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Warum erhalte ich eine Rechnung, obwohl es kein Klageverfahren gab?

Wir verstehen, dass es auf den ersten Blick überraschend sein kann, in Ihrer Angelegenheit eine Rechnung zu erhalten – insbesondere, wenn zu Beginn des Verfahrens die Erwartung bestand, dass sämtliche Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen würden.

Was ist passiert?
In Ihrem Fall haben wir auf Basis Ihrer unterschriebenen Mandatsvollmacht und Ihres ausdrücklichen Wunsches hin außergerichtlich für Sie tätig werden dürfen. Dies war – auch aus anwaltlicher Sicht – ein sinnvoller und häufig erfolgversprechender Schritt, um Ihre Ansprüche effizient durchzusetzen. Bereits die außergerichtliche Anspruchsstellung versetzte die Gegenseite in Annahmeverzug im Sinne des § 293 BGB. Aufgrund dessen war das Tätigwerden im außergerichtlichen Verfahren für eine umfassende Interessensvertretung unabdinglich.

Wie bei vielen unserer Mandant*innen sind wir auch bei Ihnen zunächst davon ausgegangen, dass die entstehenden Gebühren im Rahmen der außergerichtlichen Tätigkeit durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen würden. Diese ist auch – entgegen der Aussage des Versicherers – einstandspflichtig. Leider hat sich nun – teilweise erst im Nachhinein oder nach Rückmeldung der Versicherung – herausgestellt, dass keine oder keine ausreichende Deckung gewährt wurde.

Warum erhalten Sie nun eine Rechnung?
Auch wenn die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung nicht erfolgt, bleibt unsere Tätigkeit eine rechtswirksame und beauftragte anwaltliche Leistung. Das bedeutet:

  • Sie haben uns mit dem außergerichtlichen Vorgehen wirksam beauftragt.
  • Wir haben diese Leistung vollständig erbracht.
  • Die gesetzlichen Gebühren entstehen unabhängig davon, ob ein Dritter (z. B. Ihre Versicherung) diese übernimmt.

Wir haben bereits in der Vergangenheit unser Bestmögliches getan, um den Versicherer zur Zahlung der Rechnung zu bewegen. Der von uns bereits mehrmals erfolgte Versuch, eine konsensuale Lösung mit dem Versicherer herbeizuführen, blieb erfolglos. Auch wir haben für die Vorgehensweise des Rechtsschutzversicherers keinerlei Verständnis und bleiben weiterhin der Auffassung, dass sich dieser nicht an die Leistungspflicht hält.
Letztendlich schadet der Rechtsschutzversicherer Ihnen. Sie haben jahrelang pünktlich Ihre Prämien bezahlt, damit der Versicherer im Ernstfall die Anwaltskosten deckt. Nun fällt der Versicherer Ihnen in den Rücken, indem er die Zahlung Ihrer Prämien nicht ausreichend würdigt und seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt.

Was können Sie jetzt tun?
Sollten Sie den Betrag fristgerecht bezahlen und wir einen Zahlungseingang verbuchen können, würden wir uns letztmalig mit Hochdruck an den Versicherer wenden, die von Ihnen verauslagten Kosten vollumfänglich an Sie zu erstatten. Wir sehen das als ethische Pflicht Ihnen gegenüber an.