbeitssuchend zu melden. Hierzu bleiben Ihnen nur drei Werktage ab Zugang der Kündigung! Wer diese dreitägige Frist verpasst, bekommt bis zu 12 Wochen später Arbeitslosengeld und riskiert somit finanzielle Verluste. Die Meldung als Arbeitssuchender ist mittlerweile sehr einfach telefonisch oder online möglich. Ein persönliches Erscheinen ist zunächst nicht erforderlich.
Spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung müssen Sie sich dann persönlich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.
#5 Lassen Sie sich ein Arbeitszeugnis ausstellen!
Nach der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses steht Ihnen ein Arbeitszeugnis gesetzlich zu. Achten Sie darauf, dass das Zeugnis auf dem Firmenbriefpapier ausgedruckt und eigenhändig vom Arbeitgeber unterschrieben ist.
Auch das Arbeitszeugnis und dessen Inhalt ist häufig Teil der Verhandlungen einer Kündigungsschutzklage. Neben einer möglichen Abfindung wird sich in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich häufig auf die Ausfertigung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses geeinigt.
Kostenfrei & unverbindlich: Erstberatung zur Kündigung sichern!
Vor allem im Arbeitsrecht stehen Sie mit einem Anwalt an Ihrer Seite immer besser da als ohne anwaltliche Vertretung.
Kaja Keller
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Vor allem im Arbeitsrecht stehen Sie mit einem Anwalt an Ihrer Seite immer besser da als ohne anwaltliche Vertretung.
Kaja Keller
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Sie wollen sich gegen Ihre Kündigung wehren? Fordern Sie Ihre kostenfreie Erstberatung an!
Schildern Sie uns über unser Online-Formular bequem vom Sofa aus Ihren Sachverhalt. Sie erfahren in der kostenfreien Erstberatung, wie wir Ihre Erfolgsaussichten sehen, was unsere Tätigkeit kosten würde und ob die Kosten in einem guten Verhältnis zum Nutzen stehen.



