Wie viel Geld sich zurückfordern lässt, ist vom Einzelfall abhängig. Vor allem die Restlaufzeit Ihres Vertrages ist hier entscheidend. Summen in fünfstelliger Höhe von 25.000 Euro und mehr sind jedoch bei Weitem keine Seltenheit.
Ausnahmen gibt es in der Tat. Wird der laufende Immobilienkredit vom neuen Käufer bzw. der Käuferin übernommen, fällt dem/der Verkäufer:in kein Vorfälligkeitszins zur Last. Sollte die Immobilie gegen eine gleich- oder höherwertige Immobilie getauscht werden, bleibt der aktuelle Darlehensvertrag bestehen. Wird der aktuelle Kreditvertrag für höheres Darlehen bei derselben Bank aufgekündigt, so kann diese im Falle einer Zustimmung auf Vorfälligkeitszinsen verzichten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Vorfälligkeitszinsen zu umgehen. Kredite mit langer Laufzeit können nach zehn Jahren ohne Sonderkosten sind mit einer Frist von sechs Monaten kündbar. Zudem kann bei abgelaufener Zinsbindung eine Anschlussfinanzierung über eine neue Bank laufen.
Kommt das für Sie nicht infrage, können Sie weitere Zahlungen durch den vermeiden. So sind im Übrigen auch bereits bezahlte Vorfälligkeitszinsen rückforderbar.
Vorfälligkeitszinsen können Sie in der Regel nicht von der Steuer absetzen.
Es sei denn, Sie finanzierten über Ihre Baufinanzierung eine bereits vermietete Immobilie. In diesem Fall können Sie die anfallenden Zinsen gegebenenfalls von den Werbungskosten absetzen.