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Online-Beauftragung

Gewerbemiete oder -Pacht wegen Corona-Maßnahmen reduzieren: Sparen Sie jetzt Tausende Euro.

Reduzieren Sie mit unserer Hilfe und ohne Kostenrisiko Ihre Miete oder Pacht – vollkommen gleich, ob Ladenflächen, Büroräume, Gewerbeflächen/-Hallen oder Gaststätten/Hotels. Wir setzen Ihren Anspruch auf Reduzierung rückwirkend und zukünftig durch – auch ohne Rechtsschutzversicherung.

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    Dauer: 4-5 Minuten

Schritt 1: Daten zu Ihrem Miet- bzw. Pachtvertrag

Sofern Sie vertragliche eine Grundmiete vereinbart haben, geben Sie diese bitte im Folgenden als monatliche Nettokaltmiete bzw. -pacht an.

Leider können wir derzeit nicht in Ihrer Angelegenheit für Sie tätig werden. Ein Vorgehen bei bereits vollständig erfüllten Verträgen bietet unserer Rechtsauffassung nach gegenwärtig nicht die notwendigen Erfolgsaussichten. Wir möchten Ihnen jedoch nur dann ein anwaltliches Vorgehen anbieten, wenn dies für Sie rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Unser Tipp: Corona-Hilfen jetzt risikofrei beantragen lassen

Die meisten Corona-Hilfen können nur über Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere qualifizierte Personen beantragt werden. Zwar übernimmt der Staat bis zu 90% der dafür anfallenden Kosten, viele Steuerberater haben jedoch keine freien Kapazitäten mehr. Wir sind auf die Beantragung von Überbrückungshilfe 3 Plus sowie Neustarthilfen spezialisiert und arbeiten zu einem Pauschalpreis – so wissen Sie vorher genau, was die Antragstellung kostet. Und sollte Ihr Antrag nicht genehmigt werden, tragen Sie gar keine Kosten. Mit Ihrem Steuerberater arbeiten wir gerne zusammen – es ist aber kein Problem, wenn Sie keinen haben. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung. Wir haben bereits hunderte Förderanträge geprüft und konnten vielen Unternehmern die ihnen zustehenden Hilfszahlungen sichern.

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Leider können wir derzeit nicht in Ihrer Angelegenheit für Sie tätig werden. Dies liegt daran, dass wir Ihnen nur dann ein Vorgehen anbieten möchten, wenn dies einerseits für Sie aussichtsreich erscheint und andererseits hierdurch keine Kosten entstehen, die unsere Beauftragung für Sie unwirtschaftlich erscheinen lassen.

Unser Tipp: Corona-Hilfen jetzt risikofrei beantragen lassen

Die meisten Corona-Hilfen können nur über Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere qualifizierte Personen beantragt werden. Zwar übernimmt der Staat bis zu 90% der dafür anfallenden Kosten, viele Steuerberater haben jedoch keine freien Kapazitäten mehr. Wir sind auf die Beantragung von Überbrückungshilfe 3 Plus sowie Neustarthilfen spezialisiert und arbeiten zu einem Pauschalpreis – so wissen Sie vorher genau, was die Antragstellung kostet. Und sollte Ihr Antrag nicht genehmigt werden, tragen Sie gar keine Kosten. Mit Ihrem Steuerberater arbeiten wir gerne zusammen – es ist aber kein Problem, wenn Sie keinen haben. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung. Wir haben bereits hunderte Förderanträge geprüft und konnten vielen Unternehmern die ihnen zustehenden Hilfszahlungen sichern.

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Leider können wir derzeit nicht in Ihrer Angelegenheit für Sie tätig werden. Die eigenmächtige Einstellung der vertraglich vereinbarten Mietzahlungen hat eine Veränderung Ihrer rechtlichen Position zur Folge. Die von uns angebotenen Vergütungsmodelle decken eine solche Ausgangssituation gegenwärtig nicht ab. Wir möchten Ihnen jedoch nur dann ein anwaltliches Vorgehen anbieten, wenn dies für Sie rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Unser Tipp: Corona-Hilfen jetzt risikofrei beantragen lassen

Die meisten Corona-Hilfen können nur über Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere qualifizierte Personen beantragt werden. Zwar übernimmt der Staat bis zu 90% der dafür anfallenden Kosten, viele Steuerberater haben jedoch keine freien Kapazitäten mehr. Wir sind auf die Beantragung von Überbrückungshilfe 3 Plus sowie Neustarthilfen spezialisiert und arbeiten zu einem Pauschalpreis – so wissen Sie vorher genau, was die Antragstellung kostet. Und sollte Ihr Antrag nicht genehmigt werden, tragen Sie gar keine Kosten. Mit Ihrem Steuerberater arbeiten wir gerne zusammen – es ist aber kein Problem, wenn Sie keinen haben. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung. Wir haben bereits hunderte Förderanträge geprüft und konnten vielen Unternehmern die ihnen zustehenden Hilfszahlungen sichern.

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Schritt 2: Daten Ihres Vermieters

Schritt 3: Mietobjekt

Ihre Daten als Mieter

Hinweis: Bitte geben Sie Ihre persönlichen Daten weiter unten im Bereich "Persönliche Daten bzw. Informationen zum Vertretungsberechtigten" ein.

Persönliche Daten bzw. Informationen zum Vertretungsberechtigten

Schritt 4: Ohne Kostenrisiko zu Ihren Ansprüchen

Um das Kostenrisiko für Ihre Vertretung klar, transparent und so konsequent wie möglich zu beschränken bieten wir Ihnen die Vertretung zusammen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung oder einem mit uns kooperierenden Prozessfinanzier an. Nachdem Sie das Formular abgesendet haben, werden wir Ihren Fall detailliert prüfen und das Mandat für die Vertretung annehmen. Sollten wir in der Prüfung zum Ergebnis kommen, dass sich die Vertretung für Sie nicht lohnt oder die Erfolgsaussichten nicht gegeben sind, informieren wir Sie umgehend. Es entstehen Ihnen bis dahin keine Kosten.

Wählen Sie bitte aus, welche Finanzierung für das Verfahren für Sie in Frage kommt:

Ohne Kostenrisiko mit Rechtsschutzversicherung Unsere Empfehlung

Lassen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernehmen – genau für diesen Fall haben Sie sich versichert. Bei einer Kostenübernahme trägt die Rechtsschutzversicherung alle Kosten und Honorare für die Vertretung. Verwehrt die Rechtsschutzversicherung (berechtigt) die Kostenübernahme, informieren wir Sie umgehend und besprechen Alternativen.

Achtung: Damit Ihre Rechtsschutzversicherung Ihre Vertretung übernimmt, muss ein sog. Schaden vorliegen – in diesem Fall die Ablehnung von Verhandlungen durch den Vermieter. Diesen ersten Schritt mit Ihrem Vermieter übernimmt ein Rechtsdienstleister für Sie, der ausschließlich bei einer direkten Einigung eine geringe Erfolgsbeteiligung in Höhe von 10% von dem für Sie erzielten Mehrwert erhält. Weshalb dieser Zwischenschritt notwendig ist und wie das konkrete Vorgehen ist, können Sie hier lesen:

So gehen wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vor

Bei der Online-Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen wir von Ihnen lediglich den Namen Ihrer Versicherung sowie die Versicherungsnummer, um für Sie eine Deckungsanfrage stellen zu können. Ihre Rechtsschutzversicherung könnte jedoch die Deckung Ihrer Kosten ablehnen, wenn kein Schaden für Sie als Versicherungsnehmer feststellbar ist. Ohne einen solchen Schadensfall wird Ihre Versicherung die Kostendeckung eventuell ablehnen.

Um dies zu vermeiden müssen Sie als Mieter bzw. Pächter vor Deckungsanfrage versucht haben, sich mit Ihrem Vermieter bzw. Verpächter in Verbindung zu setzen um eine Einigung zu erzielen. Damit Sie keine Zeit verlieren, übernehmen wir dies für Sie. Wir versenden mit Hilfe eines Rechtsdienstleisters ein erstes Anschreiben an Ihren Vermieter bzw. Verpächter, in welchem wir Ihre Ansprüche auf Mietminderung und/oder Kündigung darlegen und bitten um eine Einigung sowie Annahme unserer Forderungen. Dieser Service ist für Sie risikofrei.

(+) Sollte Ihr Vermieter auf dieses Schreiben positiv reagieren und lässt sich auf eine Einigung ein, dann freuen wir uns sehr, dass wir für Sie eine schnelle Einigung erreichen konnten. Für diesen Fall – und nur für diesen Fall – erhebt der Rechtsdienstleister eine geringe Erfolgsbeteiligung in Höhe von 10% des für Sie erzielten Erfolgs.

(-) Ihr Vermieter lehnt eine Einigung ab? Dann ist für Sie als Mieter:in oder Pächter:in ein für die Rechtsschutzversicherung relevanter Schaden entstanden, da sich für Sie keine weiteren Handlungsmöglichkeiten mehr bieten, Ihre Rechte durch zu setzen! Mit dieser Ablehnung stellt unser Rechtsschutz Expertenteam an Ihre Versicherung die oben erwähnte Deckungsanfrage und alle Kosten werden übernommen.

WICHTIGER HINWEIS: Sollte Ihre Versicherung trotz aller Bemühungen eine Kostendeckung ablehnen, so besteht für Sie immer noch die Option, Ihre Rechte mit Hilfe eines Prozesskostenfinanzierers durchzusetzen. So oder so, besteht für sie kein Kostenrisiko. Dieser übernimmt für Sie zunächst alle Kosten, die durch die Vertretung in einem außergerichtlichen Verfahren entstehen – zum Beispiel die Kosten für das eigene und gegnerische Anwaltshonorar. Schneller und einfacher geht's nicht.

Ohne Kostenrisiko mit Prozessfinanzierer

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, bieten wir Ihnen die risikofreie Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit Hilfe des Prozesskostenfinanzierers Spreefels GmbH an. Die Spreefels GmbH übernimmt für Sie alle Kosten (zum Beispiel unser Anwaltshonorar), die durch die Vertretung entstehen. Sie müssen nichts bezahlen. Nur wenn wir Erfolg für Sie haben, erhält der Prozesskostenfinanzierer einen prozentualen Anteil an dem für Sie erwirkten Betrag – das sogenannte Erfolgshonorar. Sollte das Vorgehen nicht zu einem Erfolg führen, trägt der Prozessfinanzierer alle Kosten.

Die Spreefels GmbH finanziert Ihnen den ersten Schritt der Durchsetzung Ihrer Ansprüche: die Prüfung und Einschätzung Ihres Falles und die außergerichtliche Vertretung für ein Erfolgshonorar. Sollte es zu keiner Einigung mit Ihrem Vermieter kommen, wird die Spreefels GmbH Ihnen nach erneuter Prüfung und bestehenden Erfolgschancen ein individuelles Prozessfinanzierungsangebot für die Klage erstellen.

Für die außergerichtliche Vertretung und Verhandlung bietet die Spreefels GmbH Ihnen folgende Angebote:

Kostenfrei Widerruf erklären

Mit dem kostenfreien Service von onlinewiderruf.net erklären Sie einfach und direkt den Widerruf Ihres Autokredites bzw. Leasings gegenüber Ihrer Bank. Es entstehen Ihnen durch den Service keinerlei Kosten. Die Widerrufserklärung wird direkt per E-Mail an Ihre Bank versendet. Sie erhalten die Bestätigung unmittelbar im Anschluss per E-Mail.

Jetzt Mandat zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche erteilen

Sie beauftragen die Kanzlei im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens mit der Ausübung und Durchsetzung Ihres gesetzlichen Widerrufsrechtes für Ihren Kfz-Leasingvertrag bei der Bank, Adresse, Plz Stadt (Darlehen Nr. Darlehennummer). Rechtsfolge eines Widerrufs ist die Rückabwicklung des gesamten Kfz-Leasingvertrages. Konkretes Verfahrensziel ist die Beendigung des Kfz-Leasingvertrages und zwar so, dass alle Zahlungen an den Sie erstattet werden, die Sie bislang für das Leasing des Kfz aufgewendet haben und Ihr Auto an die Bank abgeben können.

Jetzt Mandat zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche erteilen

Sie beauftragen die Kanzlei im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens mit der Ausübung und Durchsetzung Ihres gesetzlichen Widerrufsrechtes für Ihre Kfz-Finanzierung bei der Bank, Adresse, Plz Stadt (Darlehen Nr. Darlehennummer). Rechtsfolge eines Widerrufs ist die Rückabwicklung der gesamten Kfz-Finanzierung nebst des Kaufvertrages des finanzierten Kfz. Konkretes Verfahrensziel ist die Beendigung der Kfz-Finanzierung und zwar so, dass unter Verrechnung der Darlehenszinsen durch die Bank alle Zahlungen an den Sie erstattet werden, die Sie bislang für den Kauf des Kfz und dessen Finanzierung aufgewendet hat, außerdem, dass Sie das Restdarlehen nicht zurückzahlen müssen und Ihr Auto an die Bank abgeben können. Alternativ kann ein erfolgreiches Verfahren auch dergestalt beendet werden, dass Sie im Ergebnis Ihr Kfz behalten und einen gewissen, im Einzelfall auszuhandelnden Geldbetrag erhalten (sog. „Einmalzahlung“).

Unterschrift

Bitte unterschreiben Sie mit der Maus oder mit dem Finger (Touch) in nachfolgendem Feld:

* = Pflichtfeld